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Vorlage - VO/6758/16  

 
 
Betreff: Winterdienst für den sicheren Radverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knoop, Franziska
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska  03 - Steuerung und Service
   06 - Bauverwaltungsmanagement
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
10.08.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
18.08.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Verwaltung stellt mit dieser Vorlage ein Konzept zur Erweiterung des Winterdienstes für einen sicheren Radverkehr vor.

 

Auf Grundlage des zwischen der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) und der Hansestadt Lüneburg bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages führt die AGL den Winterdienst auf Geh- und Radwegen im Auftrag der Hansestadt Lüneburg durch, soweit nicht nach den Regelungen des Nds. Straßengesetzes, der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) und der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) die den Winterdienst umfassende Reinigungspflicht auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen ist.


Von der AGL wird der Winterdienst aktuell auf 122 km Geh- und Radwegen durchgeführt. Hierauf entfallen 70 km auf die Hauptrouten des insgesamt 100 km langen Netzes von straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen. Zu diesen straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen zählen reine Radwege (Zeichen 237 StVO), gemeinsame Fuß- und Radwege (Zeichen 240) sowie getrennte Fuß- und Radwege (Zeichen 241).

 

 

Die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO) sind durch die Straßenreinigungssatzung den Gehwegen zugeordnet mit der Folge, dass deren Reinigung (einschließlich Winterdienst) auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen ist.

 

In der Praxis hat sich gezeigt, dass hierdurch den Bedürfnissen für einen auch im Winter sicheren Radverkehr nicht ausreichend Rechnung getragen werden kann. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich nach § 5 der Straßenreinigungsverordnung der Winterdienst auf die Hauptverkehrszeit zwischen 07:00 Uhr und 21:00 Uhr erstreckt und die erforderlichen Streu- und Räummaßnahmen werktags bis 07:00 Uhr von den jeweils Pflichtigen durchgeführt werden müssen.

 

In Zeiten erfreulicherweise zunehmenden Radverkehrs kann hierdurch in der Morgenzeit kein sicheres Radverkehrsnetz auf den Hauptrouten gewährleistet werden. Eingaben an die Verwaltung haben gezeigt, dass eine erhebliche Anzahl an Fahrten mit dem Rad zur Arbeit auch vor 07:00 Uhr durchgeführt wird. Hinzukommt, dass die Pflichtigen teilweise ihrer Verpflichtung zum Winterdienst nicht immer zeitgerecht nachkommen. Zwar sind in derartigen Fällen ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich, doch sind diese nicht in allen Fällen zielführend. Denn von der Feststellung des Umstandes, dass der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde bis zu einer Ersatzvornahme durch die AGL verstreicht weitere Zeit bis die Hauptrouten des Radverkehrs geräumt sind.

 

Um das Problem im Sinne der Förderung des Radverkehrs zu lösen und „Lücken im Winterdienst“ zu schließen, hat die Verwaltung das Konzept „Winterdienst für den sicheren Radverkehr“ entwickelt. Dieses bezieht allerdings nicht nur jene Abschnitte ein, die bisher in der Verpflichtung von Anliegerinnen und Anliegern liegen (ca. 100), sondern nimmt auch neu entstandene Radwegebeziehungen (z.B. entlang des Lösegrabens und von der Flüchtlingsunterkunft Bilmer Berg über die Lilienthalstraße an die B216) mit auf. Die beschriebenen Lücken würden künftig in die städtische Reinigungs- und Winterdienstpflicht übernommen bzw. zurückgeführt, die AGL würde Reinigung und Winterdienst im Auftrag der Stadt durchführen.

Da die geltende Straßenreinigungssatzung im Sinne des Konzeptes „Winterdienst für den sicheren Radverkehr“ nicht nach den für den Winterdienst relevanten und nicht relevanten gemeinsamen Geh- und Radwegen differenziert, muss sichergestellt werden, dass nicht auch die für das Konzept irrelevanten Abschnitte gemeinsamer Geh- und Radwege aus der bisherigen Anliegerverpflichtung herausgenommen werden. Dies kann in der Weise geschehen, dass diese Abschnitte in Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ umbeschildert werden.

 

Nach Maßgabe dieser Überlegungen würden in das Konzept 7,5 km zusätzliche gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 StVO), 0,2 km Radwege (Zeichen 237 StVO) und 0,4 km Gehwege „Radverkehr frei“ mit aufgenommen sowie auf 2,0 km Straße zusätzlich Winterdienst durchgeführt werden. Die zusätzlichen Winterdienststrecken in diesem Sinne einschließlich der Qualifizierung der einzelnen Strecken sind der Anlage 1 zu entnehmen. Das damit entstehende „Winterdienst-Radverkehrsnetz“ geht aus der Anlage 2 hervor. Nachrichtlich aufgenommen wurden in gestrichelter Darstellung jene Abschnitte, auf denen zwar Winterdienst durchgeführt wird, die Zuständigkeit aber bei dem Landkreis Lüneburg oder der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr liegt.

 

Die betrieblichen Kosten für den zusätzlich durch die AGL durchzuführenden Winterdienst würden sich nach Schätzung der AGL auf rund 100.000,- € belaufen. Die genauen Kosten lassen sich nur schwer bestimmen und können witterungsbedingt schwanken. Für die einmalige Umbeschilderung der gemeinsamen Geh- und Radwege sind rund 4.000,- € zu veranschlagen

 

Die Änderungen hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes bei Umsetzung des Konzeptes „Winterdienst für den sicheren Radverkehr“ sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Durchführung des Konzeptes zu keiner Gebührenanpassung führt. Die Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung 2017 für die Straßenreinigung wird am 15.12.2016 im Rat behandelt.

 

Weiterer Sachvortrag erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 10.08.2016.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.       150,- 

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:    4.000,- 

c)  an Folgekosten:rd. 100.000,- 

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Jaab HH 2017

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:72000 / 72120

Produkt / Kostenträger:545002 / 54500202

Haushaltsjahr:2017

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

  1. Übersichtsplan „Winterdienst für den sicheren Radverkehr“

 

  1. Übersichtsplan „Winterdienst für den sicheren Radverkehr“ WD Bestand und zusätzlicher WD

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (2608 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (2039 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der AGL die weiteren vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes „Winterdienst für den sicheren Radverkehr“ einschließlich der notwendigen Änderung der Straßenreinigungssatzung zu treffen, damit das Konzept zum Winter 2016/2017 umgesetzt werden kann.