Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Sven
Breiter mit Wirkung vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2014 in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Volker Haase
mit Wirkung vom 01.03.2010 bis zum 31.01.2014 in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.