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Vorlage - VO/6779/16  

 
 
Betreff: Ernennung des Ortsbrandmeisters sowie kommissarische Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg-Oedeme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lauterschlag, Dennis
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
18.08.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Vor Ablauf der Amtszeiten des Ortsbrandmeisters und stellvertretenden Ortsbrandmeisters sind in der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg-Oedeme Neuwahlen durchgeführt worden. Die Wahlen wurden entsprechend § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) ordnungsgemäß durchgeführt.

 

Am 15.01.2016 wurde Herr Frank Noether von der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme als Ortsbrandmeister vorgeschlagen und in geheimer Wahl gewählt. Hierbei handelt es sich um eine Wiederwahl. Herr Noether besitzt die Vorausetzungen und kann zum 01.09.2016 zum Ortsbrandmeister ernannt werden.

 

Des Weiteren wurde am 15.01.2016 der stellvertretende Ortsbrandmeister gewählt. Es wurde Herr Florian Vierroth gewählt. Er soll ab dem 1.10.2016 die Aufgaben von Herrn Ralf Klatt, dem bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeister, übernehmen. Herr Vierroth hat bisher die zur Ernennung notwendigen Zugführerlehrgänge noch nicht absolviert. Die Ernennung soll zunächst nur kommissarisch erfolgen, weil die Vorausetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, noch nicht vorliegen. Die kommissarische Bestellung wird befristet auf 2 Jahre.

 

Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG werden unter anderem die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Der Kreisbrandmeister, Torsten Hensel, wurde angehört. Er hat den Berufungen in das Ehrenbeamtenverhältnis zugestimmt. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:max.10,00 €

c)  an Folgekosten:

aa)für den Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg-Oedeme gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg              mtl.              110,00 €

 

bb)für den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg-Oedeme gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg              mtl.              60,00 €

 

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja  X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:32030

Produkt / Kostenträger:12600102

Haushaltsjahr:2016

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Herr Frank Noether wird mit Wirkung vom 01.09.2016 bis zum 31.08.2022 in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg- Oedeme ernannt.

 

Herr Florian Vierroth wird ab 01.10.2016, längstens für 2 Jahre kommissarisch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg-Oedeme ernannt.

 

Herr Florian Vierroth wird in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister bis zum 30.09.2022 berufen, wenn und soweit er die Vorausetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, innerhalb der nächsten 2 Jahre nachweist.