Nichtbehandelte Anfrage zur Sitzung des Rates am 29.11.07
(Die Vorlage zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie ist der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 28.02.08
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfrage zur Sitzung des Rates am 28.02.08
(Die Vorlage zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie ist der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die örtliche
Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg
nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO in einer 1. Änderung
aufzustellen.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Lüneburg
über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. §
97 Abs. 1, S. 2 NBauO eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.
21.04.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
24.04.2008 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei 2
Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die örtliche
Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg
nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO in einer 1. Änderung
aufzustellen.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt
Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.