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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass anlässlich der gemeinsamen Sitzung nochmals auf das Bauvorhaben
Neubau einer Ergotherapie und Verwaltung des Sonnenhofes eingegangen werden
soll. Das Bauvorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung des Ortsrates
vorgestellt. Ergänzend vorgetragen werden soll über die Ergebnisse der aus der
Ortsratssitzung heraus ergangenen Prüfaufträge. Für die weitere Prüfung und
Erteilung der Baugenehmigung bedarf es jedoch keiner politischen
Beschlussfassung. Ergänzend
soll unter TOP 15.2 in der ABS-Sitzung ein weiteres Bauvorhaben vorgestellt
werden, wenn es die Zeit erlaubt. Gegen
diese Ergänzungen werden seitens der Ausschuss- und Ortsratsmitglieder keine Bedenken
erhoben. Zu
TOP 8 + 9: Ratsherr
Meihsies hat mit
Verwunderung der örtlichen Presse entnommen, was im Tiergartenkamp geplant sei.
Erstaunt sei man über die Inhalte zu den TOP 8 + 9. Seine Fraktion vertritt die
Ansicht, dass es vor einer Beschlussfassung einen erheblichen Diskussionsbedarf
zu dieser Thematik gibt. Im Namen seiner Fraktion beantragt er daher, die TOP 8
+ 9 von der Tagesordnung zu nehmen. Er verdeutlicht, dass die dargestellten
Planungsansätze massiv mit dem bestehenden Raumordnungsprogramm kollidieren.
Seine Fraktion hat eine große Hemmschwelle, wenn Flächen, die als Erholungsfläche
ausgewiesen sind, als Bauland umgewandelt werden sollen. Für unabdingbar hält
er es deshalb, dass erläutert und dargestellt werden muss, wie diese
Hemmschwelle überwunden werden soll. Auch hält er es für erforderlich, dass die
Anwohner des Klosterkamps und des Deutsch Evern Wegs im Vorfeld über die
Planungen informiert werden sollten. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass man sich in einem ortsüblichen B-Planverfahren befindet, dass mit einem
Aufstellungsbeschluss eingeleitet wird. Zunächst geht es vorrangig darum,
Inhalte zu definieren, um festzustellen, was man dort überhaupt will. Die
Verfahrensschritte werden durchgeführt, wie es zumindest in den letzten 30
Jahren üblich war. Auf der Grundlage des gefassten Aufstellungsbeschlusses wird
sehr sorgfältig geprüft. Der gegenwärtige Zustand und die Nutzung des Areals sind
allen Beteiligten sehr wohl bekannt. Deutlich gemacht wird, dass das Verfahren,
wie alle anderen auch, öffentlich sei und genau das, was eingefordert wird,
nämlich die Darlegung der Planung, heute im Ausschuss erfolgen soll. Wie in
anderen Verfahren auch, wird eine breite Bürger- und Verbandsbeteiligung
durchgeführt. Beigeordnete
Schellmann ist ebenfalls erstaunt darüber, dass an dieser
Stelle Bauland ausgewiesen werden soll. Erinnerlich ist ihr, dass schon bei den
damaligen Beratungen große Schwierigkeiten gesehen wurden. Für sie nicht
vorstellbar ist, dass die notwendigen Zufahrtswege so geplant werden können,
ohne vorhandenes Grün zu zerstören. Verwundert ist sie auch darüber, dass die
vorgesehene Planung nicht bereits im Vorfeld einmal angesprochen wurde. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass die Fläche seit 1992 in den politischen Gremien mehrfach beraten
wurde. Klargestellt wird in diesem Zusammenhang, dass die Verwaltung die
Beschlussfassungen nur vorbereitet. Der Rat ist insofern in seiner Entscheidung
frei. Er spricht sich für ein geordnetes Verfahren aus. Deshalb werden die
Beschlussvorlagen heute zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Bis zu
einem Satzungsbeschluss wird man ohnehin noch mehrmals auch im ABS darüber
beraten können, wie mit den im Verfahren gewonnenen Erkenntnissen umzugehen
sein wird. Beigeordneter
Körner erklärt,
dass man so überrascht, wie das hier dargestellt wird, eigentlich nicht sein
kann, dass ein Bauleitverfahren eingeleitet wird. Seine Fraktion ist sich
darüber einig, dass die notwendigen Schritte eingeleitet werden sollten. Beigeordnete
Lotze spricht sich
ebenfalls dafür aus, dass das Bauleitverfahren eingeleitet wird. Bewusst ist
man sich sehr wohl darüber, dass man mit den Flächen sensibel umgehen muss. Wissen
muss man aber auch, dass die Baulandnachfrage nach wie vor groß sei. Sie
spricht sich deshalb dafür aus, in das Verfahren einzusteigen, um im Verfahren
die notwendigen Abwägungen vornehmen zu können. Ratsherr
Meihsies entgegnet,
dass er die Fläche für nicht bebaubar hält. Die anstehende Baulandausweisung im
Schlieffen-Park wird dazu beitragen, dass wir uns eben nicht in Nöten befinden,
zwingend zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitere Baulandflächen ausweisen zu müssen.
Für seine Fraktion stellt er klar, dass sich die Verwaltung die Arbeit eines
Bauleitverfahrens sparen kann, zumal diese sensiblen Randbereiche sich
verkehrlich schwerlich erschließen lassen werden. Auch steht die Planung
konträr zum bestehenden Raumordnungsprogramm. Beigeordneter
Dörbaum merkt an,
dass im Jahr 1993 ein Programm mit einem Konzept für die Bauleitplanung
zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgestellt wurde. Insofern
befindet man sich in einem kontinuierlichen Prozess in der Entwicklung.
Lüneburg ist in der Metropolregion Hamburg eine wachsende Region. Das Regionale
Raumordnungsprogramm 2003 wird aufgrund eines Beschlusses des Kreisausschusses derzeit
weiterentwickelt. Er plädiert dafür, die Diskussion sachlich zu führen und
trotz kritisch vorgetragener Argumente die Sache nach vorne zu bringen. Beigeordnete
Schellmann bestätigt zwar, dass über die Entwicklung der
Fläche andeutungsweise gesprochen, dieses aber nicht vertieft wurde. Für nicht
gut hält sie, dass immer neue Baugebiete ausgewiesen werden, ohne dass bestehende
bereits vollgelaufen sind. Durch immer neue Baugebiete wird die Veermarktungssituation
für das eine oder andere Baugebiet immer schwieriger. Oberbürgermeister
Mädge merkt an, dass
Politik oftmals in zu kurzen Zeiträumen denkt. Nicht nur einmal stand man in
den letzten Jahren vor der Problematik, dass nicht genügend Flächen vorgehalten
wurden. Die Entwicklung zeigt, dass zukünftig wieder verstärkt innerhalb der
Stadt nach Bauplätzen nachgefragt wird. Die Stadt ist deshalb aufgefordert,
sich darauf einzustellen und Flächen zu entwickeln. Die Flächen im
Schlieffen-Park stehen bekanntlich noch nicht zur Verfügung. Auch steht nicht
fest, wann der Eigentümer diese für eine Bebauung freigibt. Im
Gebiet Tiergartenkamp ist im Zuge des Bauleitverfahrens vorgesehen, gewisse
Bereiche in ihrem Bestand nachhaltig zu sichern. Ein B-Plan ist ein geeigneteres
Absicherungsinstrument als eine bloße Absichtserklärung. Er
geht davon aus, dass man in der Bauleitplanung für dieses Gebiet an einen Punkt
gelangen wird, an dem zu entscheiden sein wird, ob und wie es weitergeht. Im
Gebiet liegen Friedhofserweiterungsflächen, die bewaldet sind. Diese werden für
den vorgehaltenen Zweck nicht mehr benötigt. Auch diese Flächen sollen als
Waldfläche gesichert werden. Ebenso besteht neben den sensiblen Flächen eine
Baumallee, die zu schützen ist. Alle diese Maßnahmen der Absicherung lassen
sich über ein Bauleitverfahren durchführen. Er
plädiert deshalb dafür, dass aus den vorgenannten Gründen durch eine
Beschlussfassung der erste Verfahrensschritt eingeleitet wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum lässt über
die vorliegende Tagesordnung mit den von Stadtbaurätin Gundermann vorgetragenen
Ergänzungen abstimmen. Beschluss: Die
Tagesordnung wird mit den von Stadtbaurätin Gundermann vorgetragenen
Ergänzungen vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung mehrheitlich bei 2
Gegenstimmen (Beigeordnete Schellmann, Ratsherr Meihsies) zugestimmt. Im
Anschluss lässt der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Dörbaum über den
von Ratsherrn Meihsies im Namen seiner Fraktion vorgetragenen Antrag, die TOP 8
+ 9 von der Tagesordnung zu nehmen, abstimmen. Beschluss: Der
Antrag, die Tagesordnungspunkte 8 + 9 von der Tagesordnung zu nehmen, wird vom
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung bei 2 Ja-Stimmen (Beigeordnete
Schellmann, Ratsherr Meihsies) mehrheitlich abgelehnt. |
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