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Auszug - Musikschule Lüneburg - Satzungsänderung Erhöhung der Grundgebühr und der Unterrichtsgebühr  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2002    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0273/02 Musikschule Lüneburg - Satzungsänderung
Erhöhung der Grundgebühr und der Unterrichtsgebühr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lorenz Mehl
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Mehl-alt, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH berichtigt, unter Punkt III. der Vorlage sei der Betrag für den Gruppenunterricht falsch angegeben. Statt 29 € müsse es richtig 25 € heißen.

 

Ratsfrau DR. SPALLEK lobt die Arbeit der Musikschule, die auf hohem Niveau stattfinde. Die Stadt stehe in der Verantwortung, solche Einrichtungen für Familien in besonderem Maße zu unterstützen. Selbstverständlich hätten auch die Eltern einen angemessenen Beitrag zu leisten, die Vorlage der Verwaltung zur Erhöhung der Grund- und Unterrichtsgebühren sei jedoch nicht schlüssig. Fragwürdig sei beispielsweise, warum die Gebühren für Erwachsene um 3 % erhöht würden, die Gebühren für Kinder und Jugendliche dagegen um 7%. Eine Erhöhung der Beiträge wäre nur dann gerechtfertigt, wenn auch eine Unterstützung der Einrichtung durch die öffentliche Hand deutlich sichtbar wäre. Die Lasten könnten nicht ausschließlich auf die Eltern abgewälzt werden, dieser Eindruck entstehe hier jedoch. Die CDU-Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass die Hälfte der Kosten vom Landkreis übernommen werden müsste, der aber nicht bereit sei, mehr zu bezahlen. Die Verwaltung habe im Schulbauprogramm 2000 – 2005 bereits 100.000 € für die Musikschule eingesetzt und wolle sie auch weiter unterstützen. Es müsse jedoch versucht werden, eine gewisse Kostendeckung zu erreichen und der vorliegende, vom Leiter der Musikschule entwickelte Vorschlag sei sozial ausgewogen und tragbar.

 

Ratsherr FISCHER betrachtet die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren ebenfalls als notwendig und moderat. Bei der angespannten Haushaltslage dürfe nicht die gesamte Verantwortung der Stadt oder dem Landkreis angelastet werden. Auch die Nutzer müssten sich beteiligen, wenn ihnen die Sache etwas wert sei. Eine Entscheidung gegen die Gebührenerhöhung würde ein falsches Signal setzen, nämlich, dass die Stadt kein wirkliches Interesse an der Weiterführung der Musikschule habe und dies könnte sich negativ auf andere Träger der Einrichtung auswirken. Um die Musikschule weiterhin zukunftsorientiert am Leben erhalten zu können, sei jedoch die Zusammenarbeit und Solidarität aller Träger erforderlich.

 

Beigeordneter LÖB fürchtet, die Musikschule werde mit der jetzt geplanten Erhöhung zu teuer für die Eltern, insbesondere aus sozial benachteiligten Gesellschaftsschichten. Es sollte daher eine Staffelung der Beiträge nach sozialen Gesichtspunkten, ähnlich wie für Kindertagesheime, vorgesehen werden, damit eine musikalische Ausbildung nicht nur Kindern aus finanziell privilegierten Familien vorbehalten bleibe.

 

Ratsfrau MEINS entgegnet, es gebe bereits einen Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien und auch eine Geschwisterregelung. Es wäre aber nicht in Ordnung, wenn die Eltern über die Gebührenerhöhung den Einzug von Teilen der VHS in das Musikschulgebäude und den damit verbundenen Umbau mitfinanzieren müssten. Hier solle bei den Kleinsten gespart werden, das lehne die CDU-Fraktion ab.

 

Stadtdirektor KOCH stellt richtig, das Gebäude gehöre nicht insgesamt der Musikschule, der Gesamtbetrag für die notwendigen Renovierungen stehe zwar im Ansatz bei der Musikschule, werde aber auf die verschiedenen Nutzer aufgeteilt. Die Gebühren würden also nicht indirekt für Renovierungen anderer Einrichtungen verwendet. Die Gemeinkosten der Stadt, die bei jeder Einrichtung entstehen, würden zur Zeit über innere Verrechnungen auf die kostenrechnenden Stellen verteilt, die Gebühren und Entgelte von den Bürgern nähmen. Eine genaue Leistungsverrechnung zwischen den einzelnen “Betrieben” der Stadt solle aber spätestens in 3 Jahren etabliert sein. Bei den Gebühren seien in der Tat bereits Ermäßigungen nach sozialen Gesichtspunkten in der Satzung verankert.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN unterstreicht ebenfalls die Wichtigkeit der Musikschule. Es müsse ein Konzept erarbeitet werden, um zu verhindern, dass das Defizit weiter ansteige. Ohne die Beteiligung der Eltern sei das nicht mehr machbar, die Stadt trage bereits einen erheblichen Anteil der Kosten. Die Schwimmbäder, bei denen die CDU-Fraktion jetzt sparen wolle, seien für die Kinder aber auch wichtig. Die Haushaltslage sei ernst und dies würden zwangsläufig auch die Bürger über die Erhöhung von Gebühren zu spüren bekommen.

 

Beigeordneter FIRUS weist ebenfalls auf den hohen Kostenanteil hin, den die Stadt bereits trage. Die geplanten Gebührenerhöhungen seien sehr moderat und der Großteil der Kinder, die die Musikschule besuchten, kämen aus der mittleren und gehobenen Bildungsschicht. Für deren Eltern bedeute die Erhöhung keine so enorme Mehrbelastung. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn mehr Kinder aus benachteiligten Familien die Musikschule besuchten, das lasse sich jedoch nicht erzwingen. Eine Schließung der Schwimmbäder, wie sie die Umsetzung der Einsparungsvorschläge der CDU-Fraktion nach sich ziehen würde, träfe hingegen viel mehr Bürger und vor allem auch die Kinder.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN erwidert, die Gebühren für die Musikschule seien in den letzten Jahren bereits mehrfach angehoben worden und die Schülerzahlen seien um ca. 100 Schüler zurückgegangen. Es sei zu befürchten, dass dieser Trend sich fortsetze. Er kritisiert mit Nachdruck die Art des Umgangs der übrigen Fraktionen mit dem Vorschlag der CDU-Fraktion. Dieser sei keineswegs unseriös und richte sich nicht gegen die Stadt. Alle Fraktionen im Rat würden sich für das Wohl der Stadt einsetzen und versuchen den richtigen Weg zu finden.

 

Beigeordneter FIRUS wiederholt, er betrachte die Gebührenerhöhung für die Musikschule weiterhin als zumutbar und er halte auch an seiner Beurteilung fest, dass das Vorgehen der CDU-Fraktion in der Angelegenheit der Einsparvorschläge unseriös gewesen sei. 

 

Beigeordneter DR. SCHARF weist darauf hin, dass es die Aufgabe der Oppositionsfraktion sei, zum vorgelegten Haushalt Stellung zu nehmen und Diskussionsvorschläge zu machen. Was daran unseriös sein solle, sei ihm unverständlich.

 

Beigeordneter MEISSNER erklärt, es sei seiner Ansicht nach unaufrichtig, einerseits einer geringfügigen Erhöhung der Musikschulgebühren nicht zustimmen zu wollen mit dem Argument, man dürfe nicht bei den Kindern anfangen zu sparen, aber andererseits Einsparvorschläge zu machen, die unweigerlich zur Schließung der Schwimmbäder führen würden. Diese würden von den Kindern erheblich stärker frequentiert als die Musikschule.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/F.D.P. und eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Stimmenthaltung von 2 Mitgliedern der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsgebühren (Musikschulsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 14.12.2000 wird mit Wirkung vom 01.01.2003 wie folgt geändert:

 

§10 Abs.5 Nr.1

 

Grundgebühr

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.1.1 Kinder und Jugendliche            15,00 €

  1.1.2 Erwachsene           28,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche         16,00 €

  1.2.2 Erwachsene        29,00 €

          nach Vollendung des 18. Lebensjahres      

 

§10 Abs.5 Nr.2

 

Unterrichtsgebühr

I. Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

  a) Musikalische Früherziehung für 4-jährige (MFE)  8,50 €

  b) Musikalische Früherziehung für 5-jährige (MFE-Vorkursus)  8,50 €

  c) Musikalische Grundausbildung (MGA)              8,50 €

 

II. Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

  a) Nach absolvierter Grundausbildung   17,50 €

  b) Bei versäumter Grundausbildung   17,50 €

     ”Nachholkursus für Kinder im 3./4. Schuljahr”

 

III. Abteilung C (Mittel- und Oberstufe) Instrumentaler- und vokaler Hauptfachunterricht

  a) Gruppenunterricht                       25,00 €

  b) Partner/innenunterricht                 39,00 €

  c) ½ Einzelstunde       39,00 €

  d) Einzelstunde       64,00 €

 

 

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