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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2004
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 129„Schlieffen-Park“ für den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist
als besondere Art der baulichen Nutzung allgemeines Wohngebiet (WA),
Mischgebiet (MI) sowie Baugrundstücke für den Gemeinbedarf festzusetzen.
Darüber hinaus soll durch geeignete textliche Festsetzungen erreicht werden,
dass keine Gewerbebetriebe entstehen, die das Wohnen wesentlich stören. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel
im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 16.02.2006 und Aushängen der
Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 15.02.2006 bis 20.03.2006
durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer
frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 14.02.2006 bis 20.03.2006 Gelegenheit
erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB
am 01.11.2007 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die
öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
ist vom 12.11.2007 bis einschließlich 27.12.2007 an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 12.11.2007 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 27.11.2007 bis 27.12.2007
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.11.2007 über die Durchführung
dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger
stattfand. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage
aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem
Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der
Begründung und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des Verfahrens
fortgeschrieben. Die Begründung sowie eingegangene Stellungnahmen und die
zugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der
Bebauungsplan sowie der Umweltbericht sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw.
ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Abwägung , Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: Der Rat
der Hansestadt Lüneburg beschließt: 1. die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 129 „Schlieffen-Park“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und
Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln. 2. Der
Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird gem. § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich
Umweltbericht hierzu. |
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