Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1.
Sachdarstellung Die
Hansestadt Lüneburg hat die GfA vertraglich beauftragt, das in der Hansestadt
Lüneburg anfallende Altpapier sowie die aus Altpapier bestehenden
Verpackungsabfälle nach der Verpackungsverordnung entsprechend den Regelungen
der Abfallsatzung einzusammeln und einer Verwertung zuzuführen. Bisher werden
diese Abfälle in Form einer Altpapierbündelsammlung monatlich (insgesamt 10 x
jährlich) eingesammelt. Zusätzlich stehen im Rahmen des Dualen Systems
Wertstoffdepotcontainer für Altpapier und für Verpackungsabfälle aus Altpapier
auf insgesamt 100 Wertstoffcontainerstandplätzen zur Verfügung. Sowohl
die Altpapierbündelsammlung als auch die Erfassung des Altpapiers in Depotcontainern
führen in der Praxis zur Verunreinigungen und zu einer Beeinträchtigung des
Stadtbildes. Aufgeweichte Altpapierbündel bzw. durch Windeinwirkung
umherfliegendes Altpapier sowie neben den Depotcontainern abgestellte
Pappkartons, die nicht in die Depotcontainer eingeworfen wurden, verunreinigen
Straßen, Fußwege und Wertstoffcontainerstandplätze und verursachen Kosten bei
der Straßenreinigung und bei der Sauberhaltung der Depotcontainerstandplätzen. Wie
bereits im TOP 6 – Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept –
dargestellt wurde, bietet die flächendeckende Einführung der blauen
Altpapiertonne eine sinnvolle Alternative, um diese Verunreinigungen im Stadtbild weitestgehend zu vermeiden. Die
GfA ist bereit, die blaue Altpapiertonne flächendeckend und kostenfrei im
Stadtgebiet einzuführen. Zur Zeit wird für die Verwertung von Altpapier ein
positiver Marktpreis erzielt, über den die GfA die Kosten für Einsammlung und
Beförderung deckt, so dass die Hansestadt Lüneburg diese Dienstleistung gebührenfrei
anbieten kann. In
einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der AGL (Straßenreinigung), der
Lüneburger Citymanagement (LCM), der Lüneburg Marketing GmbH, der GfA sowie des
Bereiches Ordnung einschließlich Feuerwehr hat Herr Meyer, Geschäftsführer der
LCM, dafür plädiert, dass für den gesamten Innenstadtbereich (Fußgängerzone)
und für die historische Altstadt die Altpapierbündelsammlung beizubehalten. Hintergrund
ist, dass die enge Bebauung in diesen Bereichen in der Regel nicht zulässt,
dass neben der Restmülltonne und der Biotonne eine zusätzliche blaue Tonne auf
dem Grundstück aufgestellt werden kann. Da jeder Grundstückseigentümer selbst
am Besten beurteilen kann, ob der Platzbedarf auf seinem Grundstück für eine
zusätzliche blaue Tonne ausreicht, sollte dennoch auch für diese Bereiche die
blaue Tonne angeboten werden. Die GfA ist bereit, im Innenstadtbereich beide
Erfassungssysteme parallel anzubieten. 2.
Abfallbehälter, Behälterservice und Wertstoffdepotcontainer Es
wird vorgeschlagen, blaue Altpapiernormtonnen mit 120 Liter, 240 Liter und
1.100 Liter Behältervolumen anzubieten. Auf den Depotcontainerstandplätzen
werden wie bisher entsprechend gekennzeichnete Altpapier-Depotcontainer bereitgestellt. Wer
für die Restmülltonne und die Biotonne den Behälterservice bereits bestellt
hat, hat diesen für georderte Altpapiertonnen gleich mitgebucht. 3.
Änderung der Abfallsatzung Die
Verwaltung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für
Umwelt und Verbraucherschutz die notwendige Änderung der Abfallsatzung in die
Vorlage für den Verwaltungsausschuss/Rat einarbeiten. Geänderter
Sachverhalt zur Vorlage für den Verwaltungsausschuss/Rat aus der Sitzung des
Umweltausschusses am 04.03.2008: Nach
dem Versand der Einladung für den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
haben sich Änderungen bei der Altpapierentsorgung ergeben, die eine geänderte
Sachdarstellung erfordern: Zu
Punkt 1 Sachdarstellung: In
enger Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg wird die Altpapierbündelsammlung flächendeckend
im gesamten Stadtgebiet parallel zur Abfuhr der Blauen Tonne beibehalten. Nach
einem Zeitraum von 5 bis 7 Monaten wird die Entwicklung, insbesondere der
realisierte Anschlussgrad betrachtet werden. Auf dieser Grundlage wird die
Beseitigung des Altpapiers im Stadtgebiet ab 2009 konzipiert. Zu
Punkt 3 Änderung der Abfallsatzung: Die
6. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Abfallentsorgung
(Abfallsatzung) und der Auszug aus der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die
Abfallentsorgung (Abfallsatzung) in Form einer Synopse sind der Vorlage Nr.
VO/2729/08 (Ordnungsrechtliche Aspekte bei der Einsammlung von Sperrmüll,
Altpapier und gelben Säcken – Änderung der Abfallbeseitigungssatzung) als
Anlage beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: --- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Haushaltsstelle: Personalkosten
Bereich 31 Haushaltsjahr: 2008 e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag
aufgrund der Sitzung des Umweltausschusses am 04.03.2008: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der Einführung der Blauen
Tonne für Altpapier zum 01.03.2008 bei gleichzeitiger Beibehaltung der
Bündelsammlung zu. |
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