1.
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem.§ 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den
Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Teilbereich „Tiergartenkamp“in einem 65. Änderungsverfahrens zu ändern.
Ziel der Planung ist die Darstellung als Wohnbaufläche sowie als Grünfläche mit
Kompensationsmaßnahmen.
2.
Im Rahmen des Verfahrens zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Tiergartenkamp“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
21.04.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies) und 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann).