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Vorlage - VO/3551/10  

 
 
Betreff: Änderung der Abfallbeseitigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorberatung
02.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der letzten Änderung der Abfallbeseitigungssatzung, die der Rat der Hansestadt am 24.04.2008 beschlossen hat, wurde für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich der Altstadt ein Verbot für das Herausstellen von Altpapier, Sperrmüll und gelben Säcken am Vorabend des Abfuhrtages in die Abfallbeseitigungssatzung aufgenommen. Gleichzeitig wurde geregelt, dass ein Verstoß gegen diese Vorschrift mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Diese Bußgeldvorschrift (§ 17 Abs. 9) trat am 01.01.2009 in Kraft.

 

Nach zwei schweren Bränden von Sperrmüll und Altpapier in der Innenstadt im April 2009 wurden intensive Kontrollen in den Abendstunden durchgeführt.

Bei festgestellten Verstößen wurden Bußgelder verhängt. Sofern die Verursacher nicht zu ermitteln waren oder nicht angetroffen wurden, fuhr ein Einsatztrupp der AGL die Abfälle noch am selben Abend ab, um eine Brandgefahr auszuschließen.

 

Im Oktober 2009 widersprach ein Bürger, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, dem Bußgeldbescheid mit der Begründung, die Bußgeldvorschrift sei nicht verhältnismäßig und ungeeignet, einer Brandgefahr durch Brandstiftung vorzubeugen.  Es sei nach Satzung nicht erlaubt, Abfälle am Vorabend der Abfuhr bereitzustellen. Das bedeute aber gleichzeitig, dass das Herausstellen ab 0.01 Uhr, dem Beginn des Abfuhrtages, erlaubt sei.

 

Das Rechtsamt hat diese Auslegung dem Grunde nach bestätigt. Nach rechtlicher Prüfung kommt es zu dem Ergebnis, dass  die Abfallbeseitigungssatzung dahingehend zu ändern ist, dass für den Innenstadt- und Altstadtbereich ein fester Zeitrahmen für die Bereitstellung der Abfälle vorgegeben werden muss.  

 

Es wird daher vorgeschlagen, folgende Textänderungen in § 17 Abs. 9 vorzunehmen:

 

§ 17 Abs. 9 Satz 1 bis 3 alte Fassung:

§ 17 Abs. 9 Satz 1 bis 3 neue Fassung:

 

 

Bereitstellen von sperrigen Abfällen, Altpapierbündel/Kartonnagen und gelben Säcken im Innenstadtbereich

Bereitstellen von sperrigen Abfällen, Altpapierbündel/Kartonnagen und gelben Säcken im Innenstadtbereich

Abweichend von Abs. 2, Abs. 3, Abs.5 und

Abweichend von Abs. 2, Abs. 3, Abs.5 und

Absatz 7 beginnt die Abfuhr in der Innen-

Absatz 7 beginnt die Abfuhr in der Innen-

Stadt am Abfuhrtag um 8.00 Uhr. Im Innen-

Stadt am Abfuhrtag um 8.00 Uhr. Im Innen-

stadtbereich dürfen aus Gründen des vor-

stadtbereich dürfen aus Gründen des vor-

beugenden Brandschutzes sperrige Abfälle,

beugenden Brandschutzes sperrige Abfälle,

Altpapierbündel/Kartonnagen und gelbe

Altpapierbündel/Kartonnagen und gelbe

Säcke erst am Tag der Abfuhr bereitgestellt

Säcke erst am Tag der Abfuhr bereitgestellt

werden. Das Herausstellen der Abfälle am

werden. Das Herausstellen der Abfälle ist

Vorabend ist unzulässig.

nur zwischen 5.00 und 8.00 Uhr am

 

Abfuhrtag zulässig.

 

 

 

 

In § 25 Abs. 1 Ziffer 11 (Ordnungswidrigkeiten) soll ferner folgende Textergänzung vorgenommen werden:

 

 

 

§ 25 Abs. 1 Ziffer 11 alte Fassung:

§ 25 Abs. 1 Ziffer 11 neue Fassung:

 

 

Ordnungswidrig im Sinne des § 6 Abs. 2 der

Ordnungswidrig im Sinne des § 6 Abs. 2 der

Niedersächsischen Gemeindeordnung in der

Niedersächsischen Gemeindeordnung in der

jeweils geltenden Fassung handelt, wer vor-

jeweils geltenden Fassung handelt, wer vor-

sätzlich oder fahrlässig entgegen

sätzlich oder fahrlässig entgegen

11.  § 17 Abs. 9 sperrige Abfälle, Altpapier

11.  § 17 Abs. 9 sperrige Abfälle, Altpapier

oder Verkaufsverpackungen (gelbe Säcke)

oder Verkaufsverpackungen (gelbe Säcke)

vor dem Abfuhrtag auf öffentlichen Flächen

vor 5.00 Uhr des Abfuhrtages auf

bereitstellt.

öffentlichen Flächen bereitstellt.

 

Begründung:

 

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.09.09 durch die Lüneburger Feuerwehr dargestellt und durch eine Feuerwehrübung in der historischen Altstadt untermauert wurde, sind weitere Innenstadtkontrollen, verbunden mit Bußgeldfestsetzungen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes erforderlich. Die Entfernung von brennbaren Abfällen (Sperrmüll, Altpapier und gelbe Säcke) in den Abend- und Nachtzeiten aus dem Innenstadtbereich ist das einzige Mittel, um den Schutz der alten Bausubstanz und wertvolle Baudenkmäler in der Innenstadt vor Feuer zu schützen. Die enge Bebauung und das Fehlen von Brandschutzmauern erleichtern ein schnelles Ausbreiten eines Feuers.

 

Die vorgestellte Änderung der Abfallbeseitigungssatzung ist erforderlich, um gegen Verstöße gegen Bereitstellungspflichten rechtswirksam mit Bußgeldern zu ahnden.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 Nds. Abfallgesetz ist die Hansestadt berechtigt festzulegen, "in welcher Weise, an welchem Ort und zu welcher Zeit ihr die Abfälle zu überlassen sind."

 

Der Text der Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja X

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060                               

            Produkt / Kostenträger: 537001/53700103

            Haushaltsjahr: 2010                                                                

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 7. Änderungssatzung Abfallbeseitigungssatzung (26 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, die in der Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung zur Abfallbeseitigungssatzung zu beschließen.