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Sachverhalt: Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag (VO/6775/16) über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ vor.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene oder benachbarte Bebauung nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 03-2016 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ überein.
Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.
Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzungsentwurf, Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Veränderungssperre Nr. 03-2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 171 „Altenbrücker Damm/Lüner Damm“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
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