Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1
und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan
Nr. 138 aufzustellen. Ziel der Planungen ist insbesondere die Entwicklung
von Wohngebieten und ergänzenden Flächen.
Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138
„Tiergartenkamp“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
21.04.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies) und 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann).