Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin GUNDERMANN stellt die Entwicklung des Stadtteils Kaltenmoor ab
dem 18. Jahrhundert anhand von Lageplänen dar und umreißt die Grenzen des
Sanierungsgebietes. Nicht enthalten seien alle mit Einfamilienhäusern bebauten
Bereiche. Die Bebauungsstruktur im Sanierungsgebiet umfasse 4 – 16geschossigen
Wohnungsbau und einige Parkhäuser. Es lebten dort zur Zeit 3.500 Einwohner, ca.
4% der Wohnungen ständen momentan leer. Das Gebiet sei präventiv in das
Städtebauförderprogramm aufgenommen worden, um vorbeugend die soziale Infrastruktur
auf ein zeitgemäßes Niveau anzuheben und zu stabilisieren. 1998 sei mit der
Aufstellung der Grundzüge eines Stadtentwicklungskonzeptes für Kaltenmoor
begonnen worden. Zu diesem Zeitpunkt sei dort auch eine Nachbarschaftsagentur
eingerichtet worden. Im Mai 1999 sei das Gebiet als städtebauliche
Sanierungsmaßnahme angemeldet worden, diese sei im Dezember 1999 von der
Bezirksregierung bewilligt worden. Im Februar 2000 sei die Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in Kraft getreten. Nach einer
Bestandsaufnahme des Gebietes seien unter Beteiligung der Bewohner, der
Einrichtungen vor Ort und der Gremien Planungsziele und ein Konzept erarbeitet
worden. Die Bedenken und Anregungen der Bürger aus der öffentlichen Auslegung
seien so weit wie möglich in das Konzept eingearbeitet worden. Sie stellt die
wesentlichen Projekte der umfangreichen Planungen vor. Einige der Maßnahmen
seien bereits begonnen worden, bzw. ständen kurz vor der Fertigstellung. Von
den bis jetzt umgesetzten Projekten würden insbesondere Kinder- und Jugendliche
profitieren, es seien insgesamt aber so unterschiedliche Maßnahmen geplant,
dass am Ende alle Bevölkerungsgruppen davon einen Nutzen hätten. Die baulichen
Maßnahmen hätten auch eine starke soziale Komponente und es gebe ein
umfangreiches Begleitprogramm, das im Stadtteil auf große Akzeptanz stoße. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet Nr. 3 "Kaltenmoor" einstimmig zustimmend zur Kenntnis. (62) |
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