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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Di, 26.11.2002    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Niederschriften      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Einführung und Pflichtenbelehrung eines neuen Ratsmitgliedes (hier: Ratsfrau Verlinden)  
Enthält Anlagen
VO/0330/02  
Ö 6     Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 31.10.02 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt. Es liegen jedoch 2 Änderungsanträge zu den TOP 6.1 und 6.3 bei.)      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Veränderung der Einflugschneise des Sportflughafens Lüneburg (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.09.02, Eingang 25.09.02 sowie Änderungsantrag der Gruppe SPD / F.D.P. vom 31.10.02: Sicherung des Sonderlandeplatzes Lüneburg)  
Enthält Anlagen
VO/0272/02  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Flächennutzungsplan 2020 - Lüneburgs Zukunft gestalten (Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.02, eingegangen am 15.10.02)  
Enthält Anlagen
VO/0314/02  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes (Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.02, eingegangen am 15.10.02) sowie Änderungsantrag der Gruppe SPD / F.D.P. vom 31.10.02: Weiterführung der Haushaltskonsolidierung  
Enthält Anlagen
VO/0317/02  
Ö 6.4     (nichtöffentlich)      
Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Verbesserung der Seniorenarbeit in Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD/F.D.P. vom 21.10.02, Eingang: 28.10.02)  
Enthält Anlagen
VO/0333/02  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Beschaffung eines Spülfahrzeuges für die Bio-Tonnen (Antrag der CDU-Fraktion vom 03.11.02, eingegangen am 04.11.02)  
Enthält Anlagen
VO/0341/02  
Ö 7.3  
Enthält Anlagen
Umwandlung der Schlieffenkaserne als Agenda 21-Projekt (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 08.11.02)  
Enthält Anlagen
VO/0355/02  
Ö 7.4  
Enthält Anlagen
Stärken-Schwächen-Analyse des gegenwärtigen ÖPNV in Lüneburg (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 10.11.02)  
Enthält Anlagen
VO/0356/02  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Neubesetzung von Fachausschüssen durch die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN  
Enthält Anlagen
VO/0359/02  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Wahl eines Vertreters der Stadt Lüneburg für den Beirat der Purena GmbH  
Enthält Anlagen
VO/0358/02  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Kaltenmoor  
Enthält Anlagen
VO/0304/02  
Ö 11  
Enthält Anlagen
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiet Nr. 3 "Kaltenmoor"  
Enthält Anlagen
VO/0236/02  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss des Städtischen Klinikums Lüneburg 2001  
Enthält Anlagen
VO/0346/02  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Neufassung der Satzung der Feuerwehr Lüneburg (Feuerwehrsatzung) vom 10.12.1990
Enthält Anlagen
VO/0284/02  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtaufgaben  
Enthält Anlagen
VO/0286/02  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Fortführung der Vollen Halbtagsschule  
Enthält Anlagen
VO/0291/02  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Erlass der Satzung der Stadt Lüneburg über eine Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg"  
Enthält Anlagen
VO/0320/02  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Musikschule Lüneburg - Satzungsänderung Erhöhung der Grundgebühr und der Unterrichtsgebühr  
Enthält Anlagen
VO/0273/02  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt geändert:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     ”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr”

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

   
    20.11.2002 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt zu ändern:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     "Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr"

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            4

Nein-Stimmen:            1

  Enthaltungen:            2

   
    26.11.2002 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/F.D.P. und eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Stimmenthaltung von 2 Mitgliedern der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt geändert:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     ”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr”

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

 

 

(41, 43)

 

Ö 18  
Enthält Anlagen
Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben      
Ö 19  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 20  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)