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Vorlage - VO/2779/08  

 
 
Betreff: 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs und 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bussler, Sascha
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Vorberatung
08.04.2008 
Öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hat nach Abstimmung mit den örtlichen Taxenbetrieben am 27.12.2007 einen Antrag auf Anhebung der Beförderungsentgelte gestellt. Neben der Erhöhung der Beförderungsentgelte war in dem Antrag noch die Einführung einer kundenbedingten Wartezeit enthalten. Bisher haben die Taxenverordnungen von Stadt und Landkreis Lüneburg nur Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, vorgesehen. Mit Schreiben vom 15.02.2008 hat der GVN den Antrag auf Einführung einer kundenbedingten Wartezeit wieder zurückgenommen, weil kundenbedingtes und durch den Fahrauftrag bedingtes Halten des Taxis nicht vom Taxameter unterschieden werden können und ein manuelles Umschalten durch den Taxifahrer diesem eine Missbrauchsmöglichkeit eröffnen würde.

 

Nach den abschließenden Vorstellungen des GVN sollte

 

-          der Bereitstellungspreis für jede Fahrt von 2,20 € auf 2,50 € angehoben werden. In diesem Preis ist eine Fahrleistung von 58,82 m oder eine Wartezeit von 20,7 Sek. enthalten.

 

-          Das Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 58,82 m besetzt gefahrene Wegstrecke bis 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden bis 4.000 m für eine Fahrleistung von 66,67 m 0,10 € berechnet.

 

-          Das Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 66,67 m besetzt gefahrene Wegstrecke ab 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher wurden ab 4.000 m für eine Fahrleistung von 76,92 m 0,10 € berechnet.

 

Für die ersten vier Kilometer ergibt sich somit ein Preis von 1,70 € (vorher 1,50 €) je Kilometer. Ab dem fünften Kilometer zahlt der Kunde je Kilometer 1,50 € (vorher 1,30 €). Andere niedersächsische Kommunen haben zurzeit noch günstigere Tarife. So betragen die Kosten in der Landeshauptstadt sowie Region Hannover für die ersten vier Kilometer 1,40 € je Kilometer. Ab dem fünften Kilometer sind 1,60 € zu zahlen. Der Grundpreis beträgt in der Landeshauptstadt Hannover 2,40 € und in der Region Hannover 2,50 €. Allerdings hat der zuständige Gesamtverband sowohl in der Landeshauptstadt wie auch in der Region Hannover ebenfalls eine Erhöhung der Taxentarife beantragt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat auch über die Änderung der Taxentarife im Landkreis Lüneburg zu entscheiden, denn mit der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg vom 10. Februar 2006 wurden die Zuständigkeiten des Landkreises Lüneburg nach dem Personenbeförderungsgesetz auf die Hansestadt Lüneburg übertragen. Gleichzeitig wurde auch die Befugnis, nach dem Personenbeförderungsgesetz Verordnungen zu erlassen, auf die Hansestadt Lüneburg übertragen. Der Landkreis Lüneburg wurde der guten Ordnung halber zur beabsichtigten Änderung der Taxenverordnung für das Kreisgebiet schriftlich angehört und hat keine Bedenken erhoben.

 

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) wurde im Rahmen einer Anhörung beteiligt. Die IHK stimmt der beantragten Tariferhöhung zu, weil seit der letzten Tariferhöhung vor zwei Jahren die Aufwendungen für die Betriebe erneut stark angestiegen sind. Nach weiteren Angaben der IHK haben sich insbesondere die Kraftstoffpreise in diesem Zeitraum um mehr als 10 % erhöht. Zudem werden die Ergebnisse der anstehenden Tarifverhandlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zu spürbaren Personalkostensteigerungen führen. Die Direktion des Messe- und Eichwesens Niedersachsens (MSN) wurde dahingehend beteiligt, ob die Vorgesehene Änderung auch eichtechnisch möglich ist. Nach Auskunft des MSN ist dieser Tarif eichfähig.

 

Als Begründung für den Antrag führt der GVN die seit der letzten Erhöhung im Jahre 2005 stark gestiegenen Fahrzeugkosten an. Nach seinen Angaben sei allein im Bereich der Dieselkosten der Index (Basisjahr 2000 = 100) laut dem Statischtischen Bundesamt von 135,1 im Dezember 2005 auf 155,7 im November 2007 gestiegen, dieses entspricht einer Steigerung von über 15 %. Für die Fahrer sei nach Auffassung des GVN eine Anpassung des Lohnes/Gehaltes dringend erforderlich, denn bereits heute ist es für die Unternehmen schwierig, qualifiziertes Fahrpersonal zu finden. Die Personalausgaben belaufen sich zurzeit einschließlich der Sozialabgaben und weiteren Nebenkosten auf rund 50 % der Nettoeinnahmen.

 

Die Begründung des GVN scheint nachvollziehbar. Aus Statistiken auf der Internetseite www.benzinpreis.de ergibt sich, dass der Liter Dieselbenzin im Dezember 2005 an den Tankstellen in Deutschland mit durchschnittlich 1,076 € berechnet wurde. Im Februar 2008 wurde der Liter Dieselbenzin an den Tankstellen in Deutschland mit durchschnittlich 1,268 € angeboten. Dies entspricht einer Erhöhung von mehr als 17 %. Auch eine Steigung der übrigen Fahrzeugkosten wie Instandhaltung etc. ist allein aufgrund der inflationären Entwicklung der letzten Jahre begründet.

 

Die Stellungnahme der IHK, der Entwurf der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs und die 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg sind als Anlagen beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Taxen 7.AeVO (18 KB)      
Anlage 2 2 Taxenordnung Landkreis 5. Änderungsverordnung (23 KB)      
Anlage 3 3 IHK Schreiben 2008 (132 KB)      
Anlage 4 4 Antrag GVN 2008.1 (402 KB)      
Anlage 5 5 Antrag GVN 2008.2 (105 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die als Anlage beigefügte 7. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen.

 

  1. Die als Anlage beigefügte 5. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) wird beschlossen.