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Beratungsinhalt: Beigeordneter
BLANCK äußert für
seine Fraktion die Auffassung, dass eine weitere Erhöhung der Preise nicht
gerechtfertigt und angemessen sei. Man liege bereits auf dem Preisniveau der
Landeshauptstadt. Die Begründung der Erhöhung durch eine Zahlung gestiegener
Tariflöhne könne nicht nachvollzogen werden, da Nachfragen bei einer Vielzahl von
Taxifahrern ergeben hätten, dass kaum einer nach Tarif entlohnt werde. Es sei
gängige Praxis, dass Taxifahrer auf Umsatzbeteiligung von 30 bis 40 Prozent
fahren, bei einer Schicht von zehn Stunden mit durchschnittlich einhundert Euro
Umsatz könne sich jeder ausrechnen, wie hoch das Einkommen sei. Von einer
tariflichen Entlohnung könne keine Rede sein. Weiterhin werde mit hohen
Fahrzeugkosten argumentiert, allein angesichts der Tatsache, dass ein
Unternehmer in Lüneburg auf sehr günstige Fahrzeuge umgestellt habe – was
keineswegs negativ zu beurteilen sei – treffe dieses Argument einfach
nicht zu. Letzten Endes müsse man sich fragen, wer diese Preise noch bezahlen
solle, hier sei das Ende der Fahnenstange erreicht. Im Gegenteil sollte der Rat
ein Signal in Richtung der Taxenunternehmer setzen, nach weiteren Möglichkeiten
der Effizienzsteigerung zu suchen, etwa der Einführung erdgasbetriebener
Fahrzeuge. Ratsherr
RIECHEY kann
einerseits die berechtigten Tarifinteressen der beschäftigten Taxifahrer und
die gestiegenen Benzinpreise als Gründe anerkennen, andererseits müsse man dem
die Sozialverträglichkeit der Erhöhung gegenüber stellen. Menschen mit geringem
Einkommen, deren Einkommen ja auch nicht gestiegen seien, würden sich
Taxifahrten künftig weniger leisten können, daher fordere seine Fraktion eine
sozial ausgewogene Lösung. Daher könne man einer Gebührenerhöhung in dieser
Form nicht zustimmen. Seine Fraktion habe vor einiger Zeit die Einführung eines
Sozialausweises vorgeschlagen, ein solcher könnte in die Tarifgestaltung mit
einbezogen werden. Beigeordneter
MEIßNER bezeichnet
es als erstaunlich, wie sich Grüne und Linke vom Acker machen wollten. Jeder,
der nicht weltfremd sei, könne die Argumente nachvollziehen und sehe die
Entwicklung der Benzinpreise und der Werkstattkosten. Jeder fordere die
Beteiligung aller Menschen am Wohlstand, diesen Anspruch müsse man auch
Taxifahrern zugestehen, die wahrlich nicht zu den Großverdienern gehörten. Im
Verkehrsausschuss sei dargelegt worden, dass fünfzig Prozent der Kosten der
Unternehmen Personalkosten seien. Die geforderte Erhöhung sei keineswegs
übertrieben, man könne jetzt bei der Entscheidung nicht einfach den Gutmenschen
spielen und sagen, man mache nicht mit. Damit stelle man die Existenz der
Betriebe in Frage und man müsse auch sehen, dass es viele – insbesondere
ältere – Menschen gebe, die auf das Taxi angewiesen seien. Man solle doch
den Anstand haben, sich dieser Forderung, wenn auch wie er selbst schweren
Herzens, nicht zu verschließen. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 7 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion DIE LINKE sowie 1 Enthaltung aus den Reihen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen die 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt
Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) sowie die 5.
Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis
Lüneburg (Taxenverordnung). (32) |
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