Da die Arbeitsunterlagen nicht Gegenstand der Gremienberatungen war, ist bedauerlicherweise eine erneute Gremienbefassung notwendig, um die eigentlich gewollte Satzungänderung auch formal korrekt herbeiführen zu können. Beschlussvorschlag: Die Anlage zu § 2 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 02.06.2016, veröffentlicht am 28.07.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 11 wird wie folgt geändert: Die laufenden Nummern 3.6 und 3.7 erhalten folgende Fassung: Nr. | Gebührentatbestand | Maßstab | Gebühr in Euro | 3.6 3.7 | Ausspielungen, begehbar Ausspielungen, nicht begehbar | je m² und Tag je m² und Tag | 0,40 1,20 |
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