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Beratungsinhalt:
Ratsherr RIECHEY lehne es ab, da nun durch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie öffentliche Friedhöfe sich dem Druck der Kommerzialisierung beugen müssten. Durch den Druck der EU-Kommission werde ein Spannungsfeld zwischen Friedhofszwang und die Liberalisierung des Bestattungswesens erzeugt, welcher zur Frage führe, wie ein kommunal oder kirchlich verwalteter Friedhofsbestand künftig erhalten werden könne, ohne in Teilen funktional privatisiert zu werden. Auch wenn die in der Vorlage vorgelegten Änderungen zur Anpassung der Friedhofssatzung relativ moderat seien, wehre er sich gegen die Logik der Kommerzialisierung und könne dieser Satzungsänderung nicht zustimmen.
Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg es selbst in der Hand habe, ob ein Friedhof privatisiert oder verkauft werde. In der heutigen Satzungsänderung gehe es lediglich darum, die Forderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen und europaweit den Zugang für auswärtige Dienstleister zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt bei 2 Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE die Neufassung der Friedhofssatzung und Grabfeldrichtlinien gemäß der Leitfassung des Deutschen Städtetages.
(7, 74) |
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