Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2007
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 133
„Bei den Teichen“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen
Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung
von Mischgebieten (MI). Das Flurstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der
Hansestadt Lüneburg bereits als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Eine
Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
22.02.2007 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit
vom 09.03.2007 bis 22.03.2007 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 21.02.2007
bis 22.03.2007 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger
aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
abzugeben. Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der
Begründung. Die Begründung ist in der Anlage beigefügt. Er wird, falls
erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung
fortgeschrieben. Als nächster Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB
über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche
Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger
öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der
Bebauungsplan und der Umweltbericht sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw.
ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt den
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 133 „Bei den
Teichen“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf
der Begründung. Die
Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. Die
Teilfläche II an der Ochtmisser Straße für Kompensationsmaßnahmen wird Teil des
Geltungsbereiches. |
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