Der
Verwaltungsausschuss beschließt denAuslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 133 „Bei den
Teichen“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf
der Begründung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Die
Teilfläche II an der Ochtmisser Straße für Kompensationsmaßnahmen wird Teil des
Geltungsbereiches.
21.04.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Enthaltungen
(Beigeordnete Schellmann, Ratsherr Meihsies).
Der
Ortsrat Ochtmissen fasst zu TOP 3 keinen gesonderten Beschluss.