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Sachverhalt: Entsprechend §
5 Abs. 1 Nr. 7 der Satzung der Feuerwehr Lüneburg (Feuerwehrsatzung) vom
19.10.1978 in der derzeitigen Fassung vom 10.12.1990, hat das Stadtkommando der
Feuerwehr Lüneburg von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und die anliegenden von dort
erarbeiteten Änderungen der Feuerwehrsatzung empfohlen. Der Vorschlag orientiert sich an dem Muster einer Satzung für Freiwillige Feuerwehren in Gemeinden und Samtgemeinden gemäß Rd.Erl. des MI vom 20.01.1994 (Nds. MBl. Nr. 8/1994, S. 204). Insbesondere wird entsprechend der bereits geänderten Fassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die weibliche Form eingeführt und damit auch dem in den letzten Jahren gestiegenen Anteil an Feuerwehrfrauen in der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg Rechnung getragen. Zudem sind veraltete Formulierungen überarbeitet und für die tägliche Arbeit notwendige Ergänzungen vorgenommen worden. Der Wortlaut entspricht dabei im Wesentlichen den Vorgaben der Mustersatzung. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Satzung der Feuerwehr Lüneburg in der als Anlage beigefügten Weise neu zu fassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50,- aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Gegenüberstellung der Satzung der Feuerwehr Lüneburg (Feuerwehrsatzung): Bisherigen Satzung / Neufassung
Beschlussvorschlag: Die als Anlage
beigefügte Neufassung der Satzung der Feuerwehr Lüneburg (Feuerwehrsatzung)
wird beschlossen. |
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