Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am
26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 137
„Leuphana-Universität“ für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere
die Vorgabe eines Rahmens für eine längerfristige bauliche Entwicklung der
Leuphana-Universität. In
dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im
Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im
Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 19.03.2008 bis einschließlich 04.04.2008
durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls anlässlich einer
frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 06.03.2008 bis einschließlich
07.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger
aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am
24.03.2009 gem. § 3 Abs.2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung
sowie über die Öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Hansestadt und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide am 27.03.2009 bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen im Bereich
Stadtplanung in der Zeit vom 20.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 zur
Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls in der Zeit
vom 06.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. . Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen vorgebracht
worden, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung geführt haben. Die Änderung besteht im
Wesentlichen aus einer textlich festgesetzten Einschränkung der Bebaubarkeit
der Teilfläche 2 sowie diversen redaktionellen Änderungen in den textlichen Festsetzungen, der
Begründung und dem Umweltbericht. Die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung
führen jedoch nicht dazu, dass die Grundzüge der Planung berührt werden. Ausreichend
war daher ein erneutes Anschreiben an die Einwender, bei dem gem. § 4a Abs. 3
BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden konnten. Die gemäß Nds. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) zur Verfügung
zu stellenden Informationen, einschließlich der 63. Flächennutzungsplanänderung
für den Teilbereich „Leuphana-Universität“, wurden vom 28.09.2009
bis 13.10.2009 ausgelegt. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung
ist sodann zu beschließen. Die
Begründung, eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen
Abwägungsvorschläge sind digital in der Anlage beigefügt und Bestandteile der
Sitzungsvorlage. Der
Entwurf des Bebauungsplanes wird im Sitzungsraum ausgehängt. Geänderte
Festsetzungen sind kenntlich gemacht. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht -
Planzeichnung -
Begründung
mit Umweltbericht -
Anlagen
1 – 7 zur Begründung 1.
Anlage
1: Detailskizze Uelzener Straße 2.
Anlage
2: Biotopkartierung 3.
Anlage
3: Begleitende Beobachtung Haubenlerche 4.
Anlage
4: Habitatnutzung Haubenlerche 5.
Anlage
5: Fledermausgutachten 6.
Anlage
6: Verkehrstechnische Untersuchung 7.
Anlage
7: Schalltechnische Untersuchung -
Abwägungsvorschlag
werden aufgrund des Beratungsergebnisses in
Form einer CD-ROM nachgereicht.
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des
bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a BauGB vorgebrachten Anregungen und
Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln. Der
Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana-Universität“ wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird
beschlossen. Nach den Beratungen im Ausschuss für
Bauen und Stadtentwicklung am 16.11.2009 hat die Verwaltung verschiedene
Prüfaufträge erhalten, die in Gesprächen mit der Leuphana-Universität abgestimmt
werden. Ein
geänderter Beschlussvorschlag wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses/Rates
ausgearbeitet und vorgelegt. |
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