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Auszug - Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1,S. 1 NBauO  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.04.2008    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2608/07 Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg;
Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 1 NBauO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schnaase, Holger
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schnaase, Holger
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass mit der Neufassung der örtlichen Bauvorschrift als Satzung über die Gestaltung der Altstadt die Intension verfolgt wird, die Bürgerfreundlichkeit und Transparenz zu erhöhen. Die Gestaltungssatzung ist 30 Jahre alt. Die Stadt hat sich weiter entwickelt. Insofern ist es an der Zeit, die Gestaltungssatzung an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Die Satzung soll deshalb inhaltlich präzisiert und ergänzt werden. Die Bürgerfreundlichkeit und Transparenz soll dadurch erhöht werden, in dem man zukünftig nicht mehr abgrenzt zwischen einfachem und besonderen Geltungsbereich. Zukünftig soll es  nur noch einen Geltungsbereich geben. Der Geltungsbereich bleibt von den äußeren Begrenzungen unverändert. Dargestellt werden die bisherigen Festlegungen mit ihren jeweiligen Besonderheiten. Zukünftig ist vorgesehen, die Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen, die die angesprochene Satzung noch überlagert hat, mit der Gestaltungssatzung zu einer Satzung zusammen zu fassen.

Die Gestaltungssatzung soll zukünftig inhaltlich besser gegliedert werden. Anhand von Beispielen werden die Unterschiede zu den bisherigen Regelungen unterstützt von einer Power-Point-Präsentation aufgezeigt. Allgemein geltende Grundsätze werden in der Satzung vorangestellt. Die weitergehende Gliederung soll nach Bauteilen erfolgen. Dadurch soll die Handhabbarkeit verbessert werden.

Eine fertig ausgearbeitete Satzung besteht noch nicht. Die Vorstellung der Vorgehensweise erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung vom Ausschuss ein Signal erhält, eine neue Satzung entsprechend der geschilderten Vorgehensweise zu erstellen. Alle Passagen, die in den letzten 30 Jahren zu einem Diskussionsbedarf geführt haben, sollen hierbei auf den Prüfstand gestellt werden. Aufgrund gerichtlich abgewickelter Verfahren sollen die hieraus erlangten Erkenntnisse präzisiert werden. Beispielhaft benannt werden hierzu die Streitigkeiten zur Größe von Dachfenstern, zu Markisen, Sonnenschirme und allen anderen zwischenzeitlich aufgetretenen Möblierungen. Auch Mobilfunk- und Solaranlagen sollen zukünftig geregelt werden.

Bei der großen Anzahl von Baudenkmalen in der Stadt erscheint es nicht erforderlich, dass alle Neuerungen auf dem Markt nun unbedingt im Altstadtbereich ausprobiert werden müssen.

Bei den großen Potentialen in der Stadt bieten sich genügend Möglichkeiten, außerhalb des sensiblen Altstadtbereiches Neuerungen auszuprobieren. Diese sollten zunächst ausgeschöpft werden. Bei Einzelbaudenkmalen sollte man, bezogen auf die Nutzung von Solarenergie, auch einmal technische Neuerungen abwarten. Neue, angepasste Solartechnik wird es zukünftig ermöglichen, auch Einzelbaudenkmale damit auszurüsten, ohne dass solche Anlagen optisch auffällig sein werden. Auch zukünftig wird man die Richtung vertreten, dass man im sensiblen Bereich nicht ohne weiteres alles zulassen werde.

Wenn der Ausschuss der Verwaltung heute einen entsprechenden Auftrag erteilt, dann wird eine Verwaltung einen Entwurf zur Neufassung der Gestaltungssatzung auf der Grundlage der getätigten Aussagen vorbereiten. Bewusst ist man sich darüber, dass es in den zu beteiligenden Gremien des Rates, der Vereine und Verbände noch so manche Diskussion über einzelne Festsetzungen und Reglementierungen geben wird. Dieser Diskussion wird man sich gerne stellen. Angestrebt und erwünscht ist eine möglichst breite Basis der Zustimmung. Wichtig ist, dass Qualität auch zukünftig wahrnehmbar ist. Nach 30 Jahren des Bestehens der jetzigen Satzung erscheint es heute angezeigt, diese zu überarbeiten und den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Dieser Diskussion sollte man sich stellen.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass allen das historische Stadtbild ans Herz gewachsen ist, wenngleich es das eine oder andere Mal schwierig war, getroffene Entscheidungen nachzuvollziehen. Die geschilderte Vorgehensweise hält er für einen guten und richtigen Weg.

 

Ratsherr Meihsies hält ebenfalls die geschilderte, strukturierte Vorgehensweise für gut. Er geht davon aus, dass die Solarenergienutzung auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen wird.

 

Beigeordnete Schellmann  spricht sich ebenfalls dafür aus, entsprechend der geschilderten Vorgehensweise zu verfahren. Im Vorfeld hatte sie Befürchtungen, dass die bisherigen Festsetzungen zu sehr gelockert werden. Dies ist offensichtlich nicht der Fall und dies ist auch gut so.

 

Ratsherr Kroll hält die Vorgehensweise für richtig. Anhand der gezeigten Bilder wurde deutlich veranschaulicht, welchen Ausuferungen speziell bei Werbeanlagen entgegen gewirkt werden sollte.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.