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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass das Baugebiet für einen privaten Investor entwickelt
werde. Im Verlauf des Bauleitverfahrens wurde bereits mehrfach im Bauausschuss
als auch im Ortsrat vorgetragen. Herr Brendler vom beauftragten Büro GfL Bremen
wird noch einmal zu den Planinhalten und den vorgenommenen Abwägungen
vortragen. Herr
Brendler – GfL Bremen – gibt einen Überblick über den derzeitigen Planungsstand. Eingegangen
wird darauf, was sich im Zuge des Verfahrens durch die vorgebrachten Anregungen
aus dem Ortsrat und der Trägerbeteiligung geändert hat. Auf die wesentlichen Festsetzungen
(Anlage I) wird noch einmal detailliert eingegangen. Frau
Schumann-Schilling – Ortsratsmitglied – interessiert, ob es zutreffend sei,
dass das aktuelle Schallschutzgutachten der Bahn eingearbeitet und
berücksichtigt sei. Aus den ihr vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die
Werte auf Unterlagen basieren, die als Grundlage die Jahre 2002 und 2006 haben.
Nach ihrer Kenntnis darf der Lärmwert des Nachts 49 dBA nicht überschreiten.
Hierzu fehlen nach ihrer Ansicht entsprechende Angaben. Auch geht sie aufgrund
der bestehenden Bodenverhältnisse davon aus, dass es Probleme bei der
angedachten Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf den
Grundstücken geben könnte. Herr
Plikat – Ortsratsmitglied – ergänzt, dass nach Auskunft des bisher die Fläche
bewirtschaftenden Landwirts, die Fläche sehr wasserträchtig sei. Eine
ausschließliche Versickerung dürfte problematisch sein. Hier müsste den
Grundstückseigentümern eine Alternative eröffnet werden. Auch stellt sich die Frage,
warum nicht auch die öffentlichen Flächen vor Ort versickern müssen. Herr
Brendler – GfL Bremen – führt aus, dass die
Fläche aufgrund der vorgenommenen Untersuchung zwar feuchter wird, dies aber
durch die vorzunehmenden Aufhöhungen kompensiert werde. Die ausschließliche
Versickerung der öffentlichen Flächen ist aufgrund des wesentlich höheren
Versiegelungsgrades nicht möglich. Ratsherr
Meihsies merkt an,
dass das zentrale Problem des Lärmschutzes sich nicht wegdiskutieren lasse. Herr
Brendler – GfL Bremen – erläutert hierzu,
dass in den textlichen Festsetzungen klar definiert sei, welche Grenzwerte
einzuhalten sein werden. Dies ist durch verschiedene auch technische Wege
möglich. Wie diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden, ist Aufgabe des Architekten.
Gebäudestellung u. ä. bauliche Maßnahmen wäre nur einige von verschieden Möglichkeiten.
Verdeutlicht
wird, dass die Einhaltung der Lärmwerte eher am Tag als in der Nacht Probleme
bereitet. Der Nachtwert lässt sich durch bauliche Maßnahmen am Gebäude
einhalten. Beim Tagwert ist auch auf den Außenwohnbereich abzustellen. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob Aussagen darüber möglich sind, welcher Grundwasserhöchststand jetzt
vorhanden ist und wie sich dieser bei einer vorhandenen Bebauung entwickeln würde.
Auch ist davon auszugehen, dass, wenn die Y-Trasse der Bahn realisiert wird,
dass sich dann die Verkehre auf dem Gleiskörper wandeln werden. Dann wird davon
auszugehen sein, dass vermehrt Güterzüge in einer wesentlich dichteren Taktung
dort fahren werden. Die Lärmentwicklung wird dementsprechend sein. Ihn
interessiert, ob dies bei den vorgenommenen Lärmberechnungen berücksichtigt
wurde. Herr
Brendler – GfL Bremen – erklärt, dass es
wegen der Entwicklung des Grundwasserstandes Untersuchungen gibt, die bei der
Planung berücksichtigt wurden. Zur
Lärmentwicklung wird ausgeführt, dass Prognosezahlen auf einen Prognosezeitraum
errechnet wurden, der die geschilderte Entwicklung berücksichtigen. Frau
Schmidt – Ortsratsmitglied – interessiert, ob die Häuser so gestellt werden können, dass
sie für eine Solarnutzung optimal genutzt werden können. Herr
Brendler – GfL Bremen – zeigt auf, dass die Gebäude so gestellt werden können, dass
eine optimale Solarnutzung möglich ist. Herr
Plikat – Ortsratsmitglied – geht noch einmal auf die Lärmthematik ein. Nach den
Ausführungen der Bahn bereiten eigentlich, im Gegensatz zu dem was hier gesagt
wird, die Einhaltung der Nachtwerte im Außenwohnbereich auch außerhalb des
Schallschattens die eigentlichen Probleme. Wichtig ist, dass die Menschen dort
nachts schlafen können. Derzeit würden die Häuser ohne eine Aufhöhung
topographisch günstiger stehen. Ohne Aufhöhung liegen die Werte nachts bei über
57 dBA. Wenn
man weiß, dass der Sanierungsgrenzwert bei 60 dBA liegt, bedeutet dies, dass
man nachts nur bei geschlossenem Fenster schlafen kann. Oberbürgermeister
Mädge erklärt, dass
es bewusst so ausführlich in die Begründung aufgenommen wird, um den Bauwilligen
eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, ob er dort bauen will oder nicht.
Auch ist es eine politische Entscheidung, ob man eine Bebauung dort zulassen
will oder nicht. Wenn der Ortsrat dies nicht will, wird man von dem B-Plan
Abstand nehmen. Herr
Plikat – Ortsratsmitglied – geht noch einmal auf den Lärmwert tagsüber ein. Obwohl als Mischgebiet
ausgewiesen, ist sich jeder darüber im Klaren, dass die ausschließlich
vorgesehene Wohnbebauung einem Reinen Wohngebiet gleichkommt. Der errechnete
Lärmwert von über 55 dBA tagsüber ist hierfür bereits im Vorfeld viel zu hoch.
Er empfindet es als nicht richtig, einen B-Plan aufzustellen, bei dem von
vornherein bauliche Elemente bei den einzelnen Häusern zu berücksichtigen sind.
Der einzelne Bauherr wird dies nicht allein abschätzen können, wie er den
B-Plan mit seinen Erläuterungen richtig lesen und deuten kann. Er fordert
deshalb, dass von vornherein bei diesem B-Plan aktive Lärmschutzmaßnahmen
berücksichtigt werden müssen. Herr
Brendler – GfL Bremen – zeigt auf, dass neben der geplanten Lärmschutzwand der Bahn
zusätzlicher aktiver Lärmschutz für das Baugebiet im Vorfeld untersucht wurde.
Ein Wall würde bezogen auf das Baugebiet nicht den gewünschten Erfolgt bringen,
da der Lärm hierüber gleichsam hinweg schwappen würde. Beigeordneter
Dörbaum entnimmt
den Beratungsbeiträgen, dass im Ortsrat bezüglich der Lärmthematik scheinbar
noch immer Beratungs- und Aufklärungsbedarf besteht und der für heute vorgesehenen
Beschlussfassung noch nicht gefolgt werden kann. Es stellt sich deshalb die
Frage, ob der Lärmschutzgutachter noch einmal in den Ortsrat zugeladen werden
soll. Seitens des Bauausschusses sieht er keine Probleme, den vorgesehenen Beschluss
zu fassen. Denkbar
wäre es aber, die Beschlussfassung zurückzustellen und zunächst den
Lärmschutzgutachter erneut in den Ortsrat zuzuladen und vortragen zu lassen. Herr
Hufenreuter – Ortsratsmitglied – verdeutlicht, dass die Lärmthematik bereits in 2
Sitzungen des Ortsrates ausführlich behandelt wurde. Er zweifelt an, dass eine
neuerliche Beratung im Ortsrat zu einem anderen Ergebnis führen wird. Er
spricht sich dafür aus, in der heutigen gemeinsamen Sitzung eine Entscheidung
in Form einer Beschlussfassung zu treffen. Ratsherr
Meihsies unterstützt
die Ansicht, dass der Lärmschutzgutachter erneut im Ortsrat vortragen sollte. Herr
Plikat – Ortsratsmitglied – möchte ergänzend wissen, warum nicht alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
im B-Plangebiet selbst vorgenommen, sondern teilweise an anderer Stelle
durchgeführt werden sollen. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, dass ein Großteil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im B-Plangebiet
selbst durchgeführt werden. Eine weitere Fläche, die im räumlichen Bezug zum
B-Plangebiet steht, wird ergänzend für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen.
Beigeordneter
Dörbaum macht noch
einmal deutlich, dass der Ortsrat sich entscheiden sollte, ob eine
Beschlussfassung zurückgestellt werden sollte, um eine neuerliche Beratung im
Ortsrat zu ermöglichen oder ob der Ortsrat heute einen Auslegungsbeschluss mit
tragen würde. Ortsbürgermeister
Schulz lässt den Ortsrat
Ochtmissen darüber abstimmen, ob die Beschlussfassung zurückgestellt werden
soll, um eine neuerliche Beratung im Ortsrat zu ermöglichen. Ortsrat
Ochtmissen Beschluss:
Für
die Zurückstellung der Beschlussfassung stimmen 2 Ortsratsmitglieder (Frau
Schumann-Schilling, Herr Plikat), 2 Ortsratsmitglieder stimmen dagegen
(Ortsbürgermeister Schulz, Herr Hufenreuter), 1 Ortsratsmitglied (Frau Schmidt)
enthält sich der Stimme. Der
Vorschlag auf Zurückstellung der Beschlussfassung findet keine Mehrheit und ist
demzufolge abgelehnt. Im
Anschluss lässt Beigeordneter Dörbaum die Mitglieder des Ausschusses für
Bauen und Stadtentwicklung über die von der Verwaltung vorgeschlagene
Beschlussempfehlung abstimmen. Ausschuss
für Bauen und Stadtentwicklung Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Enthaltungen
(Beigeordnete Schellmann, Ratsherr Meihsies). Der
Ortsrat Ochtmissen fasst zu TOP 3 keinen gesonderten Beschluss. |
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