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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 24.04.2008
beschlossen, dass die örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung und
Außenwerbung neu gefasst werden sollen. Anlass für die Änderung/ Ergänzung der ursprünglichen
Satzungen ist, dass beide Satzungen bereits 1978 beschlossen wurden und somit
technische Neuerungen nicht erfasst sind. Ein erster Entwurf der örtlichen Bauvorschrift der
Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen zum
Schutz der Altstadt Lüneburgs mit dem Geltungsbereich und ergänzenden
Illustrationen liegt jetzt vor und ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Bestehende Bestimmungen wurden übersichtlicher und klarer
nach Gebäudeteilen formuliert. Die bisherige Unterscheidung nach allgemeinem
und besonderem Geltungsbereich ist entfallen. Ferner wurden die Abschnitte mit
Begründungen versehen, um beim Bürger ein höheres Maß an Transparenz zu
schaffen und damit auch eine höhere Akzeptanz für die Vorgaben der
Denkmalpflege/ Stadtbildpflege zu erreichen. Die im Entwurf vorliegende Satzung soll ab Februar der Öffentlichkeit
im Rahmen der frühzeitigen Auslegung vorgestellt werden. Gleichzeitig findet
eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Weitergehende Ausführungen werden mündlich im Rahmen der
Präsentation vorgestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
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