Bürgerinformationssystem

Auszug - "Schulverpflegung in Lüneburg verbessern" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 09.06.2016, eingegangen am 09.06.2016, 11:22 Uhr und Zusatzantrag vom 10.06.2016)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.08.2016    
Zeit: 17:05 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6739/16 "Schulverpflegung in Lüneburg verbessern" (Antrag der Fraktion Die Linke vom 09.06.2016, eingegangen am 09.06.2016, 11:22 Uhr und Zusatzantrag vom 10.06.2016)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Welz, Franziska
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Welz, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY erläutert, dass die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bei der Essensausgabe anstatt Bargeld Gutscheine erhalten würden. Damit würde öffentlich sichtbar, wessen Familien geringverdienend sei. Dies führe zu einer Diskriminierung dieser Kinder. Daher befürworte Die Linke ein System auf Basis von Guthabenkarten, die im Vorfeld aufgeladen würden und mit denen alle Kinder ihr Essen zahlen könnten. Das Geld auf dieser Karte könne lediglich für Schulessen und nicht für andere Dinge ausgegeben werden. Darüber hinaus fordere der Antrag die Kostenübernahme der Servicekraft an der Essensausgabe sowie der Lieferung durch die Stadt. Dadurch würde die Stadt nur die vergünstigte Mehrwertsteuer im Einkauf zahlen müssen. Dies würde zu einer Vergünstigung des Schulessens führen. Schließlich berufe sich der Antrag auf eine Richtlinie der Stadt aus 2011, der zufolge das Schulessen nach ökologischen und ernährungswissenschaftlichen Kriterien eingekauft werden solle. Für das Catering des Rathauses werde dies bereits berücksichtigt, bei den Schulessen jedoch nicht. Die Linke fordere einen langsam steigenden Anteil solchen Essens. Die Mensa der Universität verfahre bereits nach diesen Kriterien.

Ratsfrau NEUHAUS befürwortet den Antrag der Linken. Im Vordergrund stehe der dritte Punkt des Antrages, die Qualität des Schulessens. Er fördere die Nachhaltigkeit und entspreche den Forderungen der Grünen. Es gehe nicht darum, in die Eigenverantwortlichkeit der Schulen einzugreifen. Gesunde Ernährung sei jedoch eine kommunale Aufgabe. Pädagogische Belange würden ebenfalls nicht komplett der Eigenverantwortlichkeit der Schulen überlassen. Nürnberg habe die Wichtigkeit von Vorgaben für die Schulen erkannt und sich vorgenommen, bis 2020, einen Anteil von ökologisch angebauten Essen an den Schulen von 50% zu realisieren. Dieser Prozess habe jedoch 13 Jahre in Anspruch genommen. Die Stadt Lüneburg solle den Anteil des ökologisch erzeugten Essens an Schulen ebenfalls vorgeben. Die Debatten um fair gehandelten Kaffee und Ökostrom wären auch erfolgreich gewesen. Mit dem Antrag verbundene Mehrkosten dürfen jedoch nicht verschwiegen werden. Eine ausführliche Beratung im Schulausschuss halte sie für sinnvoll.

Ratsherr DR. SCHARF erklärt, dass das Ziel qualitativ wertigen Schulessens in den Ganztagsschulen außer Frage stehe. Allerdings würden die Schulen bereits von der Vernetzungsstelle für Schulverpflegung sowie von der deutschen Gesellschaft für Ernährung beraten. Die abschließende Entscheidung müsse den Schulen überlassen werden. Schüler, Lehrer und Eltern dürfen sich nicht bevormundet fühlen. Er hält den Antrag für unrealistisch und nicht umsetzbar, denn es würden verbindliche Angaben für die Schulen gefordert. Die Anforderungen an artgerechte Tierhaltung seien einer ständigen Änderung unterlegen. Gegenwärtig sei eine Freiheit von Gentechnik, Pestiziden und Antibiotika-Rückständen zu erträglichen Preisen leider kaum möglich.

Ratsherr NOWAK unterstützt Teile des Antrages, andere Teile seien jedoch abzulehnen. Cateringanbieter an Schulen seien zertifiziert, das betreffe auch die derzeit acht Anbieter in Lüneburg. Die Zertifikate würden in aufwendigen Audits vergeben. Der Rat dürfe nicht über die Köpfe der Schüler und Lehrer hinweg entscheiden. Solche Entscheidungen müssen vor Ort getroffen werden. Dazu müsse mit dem Schulvorstand, den Eltern und insbesondere den Schülern gesprochen werden. Die Aussagen des Antrages zur Stigmatisierung und Diskriminierung bei der Bezahlung halte er für problematisch. Er habe von solchen Fällen noch nicht gehört. Überwiegend arbeiten die Essensausgaben ohnehin mit Bankeinzügen. Andere Teile des Antrages, wie den Bioanteil in den Schulessen, unterstütze er grundsätzlich. Allerdings müsse dies einvernehmlich mit den Schulen besprochen und die Finanzierung geklärt werden.

Ratsherr UKAT kritisiert den Antrag. Es gebe bereits ausreichend Initiativen für gutes Schulessen. An der Qualität des Schulessens sei nichts auszusetzen.

Beigeordnete SCHELLMANN spricht sich für einen parallelen Einsatz von Bargeld und bargeldloser Bezahlung aus. Grundsätzlich begrüße sie es, über Schulessen zu sprechen. Die vorhandenen Vernetzungsstellen und Projekte zur Verbesserung des Schulessens seien zu fördern und zu begrüßen. Verbesserungsbedarf sehe sie in der Essenszubereitung vor Ort. Alternativen müssten mit den Schulen vor Ort besprochen werden.

Stadträtin STEINRÜCKE erklärt, dass die Stadt die Schulen bereits in dieser Frage berate. Die Eltern dürfen bei der Debatte nicht übergangen werden. Der Antrag stelle aus Sicht der Verwaltung einen nicht erforderlichen Eingriff in die, im niedersächsischen Schulgesetz verankerte, Eigenverantwortlichkeit der Schulen dar. Die derzeitigen Catering-Anbieter seien einvernehmlich mit den Schulen nach individuellen Gesichtspunkten ausgesucht worden. Die Verantwortung für das Essen trage jede Schule selber. In einzelnen Schulorten werde bio-zertifiziertes Essen bereits angeboten, da der Schulvorstand sich dafür entschieden hätte. Die Hansestadt Lüneburg sei Teil des Schulvorstandes und damit in den Prozess involviert. Rahmenverträge und -vereinbarungen zur Qualität würden in Verträgen geregelt, die die Gebäudewirtschaft mit den Catering-Anbietern schließe. Die bereits genannte Vernetzungsstelle werde intensiv von den Schulen und Kitas in der Stadt genutzt. Die Vernetzungsstelle unterstütze die Schulen zudem dabei, gesunde Ernährung in den Unterricht zu integrieren. Wenn eine Schule die Verpflegung ändern wolle, werde die Vernetzungsstelle grundsätzlich eingebunden. Die Speisepläne nahezu aller Catering-Anbieter seien zertifiziert. Darüber hinausgehende Maßnahmen seien weder erforderlich noch verhältnismäßig. Das betreffe auch die Regelungen mit dem Personal und den Umgang mit der Mehrwertsteuer. Die Kosten durch eigenes Personal könne nicht durch die Einsparungen bei der Mehrwertsteuer aufgefangen werden. Probleme bei der Bezahlung gebe es nicht. Die Mitschüler würden nicht erfahren, welcher Schüler beziehungsweise dessen Eltern wie viel für ein Essen bezahlen. Die Mitarbeiter der Essensausgabe wüssten, wie sie mit der Situation umzugehen hätten. Probleme sehe sie bei der vorgeschlagenen Guthabenkarte. Falls die Eltern das Aufladen der Karte vergessen sollten, würden die Schüler kein Essen bekommen. 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Schulausschuss überwiesen.

 

(01 R, 53)