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Vorlage - VO/3577/10  

 
 
Betreff: Ernennungen von Ehrenbeamten im Bereich der Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 25.01.2008 wurde Herr Sven Breiter von der Ortfeuerwehr Lüneburg-Mitte als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Breiter nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte seit dem 01.03.2008 kommissarisch wahr, da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bisher nicht vorlagen.

 

Bei der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen wurde Herr Volker Haase am 12.01.2008 als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Auch bei Herrn Haase lagen aufgrund der fehlenden Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2 die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis bisher nicht vor. Er nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen deshalb seit dem 01.02.2008 ebenfalls kommissarisch wahr.

 

Die beiden Zugführerlehrgänge wurden durch Herrn Breiter und Herrn Haase zwischenzeitlich absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis bei beiden nunmehr erfüllt sind. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Brandschutzgesetzes werden unter anderem die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Da Herr Breiter und Herr Haase die Funktion nunmehr schon kommissarisch wahrgenommen haben, ist diese Zeit für die Dauer der Ernennung zu berücksichtigen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde zu den beiden Ernennungsvorschlägen angehört und hat keine Bedenken geäußert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Sven Breiter mit Wirkung vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Volker Haase mit Wirkung vom 01.03.2010 bis zum 31.01.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.