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Sachverhalt: Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt
Lüneburg (Gestaltungssatzung) wurde am 18.07.1978 vom Rat der Stadt Lüneburg
beschlossen. Nach 30-jährigem unverändertem Bestand ist eine Überarbeitung
notwendig. Es ist beabsichtigt, die örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung und Außenwerbung in der Altstadt Lüneburg in einer Satzung
zusammenzufassen. Die bisherige Unterscheidung nach allgemeinem und besonderem
Geltungsbereich soll entfallen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. Anlass zur Änderung/Ergänzung der Gestaltungssatzung sind
technische Neuerungen, die in der ursprünglichen Satzung noch keine
Berücksichtigung fanden. Bestehende nicht eindeutig verfasste Bestimmungen
werden neu formuliert. Gänzlich fehlende Regelungen zu Gestaltungselementen,
die das Stadtbild beeinflussen (z.B. Straßenmobiliar) sollen in die Satzung
aufgenommen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lagepläne Örtliche
Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die örtliche
Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg
nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO in einer 1. Änderung
aufzustellen. Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Lüneburg
über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. §
97 Abs. 1, S. 2 NBauO eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.
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