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Auszug - 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs und 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.04.2008    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2779/08 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs und 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK äußert für seine Fraktion die Auffassung, dass eine weitere Erhöhung der Preise nicht gerechtfertigt und angemessen sei. Man liege bereits auf dem Preisniveau der Landeshauptstadt. Die Begründung der Erhöhung durch eine Zahlung gestiegener Tariflöhne könne nicht nachvollzogen werden, da Nachfragen bei einer Vielzahl von Taxifahrern ergeben hätten, dass kaum einer nach Tarif entlohnt werde. Es sei gängige Praxis, dass Taxifahrer auf Umsatzbeteiligung von 30 bis 40 Prozent fahren, bei einer Schicht von zehn Stunden mit durchschnittlich einhundert Euro Umsatz könne sich jeder ausrechnen, wie hoch das Einkommen sei. Von einer tariflichen Entlohnung könne keine Rede sein. Weiterhin werde mit hohen Fahrzeugkosten argumentiert, allein angesichts der Tatsache, dass ein Unternehmer in Lüneburg auf sehr günstige Fahrzeuge umgestellt habe – was keineswegs negativ zu beurteilen sei – treffe dieses Argument einfach nicht zu. Letzten Endes müsse man sich fragen, wer diese Preise noch bezahlen solle, hier sei das Ende der Fahnenstange erreicht. Im Gegenteil sollte der Rat ein Signal in Richtung der Taxenunternehmer setzen, nach weiteren Möglichkeiten der Effizienzsteigerung zu suchen, etwa der Einführung erdgasbetriebener Fahrzeuge.

 

Ratsherr RIECHEY kann einerseits die berechtigten Tarifinteressen der beschäftigten Taxifahrer und die gestiegenen Benzinpreise als Gründe anerkennen, andererseits müsse man dem die Sozialverträglichkeit der Erhöhung gegenüber stellen. Menschen mit geringem Einkommen, deren Einkommen ja auch nicht gestiegen seien, würden sich Taxifahrten künftig weniger leisten können, daher fordere seine Fraktion eine sozial ausgewogene Lösung. Daher könne man einer Gebührenerhöhung in dieser Form nicht zustimmen. Seine Fraktion habe vor einiger Zeit die Einführung eines Sozialausweises vorgeschlagen, ein solcher könnte in die Tarifgestaltung mit einbezogen werden.

 

Beigeordneter MEIßNER bezeichnet es als erstaunlich, wie sich Grüne und Linke vom Acker machen wollten. Jeder, der nicht weltfremd sei, könne die Argumente nachvollziehen und sehe die Entwicklung der Benzinpreise und der Werkstattkosten. Jeder fordere die Beteiligung aller Menschen am Wohlstand, diesen Anspruch müsse man auch Taxifahrern zugestehen, die wahrlich nicht zu den Großverdienern gehörten. Im Verkehrsausschuss sei dargelegt worden, dass fünfzig Prozent der Kosten der Unternehmen Personalkosten seien. Die geforderte Erhöhung sei keineswegs übertrieben, man könne jetzt bei der Entscheidung nicht einfach den Gutmenschen spielen und sagen, man mache nicht mit. Damit stelle man die Existenz der Betriebe in Frage und man müsse auch sehen, dass es viele – insbesondere ältere – Menschen gebe, die auf das Taxi angewiesen seien. Man solle doch den Anstand haben, sich dieser Forderung, wenn auch wie er selbst schweren Herzens, nicht zu verschließen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 7 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie 1 Enthaltung aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) sowie die 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung).

 

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