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Auszug - Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.04.2008    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2797/08 Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass das Baugebiet für einen privaten Investor entwickelt werde. Im Verlauf des Bauleitverfahrens wurde bereits mehrfach im Bauausschuss als auch im Ortsrat vorgetragen. Herr Brendler vom beauftragten Büro GfL Bremen wird noch einmal zu den Planinhalten und den vorgenommenen Abwägungen vortragen.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – gibt einen Überblick über den derzeitigen Planungsstand. Eingegangen wird darauf, was sich im Zuge des Verfahrens durch die vorgebrachten Anregungen aus dem Ortsrat und der Trägerbeteiligung geändert hat. Auf die wesentlichen Festsetzungen (Anlage I) wird noch einmal detailliert eingegangen.

 

Frau Schumann-Schilling – Ortsratsmitglied – interessiert, ob es zutreffend sei, dass das aktuelle Schallschutzgutachten der Bahn eingearbeitet und berücksichtigt sei. Aus den ihr vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Werte auf Unterlagen basieren, die als Grundlage die Jahre 2002 und 2006 haben. Nach ihrer Kenntnis darf der Lärmwert des Nachts 49 dBA nicht überschreiten. Hierzu fehlen nach ihrer Ansicht entsprechende Angaben. Auch geht sie aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse davon aus, dass es Probleme bei der angedachten Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf den Grundstücken geben könnte.

 

Herr Plikat – Ortsratsmitglied – ergänzt, dass nach Auskunft des bisher die Fläche bewirtschaftenden Landwirts, die Fläche sehr wasserträchtig sei. Eine ausschließliche Versickerung dürfte problematisch sein. Hier müsste den Grundstückseigentümern eine Alternative eröffnet werden. Auch stellt sich die Frage, warum nicht auch die öffentlichen Flächen vor Ort versickern müssen.

 

Herr Brendler – GfL Bremen –  führt aus, dass die Fläche aufgrund der vorgenommenen Untersuchung zwar feuchter wird, dies aber durch die vorzunehmenden Aufhöhungen kompensiert werde. Die ausschließliche Versickerung der öffentlichen Flächen ist aufgrund des wesentlich höheren Versiegelungsgrades nicht möglich.

 

Ratsherr Meihsies merkt an, dass das zentrale Problem des Lärmschutzes sich nicht wegdiskutieren lasse.

 

Herr Brendler – GfL Bremen –  erläutert hierzu, dass in den textlichen Festsetzungen klar definiert sei, welche Grenzwerte einzuhalten sein werden. Dies ist durch verschiedene auch technische Wege möglich. Wie diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden, ist Aufgabe des Architekten. Gebäudestellung u. ä. bauliche Maßnahmen wäre nur einige von verschieden Möglichkeiten.

Verdeutlicht wird, dass die Einhaltung der Lärmwerte eher am Tag als in der Nacht Probleme bereitet. Der Nachtwert lässt sich durch bauliche Maßnahmen am Gebäude einhalten. Beim Tagwert ist auch auf den Außenwohnbereich abzustellen.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob Aussagen darüber möglich sind, welcher Grundwasserhöchststand jetzt vorhanden ist und wie sich dieser bei einer vorhandenen Bebauung entwickeln würde. Auch ist davon auszugehen, dass, wenn die Y-Trasse der Bahn realisiert wird, dass sich dann die Verkehre auf dem Gleiskörper wandeln werden. Dann wird davon auszugehen sein, dass vermehrt Güterzüge in einer wesentlich dichteren Taktung dort fahren werden. Die Lärmentwicklung wird dementsprechend sein. Ihn interessiert, ob dies bei den vorgenommenen Lärmberechnungen berücksichtigt wurde.

 

Herr Brendler – GfL Bremen –  erklärt, dass es wegen der Entwicklung des Grundwasserstandes Untersuchungen gibt, die bei der Planung berücksichtigt wurden.

Zur Lärmentwicklung wird ausgeführt, dass Prognosezahlen auf einen Prognosezeitraum errechnet wurden, der die geschilderte Entwicklung berücksichtigen.

 

Frau Schmidt – Ortsratsmitglied – interessiert, ob die Häuser so gestellt werden können, dass sie für eine Solarnutzung optimal genutzt werden können.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – zeigt auf, dass die Gebäude so gestellt werden können, dass eine optimale Solarnutzung möglich ist.

 

Herr Plikat – Ortsratsmitglied – geht noch einmal auf die Lärmthematik ein. Nach den Ausführungen der Bahn bereiten eigentlich, im Gegensatz zu dem was hier gesagt wird, die Einhaltung der Nachtwerte im Außenwohnbereich auch außerhalb des Schallschattens die eigentlichen Probleme. Wichtig ist, dass die Menschen dort nachts schlafen können. Derzeit würden die Häuser ohne eine Aufhöhung topographisch günstiger stehen. Ohne Aufhöhung liegen die Werte nachts bei über 57 dBA.

Wenn man weiß, dass der Sanierungsgrenzwert bei 60 dBA liegt, bedeutet dies, dass man nachts nur bei geschlossenem Fenster schlafen kann.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass es bewusst so ausführlich in die Begründung aufgenommen wird, um den Bauwilligen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, ob er dort bauen will oder nicht. Auch ist es eine politische Entscheidung, ob man eine Bebauung dort zulassen will oder nicht. Wenn der Ortsrat dies nicht will, wird man von dem B-Plan Abstand nehmen.

 

Herr Plikat – Ortsratsmitglied – geht noch einmal auf den Lärmwert tagsüber ein. Obwohl als Mischgebiet ausgewiesen, ist sich jeder darüber im Klaren, dass die ausschließlich vorgesehene Wohnbebauung einem Reinen Wohngebiet gleichkommt. Der errechnete Lärmwert von über 55 dBA tagsüber ist hierfür bereits im Vorfeld viel zu hoch. Er empfindet es als nicht richtig, einen B-Plan aufzustellen, bei dem von vornherein bauliche Elemente bei den einzelnen Häusern zu berücksichtigen sind. Der einzelne Bauherr wird dies nicht allein abschätzen können, wie er den B-Plan mit seinen Erläuterungen richtig lesen und deuten kann. Er fordert deshalb, dass von vornherein bei diesem B-Plan aktive Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – zeigt auf, dass neben der geplanten Lärmschutzwand der Bahn zusätzlicher aktiver Lärmschutz für das Baugebiet im Vorfeld untersucht wurde. Ein Wall würde bezogen auf das Baugebiet nicht den gewünschten Erfolgt bringen, da der Lärm hierüber gleichsam hinweg schwappen würde.

 

Beigeordneter Dörbaum entnimmt den Beratungsbeiträgen, dass im Ortsrat bezüglich der Lärmthematik scheinbar noch immer Beratungs- und Aufklärungsbedarf besteht und der für heute vorgesehenen Beschlussfassung noch nicht gefolgt werden kann. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Lärmschutzgutachter noch einmal in den Ortsrat zugeladen werden soll. Seitens des Bauausschusses sieht er keine Probleme, den vorgesehenen Beschluss zu fassen.

Denkbar wäre es aber, die Beschlussfassung zurückzustellen und zunächst den Lärmschutzgutachter erneut in den Ortsrat zuzuladen und vortragen zu lassen.

 

Herr Hufenreuter – Ortsratsmitglied – verdeutlicht, dass die Lärmthematik bereits in 2 Sitzungen des Ortsrates ausführlich behandelt wurde. Er zweifelt an, dass eine neuerliche Beratung im Ortsrat zu einem anderen Ergebnis führen wird. Er spricht sich dafür aus, in der heutigen gemeinsamen Sitzung eine Entscheidung in Form einer Beschlussfassung zu treffen.

 

Ratsherr Meihsies unterstützt die Ansicht, dass der Lärmschutzgutachter erneut im Ortsrat vortragen sollte.

 

Herr Plikat – Ortsratsmitglied – möchte ergänzend wissen, warum nicht alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im B-Plangebiet selbst vorgenommen, sondern teilweise an anderer Stelle durchgeführt werden sollen.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt auf, dass ein Großteil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im B-Plangebiet selbst durchgeführt werden. Eine weitere Fläche, die im räumlichen Bezug zum B-Plangebiet steht, wird ergänzend für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen.

 

Beigeordneter Dörbaum macht noch einmal deutlich, dass der Ortsrat sich entscheiden sollte, ob eine Beschlussfassung zurückgestellt werden sollte, um eine neuerliche Beratung im Ortsrat zu ermöglichen oder ob der Ortsrat heute einen Auslegungsbeschluss mit tragen würde.

 

Ortsbürgermeister Schulz lässt den Ortsrat Ochtmissen darüber abstimmen, ob die Beschlussfassung zurückgestellt werden soll, um eine neuerliche Beratung im Ortsrat zu ermöglichen.

 

Ortsrat Ochtmissen

Beschluss:

Für die Zurückstellung der Beschlussfassung stimmen 2 Ortsratsmitglieder (Frau Schumann-Schilling, Herr Plikat), 2 Ortsratsmitglieder stimmen dagegen (Ortsbürgermeister Schulz, Herr Hufenreuter), 1 Ortsratsmitglied (Frau Schmidt) enthält sich der Stimme.

 

Der Vorschlag auf Zurückstellung der Beschlussfassung findet keine Mehrheit und ist demzufolge abgelehnt.

 

Im Anschluss lässt Beigeordneter Dörbaum die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung über die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussempfehlung abstimmen.

 

Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Enthaltungen (Beigeordnete Schellmann, Ratsherr Meihsies).

 

Der Ortsrat Ochtmissen fasst zu TOP 3 keinen gesonderten Beschluss.