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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass uns das Bauleitverfahren schon seit einigen Jahren im
Ausschuss begleitet. Im Verfahren wurden alle Schritte abgearbeitet. Das
Ergebnis der Abarbeitung mit den hierzu erfolgten Abwägungen soll in der
heutigen Sitzung vorgestellt werden. Herr
Brendler – GfL Bremen – stellt in einem Überblick den derzeitigen Verfahrensstand (Anlage
I) dar. Eingegangen
wird hierbei insbesondere noch einmal auf die Festsetzungen (Anlage II)
des B-Plans. Frau
Winkelmann – GfL Bremen – geht ein auf das grünordnerische Konzept (Anlage III)
sowie die Eingriffsbilanzierung und Kompensation (Anlage IV). Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass Holzheizungen bewusst nicht ausgeschlossen werden, weil Holz ein
CO²-neutraler Brennstoff sei. Ratsherr
Meihsies interessiert,
wo der Ausgleich für die vorhandene Gartenbrache vorgenommen wird. Oberbürgermeister
Mädge zeigt auf, in
welchen Bereichen ein Ausgleich im Gebiet vorgesehen ist. Vom Grundsatz her
wird das Land den Ausgleich auf Landesflächen vornehmen. Der Bund hat für seine
Flächen in Wendisch Evern Gelände zur
Verfügung gestellt. Es wird also zwischen Bund und Land keine gegenseitige
Verrechnung geben, sondern jeder der beiden Eigentümer nimmt Flächenausgleich
auf seiner eigenen Fläche wahr. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Wenn es auch
an der einen oder anderen Stelle Überschneidungen gibt, so soll doch vom
Grundsatz her jeder Eigentümer seine eigenen Flächen ausgleichen. Beigeordnete
Schellmann hat den Unterlagen entnommen, dass es in der
Frage des Ausgleichs einen Widerspruch der heutigen Aussage gegenüber der
abgegebenen Stellungnahme des Landkreises gäbe. Frau
Winkelmann – GfL Bremen – geht noch einmal auf ihre Ausführungen ein, wonach es unterschiedliche
Auffassungen zur Herangehensweise gebe. Die Vorgehensweise wird noch einmal
erläutert. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
es notwendig sei, dass sich das Land einmal auf eine einheitliche
Verfahrensweise verständigt. Am Stichwort Trinkwasserwald wird deutlich, dass
man Kompensation auch mit anderen Maßnahmen durchführen kann. Beigeordnete
Lotze möchte noch
einmal die verkehrliche Situation dargelegt haben, insbesondere ob es dabei
bleibt, dass es keine durchgängige Straßenverbindung geben soll. Sie
geht davon aus, dass mit der Umsetzung des Baugebietes eines der schönsten Wohnquartiere
in Lüneburg entstehen wird. Herr
Brendler – GfL Bremen – geht auf die verkehrlichen Anbindungen ein. Die
Verkehrsanbindungen sind vom Verkehrsplaner durchgerechnet, sie funktionieren. Vermieden
werden soll auch weiterhin ein durchgängige Nord/Süd-Verbindung. Eine Option
für die Durchgängigkeit wird jedoch für den ÖPNV geschaffen. Die Fuß- und
Radwegeverbindungen werden aufgezeigt. Beigeordnete
Schellmann bringt die Überlegung in Erinnerung, dass
angedacht war, den ÖPNV vom Meisterweg kommend durch das Gebiet zu führen. Die
Notwendigkeit einer zweiten parallel geführten Rad- und Fußwegeverbindung wird
von ihr angezweifelt. Oberbürgermeister
Mädge zeigt auf, das
mit den Überlegungen eines neuen Buskonzeptes überlegt werde, einen Bus von der
Bleckeder Landstraße kommend durch das Gebiet zu führen. Für den normalen Pkw-Nutzer
wird die Durchgängigkeit der Straße durch versenkbare Poller unterbrochen. Die
Notwendigkeit einer zweiten parallel verlaufenden Rad- und Fußwegeverbindung ist
gegeben. Ansonsten läuft man Gefahr, dass sich über kurz oder lang Trampelpfade
ausbilden werden. Beigeordneter
Körner weist darauf
hin, dass man sich bei der Zulässigkeit der Brennmaterialien nicht zu sehr einengen
sollte, zumal die Größe des Baugebietes dies eigentlich nicht erforderlich
machen würde. Oberbürgermeister
Mädge zitiert
Untersuchungsberichte, wonach der Bedarf in den nächsten Jahren nach wie vor da
sein wird, insbesondere von Mehrfamilienhäusern und Stadtvillen. Klar muss
einem sein, dass man das Baugebiet nicht in 2 Jahren voll vermarktet bekommt. Er
vertritt die Auffassung, wenn man es denn Ernst meint mit dem Klimawandel, dass
zumindest die Mehrfamilienhäuser an ein Nah- bzw. Fernwärmesystem angeschlossen
werden. Dieses Blockheizwerk sollte nach Möglichkeit mit Biogas betrieben
werden. Im Einfamilienhausbereich
mag dies nicht wirtschaftlich sein. Hier sollte die Gewichtung auf
Niedrigenergiehäuser, auf Solarenergienutzung oder beispielsweise Pellettheizung
liegen. Im
Mehrfamilienhausbereich hält er einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein
Blockheizkraftwerk (BHKW) für erforderlich. Die Durchsetzung soll im Erschließungsvertrag
geregelt werden. Beigeordnete
Schellmann möchte zur Frage Anschluss- und
Benutzungszwang wissen, ob die Bereitschaftspolizei bereit ist, sich
anzuschließen. Die Bereitschaft scheint gegeben zu sein, vorausgesetzt, es entstehen
keine Anschlusskosten. Die Frage ist, ob man auch einen solchen Anschlusszwang
dem Bund auferlegen kann. Oberbürgermeister
Mädge stellt klar,
dass die Gebäude der Bereitschaftspolizei derzeit aus dem Heizwerk der
Theodor-Körner-Kaserne versorgt werden. Hier handelt es sich nicht um ein BHKW,
sondern um ein modernisiertes Gasheizwerk. Die Beheizung kann auch weiterhin so
erfolgen. Natürlich würde es gern gesehen werden, wenn eine Umstellung und
damit ein Anschluss an das BHKW ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
würde. Deshalb soll das BHKW auch in mehreren Stufen ausgebaut werden. Für die
Zukunft ist geplant, dass auch das Kreiswehrersatzamt und die
Standortverwaltung angeschlossen werden. Die im Kasernenareal verlegten
Wärmeleitungen können hierzu jedoch nicht genutzt werden. Sie entsprechen nicht
mehr den heutigen Anforderungen und müssten alle raus. Grundsätzliches Problem
ist aber, dass der Bund an seine Abnehmer nur die tatsächlichen
Brennstoffkosten weiterreicht. Diese Kosten beinhalten keine sonstigen wie beispielsweise
kalkulatorische Kosten. Eine
Lösung hierzu muss noch gefunden werden. Ratsherr
Meihsies erklärt
für seine Fraktion, dass sie dem B-Plan zustimmt. Der B-Plan ist ein gutes
Projekt, das unterstützt wird. Der Kompromiss ist gelungen. Der vorgesehene
Anschluss- und Benutzungszwang wird unter energetischen Gesichtspunkten für gut
geheißen. Herr
Brendler – GfL Bremen - ergänzt, dass im
Einfamilienhaus die Solarnutzung nach einem begleitenden Energiegutachten möglich
sein wird. Solarenergienutzung darf nicht isoliert betrachtet werden. Jedoch
sollten nicht alle Gebäude in Nord/Süd-Richtung ausgerichtet werden. Da muss
eine gewisse Kreativität von den Architekten eingefordert werden, weil auch
städtebauliche Aspekte wichtig und zu beachten sein werden. Beigeordnete
Schellmann merkt an, das verhindert werden sollte, dass
eine städtebaulich nicht wünschenswerte Ungeordnetheit entsteht. Herr
Brendler – GfL Bremen - erläutert, dass das
Regulativ die einzuhaltenden Baugrenzen sein werden. Ratsherr
Meihsies hält es
für wichtig, dass eine gewisse architektonische Qualität auch beachtet und
eingefordert werden sollte. Im Gebiet befindet man sich in einer
Stadtsituation, die sich in der Art der Bebauung auch widerspiegeln sollte. Eine
Bebauung wie in so manchem Baugebiet, wie beispielsweise im Baugebiet
„Rosenkamp“, sollte sich an dieser Stelle nicht wiederholen. Beigeordneter
Körner will diesen
Vergleich so nicht stehen lassen. Man sollte endlich dazu einstehen, dass man
das Baugebiet „Rosenkamp“ im Griff hat. Entscheidend ist auch, dass
die Leute die dort schon gebaut haben oder noch bauen werden, zufrieden sind. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht
noch einmal, dass im B-Plangebiet Schlieffen-Park 50 % der Flächen als Ausgleichsflächen
festgeschrieben werden. Im Gespräch ist man mit dem Land, das Areal der
Kleingartenkolonie zu erwerben. Das Land möchte die Flächen veräußern, die
Stadt hat ein Interesse daran, die Flächen in ihrem jetzigen Bestand zu
sichern. Auch die Flächen der Pferdekoppeln und des Regenwasserrückhaltebeckens
sollen zur Arrondierung und Sicherung erworben werden. Angestrebt wird, dass
der 50 %-Anteil des Gebietes, der als Ausgleichsfläche vorgesehen ist, zur
Absicherung in den städtischen Besitz übergeht. Die
Schritte der weiteren Vorgehensweise werden dargestellt. Wichtig ist, dass man
die Erschließungsstraße in das Gebiet hinein bekommt. Dazu braucht man jedoch
Bund und Land am Verhandlungstisch. In den einzelnen Clustern wird man mit dem
B-Plan keine Baugenehmigungen mehr benötigen. Vorgesehene Regelungen, wie
beispielsweise den Solarfond, werden noch einmal erläutert. Beigeordnete
Schellmann hinterfragt,
ob soviel Ausgleichsfläche überhaupt erforderlich sei. Sie warnt nochmals
davor, eine zweite Wegebeziehung durch das Gebiet durchzuziehen. Diese Wegebeziehung
würde zu großen Veränderungen im Gebiet führen. Sorge
bereitet ihr, dass innerhalb der Cluster Architekten für eine architektonische Ordnung
sorgen sollen. Der Verkauf in Clustern vorzunehmen hält sie zwar für gut.
Zweifel kommen ihr aber dahingehend, dass nicht davon auszugehen sein wird,
dass auch tatsächlich eine Architektenbeauftragung dafür stattfindet. Die
Realität wird eher anders aussehen. Wenige Randbedingungen als Rahmen werden
nicht ausreichen. Oberbürgermeister
Mädge zeigt anhand
einzelner Cluster auf, welcher Art Bebauung dort vorgesehen ist. Im Vorfeld
wurden schon einige Einschränkungen auferlegt. Einstellen muss man sich
zukünftig auf andere Lebensformen. Nach dem in Vögelsen vorgesehenen Projekt
„Mehrleben“ ist hier auch an Mehrgenerationenhäuser zu denken. Zu
viele Bauvorschriften würden für nicht gewollte Uniformität sorgen. Kreativität
ist gefordert. Ein Mittelweg muss versucht werden, zu erreichen. Der
50 %ige Anteil an Ausgleichsfläche wird optisch nicht zu vielen Veränderungen
gegenüber dem jetzigen Zustand führen. Die Ausgleichsflächen sind bereits jetzt
so hochwertig, dass das Aufwertungspotential zu gering sein wird, als dass
befürchtet werden muss, dass eine völlig andere Landschaft entsteht. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst
zusammen, dass kaum ein B-Plan mit so viel Mühe erarbeitet wurde. Neben
zusätzlichen Jahren der Vorplanung hat das Bauleitverfahren seit dem
Aufstellungsbeschluss 3 ½ Jahre angedauert. Der Beratung lag ein Rahmenplan
zugrunde, von dem vieles umgesetzt wurde. Er dankt der Verwaltung und dem
beauftragten Planungsbüro für die hervorragende Arbeit. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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