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Vorlage - VO/3478/09  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
    Bereich 45 - Stadtarchiv
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 73 - Friedhöfe
   Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die derzeit geltende Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) ist zuletzt am 26. Oktober 2006 angepasst worden.

Seit dieser Zeit wurde diese Satzung mehrfach überprüft und Anpassungsbedarf aus den einzelnen Bereichen abgefragt und zusammengetragen.

Die allgemeine Preisentwicklung und geänderte Rahmenbedingungen machen es notwendig einzelne Positionen des Kostentarifes zu verändern und der aktuelle Lage anzupassen:

 

Stabsstelle 06 - Bauverwaltungsmanagement

 

Die Position 1.4 „Daten auf elektronischen Datenträgern (Diskette, CD, etc.)“ des Kostentarifes wurde bei der letzten Überarbeitung der Verordnung insbesondere für die Herausgabe von Ausschreibungsunterlagen mit einer Betragsspanne von 10,00 – 50,00 Euro je Datenträger aufgenommen.

Aus Sicht der Stabstelle Bauverwaltungsmanagement kann bei der sinkenden Kostenentwicklung von Datenträgern in den letzten Jahren der untere Betrag auf 5,00 Euro herabgesetzt werden, sodass die Betragsspanne auf 5,00 – 50,00 Euro festgesetzt wird.

 

 

Bereich 14 – Kämmerei

Bereich 15 – Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 31.01.2008 eine kommunale Bürgschaftsregelung im Rahmen der sog. De-minimis-Verordnung beschlossen. Für die Übernahme einer Bürgschaft werden Kosten nach der Verwaltungskostensatzung erhoben. Darin ist geregelt, dass für die Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen bis zu 5.000,00 Euro des Bürgschaftsbetrages 51,20 Euro anfallen. Für jede weiteren angefangenen 5.000,00 Euro werden 5,20 Euro fällig. (Tarif-Nr. 9.1 und 9.2)

 

In der kommunalen Praxis ist es üblich, dass sowohl einmalige als auch laufende Bürgschaftsprovisionen erhoben werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der zu ergreifenden Konsolidierungsmaßnahmen schlagen die Bereiche 14 und 15 vor die oben stehende Regelung folgendermaßen ersetzt:

 

Für die Übernahme einer Bürgschaft werden einmalige und laufende Entgelte (Gebühren und Bürgschaftsprovisionen) erhoben.

 

Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 0,25% der beantragten Bürgschaft, mindestens jedoch 500 Euro. Die Gebühr ist mit der Übersendung der Bürgschaftsurkunde fällig. Bei Antragsrücknahme oder Ablehnung werden 50% der entsprechenden Gebühr bei Bekanntgabe fällig.

 

Während der Laufzeit der Bürgschaft ist für jedes angefangene Kalenderjahr eine Bürgschaftsprovision zu zahlen. Dies gilt auch für alle bisher übernommenen Bürgschaften. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den Konditionen des Darlehensgebers für kommunal verbürgte Darlehen und nicht kommunal verbürgten Darlehen, auf die der jeweilige Darlehensnehmer auf dem Kapitalmarkt zurückgreifen müsste. Von dieser Differenz werden 2/3 als Provisionssatz angenommen.

 

Für alle bisher übernommenen Bürgschaften, für die ein Unterschiedsbetrag nicht mehr ermittelt werden kann, werden 0,25% bezogen auf den Restdarlehensbetrag als Provisionssatz berechnet.

 

Bemessungsgrundlage ist der Bürgschaftsbetrag bzw. der verbliebene Bürgschaftsbetrag zum 01.01. eines jeden Jahres. Dazu teilt der Bürgschaftsnehmer unaufgefordert bis zum 15.01. die Resthöhe des verbürgten Darlehens mit. Sollte die Mitteilung des Darlehensnehmers nicht spätestens bis zum 31. 01. eingegangen sein, richtet sich die Höhe der Provision nach dem letzten mitgeteilten Saldenstand.

 

 

Bereich 61 - Stadtplanung

 

Da vermehrt auch Farbkopien abgegeben werden, hat der Bereich 61 folgende Änderungen im Kostentarif 18 und eine Rundung auf volle Euro-Beträge vorgeschlagen:

 

                                                           

18.1 Abgabe von Bebauungsplänen

farbig

schwarz/weiß

bisher

 

 

 

 

18.1.1 bis zur Größe von A 3 (Planauszüge)

9,00 

   3,00 €

  2,60 €

18.1.2 bis zur Größe von A 2 

18,00 €

  6,00 €

5,20 €

18.1.3 bis zur Größe von A 1 

33,00 €

11,00 €

10,30 €

18.1.4 Pläne größer als A 1

48,00 €

16,00 €

15,40 €

 

 

 

 

18.2 Abgabe von Flächennutzungsplänen

 

 

 

 

18.2.1 Flächennutzungspläne 1 : 5.000        

           

200,00 €

  189,20 €

18.2.2 Flächennutzungsplan-Änderung      

 

   80,00 €

72,60 €

     

Außerdem wird Tarif-Nr. 10 wie folgt ergänzt:

           

neu:     10.5

Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes

nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

60,00 €

 

 

 

 

 

neu:     10.6

 

(bisher 10.5)

Genehmigungen, Erklärungen, Bewilligungen die nicht unter Tarif 10.1 bis 10.5 fallen

Höchstbetrag

 

50,00 €

300,00 €

 

 

 

Bereich 73 – Vermessung, Geodaten

 

Der Tarif 19.1 „Abgabe von Stadtplänen entfällt. Die bisherigen Tarife 19.2 und 19.3 werden auf volle Euro-Beträge angepasst.

    

19 Abgabe von Stadtplänen

neu

bisher

 

 

 

ehem. Nr. 19.1 bis zur Große von 1 : 2 500 (eigene Anfertigung)

entfällt komplett

19.1 bis zur Große von 1 : 10 000 (Straßenübersichtsplan)

6,00 €

5,20 €

19.2 Straßenverzeichnis        

   2,50 €

2,10 €

 

 

 

Bereich 32 - Ordnung

 

Der Bereich Ordnung schlägt für die Tarif-Nr. 25 „Zustimmung zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht“ vor die Gebühr von bisher 10,30 € auf 15,00 € festzusetzen. Diese ist vor Allem mit dem Service begründet, dass der Bestätigung sowohl die Straßenreinigungsverordnung als auch die Straßenreinigungssatzung beigefügt wird.

 

 

 

Bereich 45 - Stadtarchiv

 

Nachdem die Gebührensätze des Stadtarchivs seit der Umstellung von DM auf EURO unverändert blieben, wird von Seiten des Stadtarchivs folgende mäßige Erhöhung als angebracht erachtet:

 

Ziffer

 

neu

bisher

28

Stadtarchiv

 

 

28.1

Für Archivarbeiten einfacher Art für Benutzer wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, je angefangene halbe Stunde

 

11,00 €

 

10,25 €

28.2

Für Archivarbeiten schwieriger Art für Benutzer wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, je angefangene halbe Stunde

 

22,00 €

 

20,50 €

28.3

Benutzung des Stadtarchivs

 

 

28.3.1

für einen Tag

6,00 €

5,10 €

28.3.2

für eine Woche

18,00 €

15,30 €

28.3.3

für längere Zeit bis zu

60,00 €

51,10 €

 

Anmerkung zu 28.1 bis 28.3: Für die Benutzung und Auskunftserteilung zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sowie bei Durchführung von Arbeiten, die der Berufsausbildung dienen, sind lediglich die baren Auslagen zu erstatten.

 

 

28.4

Digitale Aufnahmen von Archivalien                               je Aufnahme

Unbespielte Datenträger (CD-ROM)                              je Datenträger

2,00 €

3,00 €

1,50 €

2,00 €

29

Erteilung von Genehmigungen für Aufnahmen (Fotografie, Film, Video, Datennetze, usw.) in städt. Gebäuden und von Kunstgegenständen, Büchern sowie Archivalien für kommerzielle Nutzung (Werbung, Prospekte, usw.)

je nach Aufwand

 

 

60,00 bis 300,00 €

 

 

51,10 bis 255,60 €

 

 

 

Die vorstehenden Regelungen treten ab dem 01.01.2010 in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

9. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung wird zugestimmt.