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Auszug - Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.08.2016    
Zeit: 17:05 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6759/16 Arena Lüneburger Land - Abschluss von Verträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Müller, Rainer   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf die Diskussionen in den Ausschüssen und Gremien sowie die Berichterstattung der Landeszeitung. Die Unterlagen lägen den Ratsmitgliedern vor. Seit über 20 Jahren suche der Rat nach Möglichkeiten für eine Veranstaltungshalle. Dabei wäre stets betont worden, dass sich die Verwaltung für eine Halle ausspreche, wenn die Möglichkeit der Mitfinanzierung durch Dritte bestehe. Maßgeblich seien weniger die Investitionskosten als vielmehr die anschließenden Folgekosten durch den Betrieb und die Instandhaltung. Dies habe auch die Debatte um die Nordlandhalle bestimmt und schließlich zu einer Ablehnung geführt. Der Bauplatz im Gewerbegebiet vereinfache die Errichtung erheblich. Mit PPP-Verfahren habe die Stadt bisher positive Erfahrungen sammeln können. Die Verantwortung und das Risiko für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung lägen bei dem privaten Betreiber. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung stehe noch aus und werde in den nächsten Wochen vorgelegt. Es gehe nicht nur um den Spitzensport, sondern auch um kurze Wege für andere Veranstaltungen. Auch der Schulsport müsse auf die Halle zurückgreifen können. Die derzeitigen Hallen würden gerade noch ausreichen, jedoch sei Lüneburg eine wachsende Stadt und würde bald nicht mehr alle Belange befriedigen können, bzw. stoße schon jetzt diesbezüglich an Kapazitätsgrenzen. Die beiden abtrennbaren Seitenteile würden eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Sportgruppen oder Vereine erlauben. Stadt und Landkreis würden dabei versuchen, die Risiken zu minimieren. Zu diesen Konditionen werde sich eine solche Gelegenheit auf absehbare Zeit nicht wieder bieten. Die Verwaltung stehe weiterhin jederzeit für Fragen zur Verfügung. Die abschließende Entscheidung werde der Kreistag in der nächsten Woche treffen.

Ratsherr SRUGIS befürwortet den Bau der Arena. Sie werde die Stadt und den Landkreis bereichern. Es käme nicht darauf an, ob es sich um eine eigene, eine gemietete oder eine in anderen Verfahren erstellte Halle handele. Entscheidend sei der Nutzen für die Bürger und Gäste der Stadt. Dieser erstrecke sich über den sportlichen, den kulturellen wie auch den schulischen Bereich. Nach einer Diskussionszeit im Rat von über zwanzig Jahren könne er es nicht nachvollziehen, wenn eine Fraktion sich noch nicht entscheidungsbereit sehe. Er teile die grundsätzliche Vorsicht gegenüber PPP-Projekten einiger Ratsmitglieder. Allerdings sei die Stadt damit bisher erfolgreich gewesen und bei dem Investor handele es sich um ein Unternehmen aus Lüneburg. Das Vertragswerk sei kurz und verständlich gehalten. Leistung und Gegenleistung stünden in einem fairen Verhältnis. Die Stadt gebe jährlich einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 275.000€. Nach zwanzig Jahren gebe es eine Erwerbsoption zum Preis von etwa 800.000€.

Beigeordneter WEBERSINN erklärt die Zustimmung der CDU-Fraktion zu dem Projekt. Solange die Stadt ihren wichtigen Aufgaben nachkommen könne und der finanzielle Rahmen es hergebe, könne sie sich solche Projekte leisten. Die Halle sei wichtig für den Sport und die Stadt.

rgermeister MEIHSIES erklärt, dass er eine eigene Position innerhalb der Fraktion der Grünen vertrete, denn er befürworte die Halle. Nach vielen Jahren der Überlegungen biete sich die wirtschaftlich tragbare Gelegenheit einer solchen Halle. Lüneburg sei eine aufstrebende Stadt, in der solche Projekte auch realisierbar sein müssen.  Die Gelegenheit zum Bau der Halle habe sich nun überraschend schnell ergeben. Es habe jedoch in den letzten Wochen die ausreichende Möglichkeit bestanden, sich die Verträge in Ruhe anzusehen und eine Meinung zu bilden. Das einzugehende Risiko sei überschaubar. Auch für den Fall, dass es Probleme geben sollte, sei die finanzielle Situation gesichert. Die Halle werde eine Bereicherung für Stadt und Landkreis bringen. Enthaltungen könne er aus eigener Perspektive daher nicht nachvollziehen.

Beigeordnete SCHELLMANN erklärt die grundsätzliche Zustimmung der Gruppe FDP/Piraten zu einer solchen Halle. Es gebe jedoch zu viele ungeklärte Fragen, um nun eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Die Zahl von 250 PKW-Stellplätzen für 3500 Zuschauer erscheine ihr fragwürdig. Die vermutlich hohe Zahl an Pendlerbussen könne im Verkehrsnetz nicht vernünftig abgebildet werden, zumindest nicht zum derzeitigen Standpunkt. Der Grund eigne sich womöglich nicht für die Errichtung der Halle. Aufgrund der kurzen Entscheidungszeit sieht sich die Gruppe FDP/Piraten nicht zu einer Zustimmung in der Lage. Auch liege noch kein schlüssiges Nutzungskonzept vor. Stadt und Landkreis würden den überwiegenden Kostenanteil tragen und der Investor womöglich bevorteilt werden. Es wären keine Rechnungen vorgelegt worden, die bewiesen, dass das Risiko tatsächlich tragbar sei. Es habe nur Beteuerungen gegeben. Für den Fall, dass noch keine abschließenden Rechnungen vorlägen, sei es umso mehr zu früh, eine bindende Entscheidung zu treffen. Eine voreilige Zustimmung schwäche die eigene Verhandlungsposition. Daher plädiere die Gruppe für eine Vertagung der Entscheidung. Sollte es dennoch zu einer Abstimmung kommen, werde die Gruppe FDP/Piraten mit Nein stimmen müssen.

Beigeordneter PAULY stimmt Herrn Srugis zu, dass eine solche Arena Lüneburg gut zu Gesicht stünde. Für eine Entscheidungsreife sei genug Zeit vergangen. Lüneburg benötige Orte des Zusammenkommens, zu denen die Halle gehöre. Die Höhe der Kosten halte er für angemessen. Vor einigen Jahren wären die Kosten erheblich höher ausgefallen und es wäre dennoch über einen Bau diskutiert worden. Das gewählte Finanzierungskonzept lehnt er jedoch ab. PPP-Projekte halte er grundsätzlich für fragwürdig. Über einen vergleichbar langen Zeitraum sei dies in Lüneburg noch nicht durchgeführt worden. Bei vielen PPP-Projekten wären die Risiken im Vorfeld kleingeredet worden. Die Linke hätte es mittragen können, den Betrieb von einem ortsansässigen Unternehmen mit Erfahrung auf diesem Gebiet durchführen zu lassen. Es sei jedoch nicht tragbar, dass das Eigentum für die Dauer der 20 Jahre bei dem Investor verbleibe. Wenn Die Linke PPP-Projekte mittragen könne, dann ohnehin nicht ohne die Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnungen. In diesem Punkt stimme er Frau Schellmann zu. Seine Fraktion würde gerne getrennt über die Fragen des ob und des wie, also mittels PPP-Projekt, abstimmen. Die Linke werde gegen die Durchführung des PPP-Projektes stimmen.

Oberbürgermeister MÄDGE nennt die erfolgreich durchgeführten PPP-Projekte der Stadt. Dazu gehörten zwei Parkpaletten, eine Musikschule, die St.-Ursula-Schule sowie drei Sporthallen. Die Verantwortung für den Bau und die Unterhaltung liege bei dem Investor und nicht bei der Stadt. Als eigene Gesellschaft, wie Die Linke es vorschlage, komme nur die Wohnungsbaugesellschaft infrage. Diese solle 360 dringend benötigte Sozialwohnungen errichten und dürfe nicht durch den Bau einer solchen Halle damit aufgehalten werden. Bei der Gesundheitsholding müsse jeder Kredit mit Eigenkapital hinterlegt werden. Genau das gelte es zu vermeiden. In erster Linie profitieren Stadt und Kreis von der Halle und damit nicht nur der Investor. Es gebe keine Arena mit genügend Stellplätzen für alle Plätze. Der Grundparkplatz mit 250 Stellplätzen reiche für etwa 1000 Besucher und damit für gewöhnliche Veranstaltungen. Mit den umliegenden Grundstückseigentümern würden Verträge geschlossen, um die Stellplatzzahlen im Bedarfsfall zu erhöhen. Die Anreisesituation bei größeren Veranstaltungen werde mit dem Betreiber geregelt. Die Übergabe nach 20 Jahren sei optional, alternativ könne die Halle weiter gepachtet werden. Die zukünftigen Grundstückspreise könne niemand mit Sicherheit bestimmen, die angesetzte Summe von 100 Euro pro Quadratmeter sei jedoch aus heutiger Sicht günstig. Das eingezahlte Geld werde abzüglich der Abschreibungen zurückerhalten werden können. Ein angemessener Unternehmerlohn gehöre auch zu einem solchen Projekt dazu. Die Nachfrage nach einer solchen Halle in zwanzig Jahren lasse sich wenig einschätzen, daher sei keine längere Zeitspanne angesetzt worden. In zwanzig Jahren sei die Halle jedoch noch nicht abgeschrieben. Mögliche Risiken durch Altlasten trage der Bauherr, dies werde in der Baugenehmigung ausreichend berücksichtigt. Die Vertragsentwürfe seien den Ratsmitgliedern zugänglich gewesen. Die Vorwürfe auf Intransparenz weise er daher zurück. Zudem wäre in den Ausschüssen laufend informiert worden. Das Datum stünde seit der Sitzung vom 23.06.2016 fest. Vieles wäre bewusst öffentlich besprochen worden, um transparent vorzugehen. Nun müsse eine Zwischenentscheidung für den Kreis getroffen werden. Dies erlaube die Informationslage auch. Vier Bedingungen seien formuliert, die noch beschlossen werden müssen. Dies betreffe unter anderem die Frage nach der wirtschaftlichen Angemessenheit.

Beigeordneter BLANCK entgegnet, dass der Kreistag am 20.10.2014 in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen den Wunsch nach einer solchen Halle einstimmig erklärt habe. Es gehe daher nicht um das ob, sondern lediglich um das wie. Seine Fraktion habe mit den Kollegen im Kreistag ausführlich beraten und die meisten offenen Fragen klären können. Die Wahl des Standortes könne die Fraktion Bündnis90/Die Grünen jedoch auch nach Einsichtnahme in die Verträge nicht nachvollziehen. Vieles sei im Konjunktiv formuliert und es mangele an detaillierten Formulierungen. Es sei nicht ersichtlich, wie der für viereinhalb Tage je Woche angesetzte Schulsport dort stattfinden solle, denn der Standort könne fußufig nicht erreichen werden. Zudem heiße es im Vertrag, es könne Berufsschul- und Universitätssport stattfinden, ohne dass dies genauer geregelt werde. Bei Veranstaltungen erkenne er keine Regelungslücken. Die Finanzierung erfolge allerdings auch über Mittel des Sports. Aufgrund der Unklarheiten werde sich seine Fraktion enthalten.

Oberbürgermeister MÄDGE stimmt zu, dass dort kein Grundschulsport von städtischen Schulen stattfinden werde. Dies betreffe eher den Landkreis. Für den städtischen Grundschulsport werde die Erweiterung der Hallen vor Ort angegangen. Bei vorübergehendem Bedarf der weiterführenden Schulen wie in Kaltenmoor könne jedoch auf die Halle zurückgegriffen werden. Insgesamt gebe es daher 300.000 Euro an Refinanzierung aus der Kreisschulbaukasse. Ein weiterer Teil der Refinanzierung erfolge über die gemeinnützigen Vereine. Andere Sporthallen können durch die Nutzung der neuen Halle entlastet werden. Zudem können Schulsporthallen durch die Einführung des Konzeptes der Ganztagsschule erst ab 17 Uhr von Vereinen genutzt werden. Diesen Vereinen müsse die Stadt alternative Angebote bieten. Mit der Halle seien bis auf den MTV alle Vereine einverstanden. Kosten für den laufenden Betrieb neben Zins und Tilgung übernehme die Stadt in Form von Zuschüssen. Kommerzielle Veranstaltungen würden nicht bezuschusst. Falls Gewinne entstehen sollten, würden diese gerecht zwischen Stadt, Kreis und Betreiber aufgeteilt. Bei der Standortwahl werde es immer Kompromisse geben. Ein Bau im Stadtgebiet sei aufgrund der Rahmenbedingungen wie beispielsweise des Lärmschutzes nicht realisierbar.

Beigeordneter SALEWSKI spricht sich gegen die von Herrn Pauly vorgeschlagene differenzierte Abstimmung von Bau und Finanzierungsart aus. Zu den Einwänden von Frau Schellmann entgegnet er, dass der Vertrag erst geschlossen werde, wenn diese Punkte geklärt würden. Dies lasse sich der Beschlussvorlage eindeutig entnehmen.

Ratsherr DR. SCHARF erläutert, dass die Stadt bei der Frage des Schulsports in der Halle das Gespräch mit den Schulleitern und den Schulen suchen solle. Für die ersten und letzten Doppelstunden sehe er keine Probleme. Bei den mittleren Schulstunden müsse geklärt werden, wie die Schüler zur Halle und zurück zur Schule kämen, ohne dass dafür zu viel Unterrichtszeit verbraucht werde.

Beigeordneter PAULY wiederholt seinen Änderungsantrag, zunächst über die Punkte 1 und 4 der Vorlage sowie getrennt davon im Anschluss über die Punkte 2 und 3 abzustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Antrag von Beigeordneten Pauly wird mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen der Gruppe FDP/Piraten, 2 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke und 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 26 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich, bei 23 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen der Gruppe FDP/Piraten, 2 Gegenstimmen der Fraktion die Linke und 7 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt die Errichtung der Arena Lüneburger Land in Lüneburg.

 

  1. Die Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage von Verträgen mit Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Bau und Betrieb der Arena Lüneburger Land beauftragt. Das investive Gesamtvolumen für die multifunktionale Halle mit einer Kapazität von bis zu 3.500 Besuchern liegt bei ca. 9,4 Mio. € netto. Darin ist der Wert des Grundstücks nicht enthalten. Standort ist „ner Rennbahn 5, 21339 Lüneburg“.

 

  1. r das Vorhaben werden der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Hansestadt Lüneburg investiv als einmalig verlorener Zuschuss 833.000 € brutto und laufend über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 274.325 € brutto bereitgestellt.

 

  1. Landkreis und Hansestadt Lüneburg erhalten Nutzungsrechte an der Halle für Schul-, Breiten- und Universitätssport sowie für kommunale Veranstaltungen. Für die Nutzungen fällt kein Entgelt an; zurechenbare Betriebskosten sind zu erstatten.

 

  1. Die Verträge mit der Sallier Bauträger- und Verwaltungsgesellschaft mbH werden erst unterschrieben, wenn

 

a)      das kreditähnliche Rechtsgeschäft vom Innenministerium des Landes Niedersachsen genehmigt ist,

b)      das Rechnungsprüfungsamt der Vergabe zugestimmt hat,

c)      die beihilferechtliche Prüfung nicht zu Beanstandungen geführt hat,

d)      der Kreistag des Landkreises Lüneburg ebenfalls zugestimmt hat.

 

Ergeben sich bei den abschließenden Vertragsverhandlungen Änderungen zum jetzigen Entwurfsstand der Verträge, teilt die Verwaltung dies dem Verwaltungsausschuss mit. Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die unterschriftsreifen Fassungen der Verträge zu beschließen.

 

Ändern sich die in den Ziffern 1 bis 4 genannten Entscheidungsgrundlagen erheblich, entscheidet der Rat.

 

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