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Auszug - Bebauungsplan Nr. 138 " Tiergartenkamp"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.04.2008    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2808/08 Bebauungsplan Nr. 138 " Tiergartenkamp";
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 8 und 9 werden gemeinsam beraten.

 

Fortsetzung der Beratung aus TOP 2 – Festsetzung der Tagesordnung -

 

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand einer Power Point Präsentation den Geltungsbereich des B-Plangebietes auf. Es ist beabsichtigt, den Geltungsbereich möglichst groß zu fassen. Dadurch wird ermöglichst, dass die Erschließung und der Ausgleich auch in Varianten geplant werden können. Durch die Größe des Geltungsbereiches werden auch Möglichkeiten als Option eröffnet, ggf. den B-Plan in Teilabschnitte zu untergliedern. Die Gesamtfläche umfasst 43 ha. Das Baufeld wird in der größtmöglichen Größe dargestellt. Die Anzahl der Wohneinheiten (WE) liegt zwischen 120 und 130. Dies ist aber nur als Zielzahl zu verstehen. Die endgültige Zahl der zulässigen WE wird noch von vielen Faktoren abhängig sein und kann im Ergebnis durchaus von der genannten Zielzahl abweichen.

Detaillierte Pläne über eine endgültige Erschließung, einen Häuserplan oder Ausgleichs- und Grünflächen, bestehen noch nicht. Diese müssen in nächster Zeit erst erarbeitet werden.

Parallel zum Bauleitverfahren wird seitens des Landkreises unabhängig davon das Verfahren zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms durchgeführt.

In der heutigen Sitzung geht es aus Sicht der Verwaltung zunächst um ein Votum des Ausschusses, ob die Verwaltung in diesem Bereich ein Baugebiet entwickeln soll. Dann würde die Verwaltung als nächsten Schritt mehrere Strukturentwicklungen vornehmen. Zu prüfen wäre dann, welche Straßenführungen sich wir für eine Erschließung eigenen würden, wie viele Häuser man in welchen Bereichen anbinden kann und welche Bereiche anderweitig abzusichern sind.

Nach Abschluss der Untersuchungen mehrerer Varianten würde das Ergebnis dann im Ausschuss vorgetragen werden.

Heute geht es demzufolge um einen Startschuss mit der Beauftragung der Verwaltung, ein Verfahren einzuleiten.

 

Ratsherr Meihsies hofft, dass dieser Startschuss ein Rohrkrepierer wird. Jedem Laien erschließt es sich, dass ein solch isoliert gelegenes Baugebiet unsinnig sei. Jedem, der sich mit Stadtplanung befasst, erschließt sich, dass ein Baugebiet möglichst nahe an bestehende Bebauung herangeführt werden muss, um weite Wege zu vermeiden und Versorgungs- und Entsorgungsleitungen nicht unnötig lang zu machen. Alle diese Vorgaben werden nach seiner Ansicht hier nicht beachtet. Auch liegen die bebaubaren Flächen völlig isoliert tlw. umgeben von Waldflächen, es sei denn, es ist daran gedacht, die Waldflächen in Bauland umzuwandeln. Wenn eine solche Umwandlung angedacht ist, sei darauf hingewiesen, dass das zu Schwierigkeiten mit dem bestehenden Waldgesetz führen wird.

Wenn aber politisch durch Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms daran gedacht sei, die bestehende Ausweisung als Erholungsfläche aufzuheben, dann stellt sich die Frage, ob Festsetzungen zu einer Beliebigkeit derer werden sollen, die politisch gerade das Sagen haben.

Er empfindet es als hanebüchen, was da an Informationen aus der örtlichen Presse auf die Ausschussmitglieder zugekommen ist. Für seine Fraktion ist jegliche Bebauung in diesem Gebiet tabu. Gebraucht wird derzeit auch keine Konkurrenz zu den anderen bestehenden bzw. kurz vor der Baureife stehenden Baugebieten. Ein Zwang, weitere Baulandflächen zum gegenwärtigen Zeitpunkt auszuweisen, kann deshalb auch nicht gesehen werden.

Die Fläche sollte weiter als Landschaftsschutz- und Naherholungsfläche vorgehalten werden. Offen und klar gesprochen macht er nochmals deutlich, dass dieses Baugebiet nicht mit der Zustimmung seiner Fraktion zu realisieren sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Diskussion über diese Fläche seit Anfang der 90er Jahre geführt wird. Richtig gestellt werden muss auch, dass die Fläche nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Aufgezeigt wird, dass eine im Wohngebiet Klosterkamp gelegene Stichstraße bereits für die mögliche zukünftige Erschließung hinterliegender Flächen bei der Erschließung des Gebietes Klosterkamp so angelegt wurde.

Verdeutlicht wird, dass der Geltungsbereich bewusst weiträumig gefasst werden soll. Das ermöglicht u. a., dass die vorhandenen Waldflächen innerhalb des Geltungsbereiches als solche gesichert werden können. Bezogen auf die Aussagen von Ratsherrn Meihsies merkt er an, dass die Fraktion von Ratsherrn Meihsies anfänglich letztendlich gegen alle neuen Baugebiete mit nein votiert habe. Er plädiert dafür, in das Verfahren einzusteigen. Im laufenden Verfahren besteht immer noch die Möglichkeit, wenn man zu der Erkenntnis gelangt, es geht nicht, das Verfahren abzubrechen und aufzuheben. Das Verfahren soll, wie es bisher immer üblich und vom BauGB auch vorgesehen ist, öffentlich unter Beteiligung des Landkreises, der Verbände und der Bürger durchgeführt werden. In 2 – 3 Jahren wird man dann zu der Erkenntnis gelangen, ob es machbar ist oder auch nicht.

Das Verfahren soll ergebnisoffen durchgeführt werden.

Erreicht werden soll mit dem B-Plan aber auch, dass die aufgezeigten schützenswerten Flächen abgesichert werden. Auch muss festgelegt werden, wie mit der Fläche zwischen Klosterkamp und Waldfriedhof umgegangen werden soll.

Sehr wohl bewusst ist man sich bereits im Vorfeld der Untersuchungen, dass es sich um eine sehr sensible Fläche handelt. Ins Bewusstsein muss man sich aber auch holen, dass alle Räte seit 1992 sich einig darüber waren, dass das, was der Landkreis an dieser Stelle im Regionalen Raumordnungsverfahren festgesetzt hat, falsch ist. Es kann nicht sein, dass eine Ackerfläche in diesem Programm anders als solche dargestellt wird.

Er appelliert an die Ausschussmitglieder, der Verwaltung durch Beschluss die Möglichkeit einzuräumen, diese Fläche auf ihre Geeignetheit ergebnisoffen zu untersuchen. Festes Ziel bei den Untersuchungen soll es aber sein, dass die aufgezeigten, schützenswerten Flächen und die Allee abgesichert werden sollen und zu prüfen, ob eine Bebauung möglich ist. Wenn die anstehenden Untersuchungen vorliegen, wird hierzu im Ausschuss vorgetragen. Wenn im Ergebnis sich hierbei abzeichnen sollte, dass die Planung an dieser Stelle nicht realisiert werden kann, werde er der Erste sein, der sich dafür aussprechen wird, das Ganze zu lassen und das B-Planverfahren aufzuheben. Wenn man aber nicht die Möglichkeit einräumt, dies einmal zu prüfen, wird diese Fläche immer wieder auf den Tisch kommen.

 

Beigeordnete Schellmann  betont, dass sie in der Vergangenheit die aufgestellten B-Pläne in der Regel von Anfang an mitgetragen habe.

Sie erinnert daran, dass man sich das angesprochene Areal seinerzeit vor Ort angesehen habe. Wenn auch die Lage für Bauwillige optimal erscheint, so hält sie es aber für äußerst problematisch, die Erschließung durch ein Waldgebiet zu legen, dass im B-Plan im Bestand geschützt und erhalten werden soll. Äußerst bedenklich dabei wird sein, die Erschließung so vorzunehmen, da der dann durch den Wald führende Bereich sehr dunkel sein wird. Wegebeleuchtungen werden dabei auch nicht die von den Benutzern erwartete Sicherheit bieten können. Dies gilt insbesondere für Schulkinder.

Alle diese Fragen jedoch zunächst einmal abzuprüfen, dagegen spricht nach ihrer Ansicht nichts. Dem sollte man sich auch nicht widersetzen. Gleichwohl ist sie der Meinung, dass, solange andere bestehende Baugebiete noch über freie Baulätze verfügen, es seitens der Stadt das falsche Signal wäre, ein weiteres Baugebiet auszuweisen. Sie mahnt davor, dass man sich hier auf eine Gradwanderung begibt mit der Gefahr, dass die ganze Sache für die bestehenden Baugebiete zu dessen Nachteil kippt.

Einem offenen Verfahren, bei dem zunächst die Machbarkeit untersucht wird, stimmt sie zu, wenn denn die Möglichkeit bei Vorliegen entsprechender Untersuchungsergebnisse bestehen bleibt, bei Nichtgeeignetheit der Fläche das Bauleitverfahren zu stoppen und ggf. aufzuheben.

Betont wird aber auch, dass das Gebiet derzeit ein wunderschönes Naherholungsgebiet der dort Wohnenden sei.

 

Oberbürgermeister Mädge betont noch einmal, dass auch er in diesem Stadtteil wohnt und lebt. Er stellt  in diesem Zusammenhang klar, dass dem Rat der Stadt letztendlich die Planungshoheit obliegt.

 

Beigeordnete Lotze verdeutlicht, dass es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich handelt. Für ihre Fraktion sprechend beantwortet sie die Frage, ob die Verwaltung einen Prüfauftrag wie vorgetragen erhalten soll, mit einem klaren Ja. Die Option, das Verfahren bei festgestellter Ungeeignetheit für eine Bebauung auch stoppen zu können, gibt die Sicherheit, die Prüfungen zunächst ergebnisoffen durchführen zu können.

Lüneburg ist weiterhin eine wachsende Stadt. Bevor man Bauwillige in das Umland abwandern lässt, sollte seitens der Stadt zunächst geprüft werden, welche Flächen sich für eine Baulandfläche eignen. Genau dies soll hier geschehen. Auch aus ökologischer Sicht macht es Sinn, den Menschen an dem Ort an dem sie arbeiten, Wohnmöglichkeiten zu bieten. Dadurch wird ihnen auch ermöglich, vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Weite Wege und damit entstehenden Verkehre werden dadurch vermieden. Das macht auch ökologisch betrachtet Sinn.

 

Beigeordneter Dörbaum führt aus, dass zurzeit nur in den zwei Baugebieten „Rosenkamp“ und „Brockwinkler Weg“ Flächen für eine Wohnbebauung vorgehalten und angeboten werden. Alle anderen Flächen befinden sich noch in der Entwicklung. Wissend, dass das Verfahren 3 – 4 Jahre Zeit in Anspruch nehmen kann, macht es, wenn man vorausschauend plant, erforderlich, die Planung mit einer gewissen Vorlaufzeit anzuschieben.

 

Beigeordneter Körner weist darauf hin, dass die Entwicklung durch den Ausschuss begleitet wird. Ein Anhalten wird ja wie angesprochen noch jederzeit möglich sein. Mit einer bloßen Prüfung wird nach seiner Ansicht kein Schaden angerichtet. Er vertritt die Ansicht, dass man sich die Chance, mit dieser Fläche ggf. Baulandreserven zu schaffen, nicht entgehen lassen sollte.

 

Ratsherr Meihsies hält die Aussage von Beigeordneten Körner für eine Offenbarung dafür, dass die SPD/CDU-Gruppe scheinbar alles das als Bauland entwickeln will, was möglich ist.

Die Zahlen, die den veröffentlichten Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung innerhalb der Stadt zugrunde liegen, hält er für eine moderne Art der Kaffeesatzleserei. Wenn man ältere Entwicklungszahlen beispielsweise der LBS aus den 90er Jahren Ernst genommen hätte, hätte Lüneburg heute bereits mehr als 80.000 Einwohner. Der Siedlungsdruck, der in den 90er Jahren für den Raum Lüneburg prognostiziert wurde ist nicht so eingetreten, wie vorhergesagt. Er verdeutlicht nochmals, dass man mit dem Baugebiet Schlieffen-Park demnächst exzellente Baulandflächen auf den Markt angeboten werden. Hingewiesen wird darauf, dass Hamburg eine Angebotsplanung mit der Zielsetzung machen wird, dass 5000 – 6000 Wohnungen gebaut werden sollen. Das wird dazu führen, dass der Wohnungsdruck auf das Umland durch die entstehenden Angebote nachlassen werde, weil die Wohnungssuchenden bei bestehendem Angebot eher das attraktive Großstadtangebot wahrnehmen werden. Mit der neuen Landesregierung wird Hamburg umsteuern und dauerhaft Maßnahmen treffen, um dem Abwandern in das Umland entgegen zu wirken.

Er beantragt nochmals, die Arbeit der Verwaltung hier einzusparen. Stattdessen sollte im Rahmen einer groben Konzeptüberlegung die Probleme angegangen werden, anstatt einen B-Plan anzuschieben, an dessen Ende die Zerstörung dieses Landschaftsbildes stehen würde.

Wenn bei den Kommunalwahlen 2011 seine Fraktion in die Verantwortung mit eingebunden wird, sagt er prognostizierend voraus, wird dieser B-Plan wieder gekippt.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt richtig, dass alle Prognosen, die der Stadt vorgelegen haben, eingetreten sind. Der Glaube, dass der Siedlungsdruck auf das Umland durch den Bau von Wohnraum im Stadtgebiet Hamburg herausgenommen werden kann, muss als ad absurdum eingestuft werden, zumal wenn man weiß, dass in diesen Zahlen Wohnungen in der entstehenden Hafen-City eingerechnet sind, die man ab 10.000 €/m² wird kaufen können. Auch die Vorstellung, dass man für den Wohnungsbau Kleingartenareal in Anspruch nehmen will, zeugt nicht von sozialem und ökologischen Umgang. Allein Kleingartenflächen dafür in Anspruch nehmen zu wollen, beansprucht Zeiträume von ca. 10 Jahren.

Die Stadt Lüneburg wird sich eine solche Vorgehensweise nicht zu Eigen machen. Die für die Stadt bestehenden Probleme werden auch von außerhalb in die Stadt hineingetragen. Die wenigen Zufahrtsstraßen im westlichen Bereich stoßen in ihrer Aufnahmekapazität auch deshalb an ihre Grenzen, weil in den umliegenden Gemeinden Bauland oftmals subventioniert werde und erforderliche Infrastrukturmaßnahmen und ökologische Maßnahmen nicht eingefordert und durchgeführt werden. Die sich für ihn stellende Frage ist deshalb, ob man dies so weiter hinnehmen sollte, oder ob man auch aus ökologischen Gesichtspunkten heraus, gegensteuern sollte. Für den Bereich Tiergartenkamp wäre es eben nicht erforderlich, Infrastrukturmaßnahmen bis hin zum ÖPNV neu zu schaffen bzw. einzurichten, weil alles dies vorhanden ist.

In der heutigen Zeit lässt sich in der Demographie ablesen, dass Leute auch im Alter von  50 und mehr Jahren noch bauen und wieder zurück in die Stadt ziehen. Diese Entwicklung findet statt und ist auch ablesbar.

Nicht gewollt sein kann, neue Baugebiete erst dann am Markt anzubieten, wenn bestehende Baugebiete voll sind. Bauwillige schauen sich heute mehrere Baugebiete an und entscheiden dann, wo sie bauen wollen. Durch mangelhafte Vorhaltungen von Baulandflächen sollte heute Niemand mehr in ein bestimmtes Baugebiet gezwungen werden. Dies ist aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß. Individuellen Ansprüchen Bauwilliger muss auch Rechnung getragen werden.

Stadtentwicklungspolitik zeichnet sich dadurch aus, die Entwicklung gleichmäßig vorzunehmen. Städte haben hierbei eine besondere Verantwortung in der Bereitstellung von Wohnbauflächen und Infrastruktur. Wenn das nicht gewollt ist, muss dies auch gesagt werden. Den Siedlungsdruck aus Hamburg würde man dann aber auch nur in das Umland von Lüneburg verlagern.

Er spricht sich deshalb nochmals dafür aus, Flächen behutsam zu entwickeln. Baugebiete innerhalb der Stadt zeichnen sich in der Regel durch einen hohen Grünanteil von ca. 50 % aus. Deshalb sollte auch hier für den Tiergartenkamp in Ruhe an die Untersuchung herangegangen werden. Wenn die Ergebnisse der Untersuchungen feststehen, wird man darüber beraten, ob es geht oder auch nicht. Das Verfahren sollte hierzu genau so durchgeführt werden, wie es seit Jahren durchgeführt wird und sich auch bewährt hat.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr Meihsies) und 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann).