Beschluss: Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, der FDP-Fraktion und Teilen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und 2 Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ während der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der der Vorlage VO/3461/09 anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ wird beschlossen nebst Begründung und Umweltbericht. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. Der Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana-Universität“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen. Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend der als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten Formulierungen beschlossen (Stand: 24.11.2009). (06, 6, 61, 63)
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