Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die örtliche
Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg
nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO in einer 1. Änderung
aufzustellen.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Lüneburg
über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. §
97 Abs. 1, S. 2 NBauO eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.
21.04.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
24.04.2008 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei 2
Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die örtliche
Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg
nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO in einer 1. Änderung
aufzustellen.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt
Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.