Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 28.01.2010 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Sven Breiter mit Wirkung vom
01.03.2010 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu
ernennen.
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Volker Haase mit Wirkung vom
01.03.2010 bis zum 31.01.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr
Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.
25.02.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Sven
Breiter mit Wirkung vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2014 in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Volker Haase
mit Wirkung vom 01.03.2010 bis zum 31.01.2014 in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.