Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: TOP
8 und 9 werden gemeinsam beraten. Fortsetzung
der Beratung aus TOP 2 – Festsetzung der Tagesordnung - Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
anhand einer Power Point Präsentation den Geltungsbereich des B-Plangebietes
auf. Es ist beabsichtigt, den Geltungsbereich möglichst groß zu fassen. Dadurch
wird ermöglichst, dass die Erschließung und der Ausgleich auch in Varianten
geplant werden können. Durch die Größe des Geltungsbereiches werden auch
Möglichkeiten als Option eröffnet, ggf. den B-Plan in Teilabschnitte zu
untergliedern. Die Gesamtfläche umfasst 43 ha. Das Baufeld wird in der
größtmöglichen Größe dargestellt. Die Anzahl der Wohneinheiten (WE) liegt
zwischen 120 und 130. Dies ist aber nur als Zielzahl zu verstehen. Die
endgültige Zahl der zulässigen WE wird noch von vielen Faktoren abhängig sein
und kann im Ergebnis durchaus von der genannten Zielzahl abweichen. Detaillierte
Pläne über eine endgültige Erschließung, einen Häuserplan oder Ausgleichs- und
Grünflächen, bestehen noch nicht. Diese müssen in nächster Zeit erst erarbeitet
werden. Parallel
zum Bauleitverfahren wird seitens des Landkreises unabhängig davon das
Verfahren zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms durchgeführt. In
der heutigen Sitzung geht es aus Sicht der Verwaltung zunächst um ein Votum des
Ausschusses, ob die Verwaltung in diesem Bereich ein Baugebiet entwickeln soll.
Dann würde die Verwaltung als nächsten Schritt mehrere Strukturentwicklungen
vornehmen. Zu prüfen wäre dann, welche Straßenführungen sich wir für eine
Erschließung eigenen würden, wie viele Häuser man in welchen Bereichen anbinden
kann und welche Bereiche anderweitig abzusichern sind. Nach
Abschluss der Untersuchungen mehrerer Varianten würde das Ergebnis dann im
Ausschuss vorgetragen werden. Heute
geht es demzufolge um einen Startschuss mit der Beauftragung der Verwaltung, ein
Verfahren einzuleiten. Ratsherr
Meihsies hofft,
dass dieser Startschuss ein Rohrkrepierer wird. Jedem Laien erschließt es sich,
dass ein solch isoliert gelegenes Baugebiet unsinnig sei. Jedem, der sich mit
Stadtplanung befasst, erschließt sich, dass ein Baugebiet möglichst nahe an
bestehende Bebauung herangeführt werden muss, um weite Wege zu vermeiden und
Versorgungs- und Entsorgungsleitungen nicht unnötig lang zu machen. Alle diese Vorgaben
werden nach seiner Ansicht hier nicht beachtet. Auch liegen die bebaubaren
Flächen völlig isoliert tlw. umgeben von Waldflächen, es sei denn, es ist daran
gedacht, die Waldflächen in Bauland umzuwandeln. Wenn eine solche Umwandlung
angedacht ist, sei darauf hingewiesen, dass das zu Schwierigkeiten mit dem
bestehenden Waldgesetz führen wird. Wenn
aber politisch durch Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms daran
gedacht sei, die bestehende Ausweisung als Erholungsfläche aufzuheben, dann
stellt sich die Frage, ob Festsetzungen zu einer Beliebigkeit derer werden
sollen, die politisch gerade das Sagen haben. Er
empfindet es als hanebüchen, was da an Informationen aus der örtlichen Presse
auf die Ausschussmitglieder zugekommen ist. Für seine Fraktion ist jegliche
Bebauung in diesem Gebiet tabu. Gebraucht wird derzeit auch keine Konkurrenz zu
den anderen bestehenden bzw. kurz vor der Baureife stehenden Baugebieten. Ein
Zwang, weitere Baulandflächen zum gegenwärtigen Zeitpunkt auszuweisen, kann
deshalb auch nicht gesehen werden. Die
Fläche sollte weiter als Landschaftsschutz- und Naherholungsfläche vorgehalten
werden. Offen und klar gesprochen macht er nochmals deutlich, dass dieses
Baugebiet nicht mit der Zustimmung seiner Fraktion zu realisieren sein wird. Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass die Diskussion über diese Fläche seit Anfang der 90er Jahre geführt
wird. Richtig gestellt werden muss auch, dass die Fläche nicht als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Aufgezeigt wird, dass eine im
Wohngebiet Klosterkamp gelegene Stichstraße bereits für die mögliche zukünftige
Erschließung hinterliegender Flächen bei der Erschließung des Gebietes
Klosterkamp so angelegt wurde. Verdeutlicht
wird, dass der Geltungsbereich bewusst weiträumig gefasst werden soll. Das
ermöglicht u. a., dass die vorhandenen Waldflächen innerhalb des
Geltungsbereiches als solche gesichert werden können. Bezogen auf die Aussagen
von Ratsherrn Meihsies merkt er an, dass die Fraktion von Ratsherrn Meihsies
anfänglich letztendlich gegen alle neuen Baugebiete mit nein votiert habe. Er
plädiert dafür, in das Verfahren einzusteigen. Im laufenden Verfahren besteht
immer noch die Möglichkeit, wenn man zu der Erkenntnis gelangt, es geht nicht,
das Verfahren abzubrechen und aufzuheben. Das Verfahren soll, wie es bisher
immer üblich und vom BauGB auch vorgesehen ist, öffentlich unter Beteiligung
des Landkreises, der Verbände und der Bürger durchgeführt werden. In 2 –
3 Jahren wird man dann zu der Erkenntnis gelangen, ob es machbar ist oder auch
nicht. Das
Verfahren soll ergebnisoffen durchgeführt werden. Erreicht
werden soll mit dem B-Plan aber auch, dass die aufgezeigten schützenswerten Flächen
abgesichert werden. Auch muss festgelegt werden, wie mit der Fläche zwischen
Klosterkamp und Waldfriedhof umgegangen werden soll. Sehr
wohl bewusst ist man sich bereits im Vorfeld der Untersuchungen, dass es sich um
eine sehr sensible Fläche handelt. Ins Bewusstsein muss man sich aber auch
holen, dass alle Räte seit 1992 sich einig darüber waren, dass das, was der
Landkreis an dieser Stelle im Regionalen Raumordnungsverfahren festgesetzt hat,
falsch ist. Es kann nicht sein, dass eine Ackerfläche in diesem Programm anders
als solche dargestellt wird. Er
appelliert an die Ausschussmitglieder, der Verwaltung durch Beschluss die
Möglichkeit einzuräumen, diese Fläche auf ihre Geeignetheit ergebnisoffen zu
untersuchen. Festes Ziel bei den Untersuchungen soll es aber sein, dass die
aufgezeigten, schützenswerten Flächen und die Allee abgesichert werden sollen
und zu prüfen, ob eine Bebauung möglich ist. Wenn die anstehenden
Untersuchungen vorliegen, wird hierzu im Ausschuss vorgetragen. Wenn im
Ergebnis sich hierbei abzeichnen sollte, dass die Planung an dieser Stelle
nicht realisiert werden kann, werde er der Erste sein, der sich dafür
aussprechen wird, das Ganze zu lassen und das B-Planverfahren aufzuheben. Wenn
man aber nicht die Möglichkeit einräumt, dies einmal zu prüfen, wird diese
Fläche immer wieder auf den Tisch kommen. Beigeordnete
Schellmann betont, dass sie in der Vergangenheit die
aufgestellten B-Pläne in der Regel von Anfang an mitgetragen habe. Sie
erinnert daran, dass man sich das angesprochene Areal seinerzeit vor Ort
angesehen habe. Wenn auch die Lage für Bauwillige optimal erscheint, so hält
sie es aber für äußerst problematisch, die Erschließung durch ein Waldgebiet zu
legen, dass im B-Plan im Bestand geschützt und erhalten werden soll. Äußerst
bedenklich dabei wird sein, die Erschließung so vorzunehmen, da der dann durch
den Wald führende Bereich sehr dunkel sein wird. Wegebeleuchtungen werden dabei
auch nicht die von den Benutzern erwartete Sicherheit bieten können. Dies gilt
insbesondere für Schulkinder. Alle
diese Fragen jedoch zunächst einmal abzuprüfen, dagegen spricht nach ihrer
Ansicht nichts. Dem sollte man sich auch nicht widersetzen. Gleichwohl ist sie
der Meinung, dass, solange andere bestehende Baugebiete noch über freie
Baulätze verfügen, es seitens der Stadt das falsche Signal wäre, ein weiteres
Baugebiet auszuweisen. Sie mahnt davor, dass man sich hier auf eine
Gradwanderung begibt mit der Gefahr, dass die ganze Sache für die bestehenden
Baugebiete zu dessen Nachteil kippt. Einem
offenen Verfahren, bei dem zunächst die Machbarkeit untersucht wird, stimmt sie
zu, wenn denn die Möglichkeit bei Vorliegen entsprechender
Untersuchungsergebnisse bestehen bleibt, bei Nichtgeeignetheit der Fläche das
Bauleitverfahren zu stoppen und ggf. aufzuheben. Betont
wird aber auch, dass das Gebiet derzeit ein wunderschönes Naherholungsgebiet
der dort Wohnenden sei. Oberbürgermeister
Mädge betont noch
einmal, dass auch er in diesem Stadtteil wohnt und lebt. Er stellt in diesem Zusammenhang klar, dass dem Rat der
Stadt letztendlich die Planungshoheit obliegt. Beigeordnete
Lotze verdeutlicht,
dass es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich handelt. Für ihre Fraktion
sprechend beantwortet sie die Frage, ob die Verwaltung einen Prüfauftrag wie
vorgetragen erhalten soll, mit einem klaren Ja. Die Option, das Verfahren bei
festgestellter Ungeeignetheit für eine Bebauung auch stoppen zu können, gibt
die Sicherheit, die Prüfungen zunächst ergebnisoffen durchführen zu können. Lüneburg
ist weiterhin eine wachsende Stadt. Bevor man Bauwillige in das Umland
abwandern lässt, sollte seitens der Stadt zunächst geprüft werden, welche Flächen
sich für eine Baulandfläche eignen. Genau dies soll hier geschehen. Auch aus
ökologischer Sicht macht es Sinn, den Menschen an dem Ort an dem sie arbeiten,
Wohnmöglichkeiten zu bieten. Dadurch wird ihnen auch ermöglich, vorhandene
Infrastruktur zu nutzen. Weite Wege und damit entstehenden Verkehre werden
dadurch vermieden. Das macht auch ökologisch betrachtet Sinn. Beigeordneter
Dörbaum führt aus,
dass zurzeit nur in den zwei Baugebieten „Rosenkamp“ und
„Brockwinkler Weg“ Flächen für eine Wohnbebauung vorgehalten und
angeboten werden. Alle anderen Flächen befinden sich noch in der Entwicklung.
Wissend, dass das Verfahren 3 – 4 Jahre Zeit in Anspruch nehmen kann,
macht es, wenn man vorausschauend plant, erforderlich, die Planung mit einer
gewissen Vorlaufzeit anzuschieben. Beigeordneter
Körner weist darauf
hin, dass die Entwicklung durch den Ausschuss begleitet wird. Ein Anhalten wird
ja wie angesprochen noch jederzeit möglich sein. Mit einer bloßen Prüfung wird
nach seiner Ansicht kein Schaden angerichtet. Er vertritt die Ansicht, dass man
sich die Chance, mit dieser Fläche ggf. Baulandreserven zu schaffen, nicht
entgehen lassen sollte. Ratsherr
Meihsies hält die
Aussage von Beigeordneten Körner für eine Offenbarung dafür, dass die
SPD/CDU-Gruppe scheinbar alles das als Bauland entwickeln will, was möglich
ist. Die
Zahlen, die den veröffentlichten Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung
innerhalb der Stadt zugrunde liegen, hält er für eine moderne Art der
Kaffeesatzleserei. Wenn man ältere Entwicklungszahlen beispielsweise der LBS
aus den 90er Jahren Ernst genommen hätte, hätte Lüneburg heute bereits mehr als
80.000 Einwohner. Der Siedlungsdruck, der in den 90er Jahren für den Raum
Lüneburg prognostiziert wurde ist nicht so eingetreten, wie vorhergesagt. Er
verdeutlicht nochmals, dass man mit dem Baugebiet Schlieffen-Park demnächst
exzellente Baulandflächen auf den Markt angeboten werden. Hingewiesen wird
darauf, dass Hamburg eine Angebotsplanung mit der Zielsetzung machen wird, dass
5000 – 6000 Wohnungen gebaut werden sollen. Das wird dazu führen, dass
der Wohnungsdruck auf das Umland durch die entstehenden Angebote nachlassen werde,
weil die Wohnungssuchenden bei bestehendem Angebot eher das attraktive
Großstadtangebot wahrnehmen werden. Mit der neuen Landesregierung wird Hamburg
umsteuern und dauerhaft Maßnahmen treffen, um dem Abwandern in das Umland
entgegen zu wirken. Er
beantragt nochmals, die Arbeit der Verwaltung hier einzusparen. Stattdessen
sollte im Rahmen einer groben Konzeptüberlegung die Probleme angegangen werden,
anstatt einen B-Plan anzuschieben, an dessen Ende die Zerstörung dieses
Landschaftsbildes stehen würde. Wenn
bei den Kommunalwahlen 2011 seine Fraktion in die Verantwortung mit eingebunden
wird, sagt er prognostizierend voraus, wird dieser B-Plan wieder gekippt. Oberbürgermeister
Mädge stellt
richtig, dass alle Prognosen, die der Stadt vorgelegen haben, eingetreten sind.
Der Glaube, dass der Siedlungsdruck auf das Umland durch den Bau von Wohnraum
im Stadtgebiet Hamburg herausgenommen werden kann, muss als ad absurdum
eingestuft werden, zumal wenn man weiß, dass in diesen Zahlen Wohnungen in der
entstehenden Hafen-City eingerechnet sind, die man ab 10.000 €/m² wird
kaufen können. Auch die Vorstellung, dass man für den Wohnungsbau
Kleingartenareal in Anspruch nehmen will, zeugt nicht von sozialem und
ökologischen Umgang. Allein Kleingartenflächen dafür in Anspruch nehmen zu
wollen, beansprucht Zeiträume von ca. 10 Jahren. Die
Stadt Lüneburg wird sich eine solche Vorgehensweise nicht zu Eigen machen. Die
für die Stadt bestehenden Probleme werden auch von außerhalb in die Stadt
hineingetragen. Die wenigen Zufahrtsstraßen im westlichen Bereich stoßen in
ihrer Aufnahmekapazität auch deshalb an ihre Grenzen, weil in den umliegenden
Gemeinden Bauland oftmals subventioniert werde und erforderliche
Infrastrukturmaßnahmen und ökologische Maßnahmen nicht eingefordert und
durchgeführt werden. Die sich für ihn stellende Frage ist deshalb, ob man dies
so weiter hinnehmen sollte, oder ob man auch aus ökologischen Gesichtspunkten
heraus, gegensteuern sollte. Für den Bereich Tiergartenkamp wäre es eben nicht
erforderlich, Infrastrukturmaßnahmen bis hin zum ÖPNV neu zu schaffen bzw.
einzurichten, weil alles dies vorhanden ist. In
der heutigen Zeit lässt sich in der Demographie ablesen, dass Leute auch im
Alter von 50 und mehr Jahren noch bauen
und wieder zurück in die Stadt ziehen. Diese Entwicklung findet statt und ist
auch ablesbar. Nicht
gewollt sein kann, neue Baugebiete erst dann am Markt anzubieten, wenn
bestehende Baugebiete voll sind. Bauwillige schauen sich heute mehrere
Baugebiete an und entscheiden dann, wo sie bauen wollen. Durch mangelhafte
Vorhaltungen von Baulandflächen sollte heute Niemand mehr in ein bestimmtes
Baugebiet gezwungen werden. Dies ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß.
Individuellen Ansprüchen Bauwilliger muss auch Rechnung getragen werden. Stadtentwicklungspolitik
zeichnet sich dadurch aus, die Entwicklung gleichmäßig vorzunehmen. Städte
haben hierbei eine besondere Verantwortung in der Bereitstellung von
Wohnbauflächen und Infrastruktur. Wenn das nicht gewollt ist, muss dies auch
gesagt werden. Den Siedlungsdruck aus Hamburg würde man dann aber auch nur in
das Umland von Lüneburg verlagern. Er
spricht sich deshalb nochmals dafür aus, Flächen behutsam zu entwickeln.
Baugebiete innerhalb der Stadt zeichnen sich in der Regel durch einen hohen
Grünanteil von ca. 50 % aus. Deshalb sollte auch hier für den Tiergartenkamp in
Ruhe an die Untersuchung herangegangen werden. Wenn die Ergebnisse der
Untersuchungen feststehen, wird man darüber beraten, ob es geht oder auch
nicht. Das Verfahren sollte hierzu genau so durchgeführt werden, wie es seit
Jahren durchgeführt wird und sich auch bewährt hat. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies) und 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann). |
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