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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Anlage zu § 2 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 02.06.2016, veröffentlicht am 28.07.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 11 wird wie folgt geändert:
Die laufenden Nummern 3.6 und 3.7 erhalten folgende Fassung:
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