Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Rat
der Stadt Lüneburg hat im Mai 1999 das Sanierungsgebiet Nr. 3
"Kaltenmoor" per Satzungsbeschluss förmlich festgelegt. Im selben
Jahr erfolgte die Aufnahme des Sanierungsvorhabens in das Bund / Länder-Programm
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt ". Das
Sanierungsgebiet Kaltenmoor wurde ausdrücklich als Präventivmassnahme
aufgenommen, um die vorhandene Entwicklung des Stadtteils aufzufangen und
nachhaltige, positve Veränderungen hinsichtlich der sozialen und
städtebaulichen Situation herbeizuführen. Bestandteil
der Sanierungskonzeption ist nach § 140 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) der
Rahmenplan, der die vorhandenen Strukturen beschreibt und Vorschläge für Handlungsansätze zur Herbeiführung
notwendiger Veränderungen enthält. Die Stadt
Lüneburg beauftragte im Dezember 2000 das Planungsbüro Leptien + Kremer,
Lüneburg, mit der Aufstellung des Rahmenplanes. Nach
umfangreichen Recherchen konnte vom Büro ein erster Entwurf des Rahmenplanes im
Frühjahr 2002 vorgelegt werden, der in den folgenden Monaten unter Beteiligung
der Bewohnerinnen und Bewohner des Sanierungsgebietes, des Stadtteils insgesamt
und den zu beteiligenden Fachbereichen in der Verwaltung fortentwickelt wurde. Die
Entwurfsfassung "August 2002" wurde in der Koordinierungskonferenz am
09.08.02, im Bürgerforum Kaltenmoor am 21.08.02 und im Begleit-Ausschuss am
02.09.02 durch das Planungsbüro vorgestellt. Um erneut
eine möglichst breite Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner
sicherzustellen, wurde anschließend in der Zeit vom 03. bis 24.09.02 der
Entwurf im Bürgertreff öffentlich ausgelegt. Jeder Interessierte hatte die
Möglichkeit, sich die Rahmenplanung fachkundig erläutern zu lassen. Exemplare
des Erläuterungsberichtes zum Rahmenplan wurden gegen einen geringen
Kostenbeitrag ausgegeben. Die
Beteiligung zum Rahmenplan sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der
Fachbereiche ist abgeschlossen. Die
Anregungen sind in die aktualisierte Fassung eingearbeitet. Sie kann ab dem
14.11.2002 in der Stabsstelle des Baudezernates, Neue Sülze 32, Zimmer 31 von
8.00 bis 12.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung eingesehen oder abgeholt werden
und liegt zur Sitzung aus. Darüberhinaus
wird in der Sitzung ergänzend mündlich vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in € ) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt Lüneburg nimmt die Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Nr. 3
"Kaltenmoor" zustimmend zur Kenntnis. |
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