Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hat nach Abstimmung mit
den örtlichen Taxenbetrieben am 27.12.2007 einen Antrag auf Anhebung der Beförderungsentgelte
gestellt. Neben der Erhöhung der Beförderungsentgelte war in dem Antrag noch
die Einführung einer kundenbedingten Wartezeit enthalten. Bisher haben die
Taxenverordnungen von Stadt und Landkreis Lüneburg nur Wartezeiten, die durch
den Fahrauftrag begründet sind, vorgesehen. Mit Schreiben vom 15.02.2008 hat
der GVN den Antrag auf Einführung einer kundenbedingten Wartezeit wieder
zurückgenommen, weil kundenbedingtes und durch den Fahrauftrag bedingtes Halten
des Taxis nicht vom Taxameter unterschieden werden können und ein manuelles
Umschalten durch den Taxifahrer diesem eine Missbrauchsmöglichkeit eröffnen
würde. Nach
den abschließenden Vorstellungen des GVN sollte -
der
Bereitstellungspreis für jede Fahrt von 2,20 € auf 2,50 € angehoben
werden. In diesem Preis ist eine Fahrleistung von 58,82 m oder eine Wartezeit
von 20,7 Sek. enthalten. -
Das
Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 58,82 m besetzt
gefahrene Wegstrecke bis 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher
wurden bis 4.000 m für eine Fahrleistung von 66,67 m 0,10 € berechnet. -
Das
Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 66,67 m besetzt
gefahrene Wegstrecke ab 4.000 m auf 0,10 € festgesetzt werden. Bisher
wurden ab 4.000 m für eine Fahrleistung von 76,92 m 0,10 € berechnet. Für
die ersten vier Kilometer ergibt sich somit ein Preis von 1,70 € (vorher
1,50 €) je Kilometer. Ab dem fünften Kilometer zahlt der Kunde je
Kilometer 1,50 € (vorher 1,30 €). Andere niedersächsische Kommunen
haben zurzeit noch günstigere Tarife. So betragen die Kosten in der
Landeshauptstadt sowie Region Hannover für die ersten vier Kilometer 1,40
€ je Kilometer. Ab dem fünften Kilometer sind 1,60 € zu zahlen. Der
Grundpreis beträgt in der Landeshauptstadt Hannover 2,40 € und in der
Region Hannover 2,50 €. Allerdings hat der zuständige Gesamtverband
sowohl in der Landeshauptstadt wie auch in der Region Hannover ebenfalls eine
Erhöhung der Taxentarife beantragt. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg hat auch über die Änderung der Taxentarife im
Landkreis Lüneburg zu entscheiden, denn mit der Zweckvereinbarung zwischen dem
Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg vom 10. Februar 2006 wurden die
Zuständigkeiten des Landkreises Lüneburg nach dem Personenbeförderungsgesetz
auf die Hansestadt Lüneburg übertragen. Gleichzeitig wurde auch die Befugnis,
nach dem Personenbeförderungsgesetz Verordnungen zu erlassen, auf die
Hansestadt Lüneburg übertragen. Der Landkreis Lüneburg wurde der guten Ordnung
halber zur beabsichtigten Änderung der Taxenverordnung für das Kreisgebiet
schriftlich angehört und hat keine Bedenken erhoben. Auch
die Industrie- und Handelskammer (IHK) wurde im Rahmen einer Anhörung beteiligt.
Die IHK stimmt der beantragten Tariferhöhung zu, weil seit der letzten
Tariferhöhung vor zwei Jahren die Aufwendungen für die Betriebe erneut stark
angestiegen sind. Nach weiteren Angaben der IHK haben sich insbesondere die
Kraftstoffpreise in diesem Zeitraum um mehr als 10 % erhöht. Zudem werden die
Ergebnisse der anstehenden Tarifverhandlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zu
spürbaren Personalkostensteigerungen führen. Die Direktion des Messe- und
Eichwesens Niedersachsens (MSN) wurde dahingehend beteiligt, ob die Vorgesehene
Änderung auch eichtechnisch möglich ist. Nach Auskunft des MSN ist dieser Tarif
eichfähig. Als
Begründung für den Antrag führt der GVN die seit der letzten Erhöhung im Jahre
2005 stark gestiegenen Fahrzeugkosten an. Nach seinen Angaben sei allein im
Bereich der Dieselkosten der Index (Basisjahr 2000 = 100) laut dem
Statischtischen Bundesamt von 135,1 im Dezember 2005 auf 155,7 im November 2007
gestiegen, dieses entspricht einer Steigerung von über 15 %. Für die Fahrer sei
nach Auffassung des GVN eine Anpassung des Lohnes/Gehaltes dringend
erforderlich, denn bereits heute ist es für die Unternehmen schwierig,
qualifiziertes Fahrpersonal zu finden. Die Personalausgaben belaufen sich zurzeit
einschließlich der Sozialabgaben und weiteren Nebenkosten auf rund 50 % der
Nettoeinnahmen. Die
Begründung des GVN scheint nachvollziehbar. Aus Statistiken auf der
Internetseite www.benzinpreis.de
ergibt sich, dass der Liter Dieselbenzin im Dezember 2005 an den Tankstellen in
Deutschland mit durchschnittlich 1,076 € berechnet wurde. Im Februar 2008
wurde der Liter Dieselbenzin an den Tankstellen in Deutschland mit
durchschnittlich 1,268 € angeboten. Dies entspricht einer Erhöhung von
mehr als 17 %. Auch eine Steigung der übrigen Fahrzeugkosten wie Instandhaltung
etc. ist allein aufgrund der inflationären Entwicklung der letzten Jahre
begründet. Die
Stellungnahme der IHK, der Entwurf der 7. Änderungsverordnung zur Verordnung
der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs und die 5. Änderungsverordnung
zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg sind als
Anlagen beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||