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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2004
gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich
„Schlieffen-Park“ in einem 55. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel
der Planung ist die
Darstellung als Allgemeine Art der baulichen Nutzung „Wohnbaufläche
(W)“, „gemischte Baufläche (M)“ und Flächen für den
Allgemeinbedarf. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am
16.02.2006 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit
vom 07.03.2006 bis 20.03.2006 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom
14.02.2006 bis 20.03.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und
Stellung zu nehmen. Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB
am 01.11.2007 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die
öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
ist vom 12.11.2007 bis einschließlich 27.12.2007 an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 12.11.2007 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 27.11.2007 bis 27.12.2007
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.11.2007 über die Durchführung
dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger
stattfand. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem
Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu
beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfs
nicht erforderlich; lediglich die Begründung ist redaktionell geändert bzw.
ergänzt worden. Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der
Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der
Begründung im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan
ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt,
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