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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 26.09.2013    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 29.08.2013 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Modellprojekt "Koordinierungsstelle Ganztagsschule - Sportverein" (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 12.08.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5278/13  
Ö 4.1.1     Änderungsantrag der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.2     Änderungsantrag der Gruppe FDP/RENTNER      
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Initiative zur Erwerbsarbeit von schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 12.08.2013, eingegangen am 13.08.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5279/13  
Ö 4.2.1     Änderungsantrag der CDU-Fraktion      
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Resolution: Ganztagsschule stärken, Schulsozialarbeit sichern; Kooperationsverbot aufheben; Einigungsbedingte Gewerbesteuerumlage abschaffen (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 12.08.2013, eingegangen am 13.08.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5280/13  
Ö 5     Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 29.08.2013 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Sprachförderung in Kindertagesstätten (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 21.07.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5246/13  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 21.07.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5247/13  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Förderungen des Bundes an die Hansestadt Lüneburg von 2007 bis 2013 (Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.07.2013, eingegangen am 01.08.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5260/13  
Ö 5.4  
Enthält Anlagen
Parkscheibenpflicht Volgerstraße (Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.08.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5276/13  
Ö 5.5  
Enthält Anlagen
Welche Angebote an Speisen gibt es im Hinblick auf vegetarische und vegane Ernährung in städtischen Einrichtungen? (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 19.08.2013, eingegangen am 20.08.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5289/13  
Ö 6     Neue Anträge      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer (Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 11.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5330/13  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges Lünertorstraße in Richtung Innenstadt (Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 11.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5331/13  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Tempolimit zwischen Bastionsstraße und Kurze Straße (Antrag der Fraktion Piraten Niedersachsen vom 11.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5332/13  
Ö 6.4  
Enthält Anlagen
Einführung des "Schulapfels" in der Hansestadt Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.09.2013, eingegangen am 12.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5333/13  
Ö 6.5  
Enthält Anlagen
Wahltermin für die Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 12.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5334/13  
Ö 7     Neue Anfragen      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Anhebung der Besoldung der Hauptverwaltungsbeamten (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 13.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5337/13  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
Grundsicherung im Alter (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 16.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5342/13  
Ö 7.3  
Enthält Anlagen
Verkauf des LSK-Sportplatzes (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.09.2013)  
Enthält Anlagen
VO/5344/13  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bestimmung des Wahltages für die Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg und des Wahltages für eine mögliche Stichwahl  
VO/5318/13  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anpasssung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO)  
Enthält Anlagen
VO/5255/13  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfes wird beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:               25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.               100,00 €

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Einrichtung der PSA              3.400,00 €

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              32020

              Produkt / Kostenträger:              54600103

              Haushaltsjahr:                            2014

 

 

Anlagen:

 

Neufassung der Parkgebührenordnung

   
    23.09.2013 - Verkehrsausschuss
    Ö 9 - (offen)
    Beschluss:

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass Ratsherr Pauly zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerraum gewechselt sei, da er ggf. befangen sein könnte.

 

Frau Wermuth macht entsprechend der eingereichten Vorlage folgende Ausführungen:

 

Der Rat habe in seiner Sitzung vom 20.12.2012 im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2013 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welcher Höhe Anhebungen der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vertretbar seien und anschließend ggf. einen Anpassungsvorschlag zu unterbreiten.

Im Haushaltssicherungskonzept sei durch die Entgelterhöhung für die Nutzung städtischer Parkhäuser ein Mehrertrag in Höhe von 266 000,00 € für die Jahre 2014 ff. vorgesehen.

 

Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass die letzte Gebührenerhöhung für das Parken an Parkscheinautomaten zum 01.01.2009 erfolgte.

 

Wie bereits in der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept dargestellt, erscheine aufgrund der allgemeinen Preissteigerung eine Erhöhung der Parkgebühren generell vertretbar. Auch umweltpolitische Gesichtspunkte sprächen für diese Bewertung, da eine moderate Gebührenerhöhung insbesondere bei Kurzstreckenfahrten Anreize schaffe, auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes umzusteigen.

 

Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr durch die Mitgliedschaft im HVV eine regelmäßige Erhöhung erfahren würden.

 

Da auch die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH derzeit einen Vorschlag zur Entgelterhöhung für die Nutzung der städtischen Parkhäuser sowie die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorbereite, solle ein gewisser Gleichklang das Ziel sein, um unerwünschte Verdrängungseffekte von den Parkhäusern in Richtung knapper innenstadtnaher Parkplätze zu vermeiden.

 

Insofern sei seitens der Verwaltung eine zweistufige Erhöhung der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vorgeschlagen worden. In der 1. Stufe zum 01.02.2014 erfolge eine Erhöhung von derzeit 1,20 € je angefangener Stunde um 0,10 € in jeder der drei Gebührenzonen. In der 2. Stufe sei eine weitere Erhöhung von 0,10 € je angefangener Stunde vorgesehen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen schätze die Verwaltung auf ca. 86.000 € im Haushaltsjahr 2014.

 

Die in der 1. Stufe vorgesehene Preiserhöhung führe dazu, dass z. B. die in der Gebührenzone I zu zahlende Gebühr für eine Stunde von dann 1,30 € über den derzeitigen Entgelten von 0,90 € - 1,10 € pro Stunde der städtischen Parkhäuser liege. Damit könne ein eventuell bereits eingetretener Verdrängungseffekt zu Lasten der innenstadtnahen gebührenpflichtigen Parkplätze korrigiert werden.

 

In den vergangenen Jahren sei eine gestaffelte Gebührenerhöhung um jeweils 0,10 € in den Jahren 2007 und 2009 gewählt worden. Diese Staffelung würde für die Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum für die Jahre 2014 und 2016 ebenfalls als vertretbar angesehen.

 

Da es sich bei den Parkgebühren an Parkscheinautomaten um öffentlich-rechtliche Gebühren handele, die auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Straßenverkehrsgesetzes erhoben werden, sei die Gebührenordnung der Stadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) zu ändern. Die ParkGO solle nunmehr als Neufassung zum 01.02.2014 in Kraft treten.

 

Der Entwurf der ParkGO greife neben der Gebührenerhöhung folgende Anpassungen auf:

 

-              Zuordnung des städtischen Parkplatzes „ehem. Lucia“, Am Schützenplatz und des Parkstreifens Pulverweg zur Zone II

 

-              Ausgliederung der Frommestraße aus der Parkraumbewirtschaftung.

 

Der Parkplatz im Bereich der ehemaligen Firma Lucia sei städtische und gewidmete Straßenfläche und biete sich wie auch der zurzeit mit Parkscheibenregelung versehene Parkstreifen Pulverweg für die Bewirtschaftung an, um hier nicht mit unmittelbar anliegenden kostenfreien Parkplätzen in Konkurrenz zum Parkhaus „Bahnhof“ zu treten. Aufgrund der besonderen Bahnhofs- und auch Innenstadtnähe solle die Gebührenzone II gewählt und im Bereich Pulverweg die Höchstparkdauer auf 2 Stunden beschränkt werden. Für den Parkplatz Am Schützenplatz werde eine Höchstparkdauer von 4 Stunden als angemessen angesehen und damit an die geltende Regelung in der Straße Am Schützenplatz angepasst. Bis zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomat sei eine Übergangsphase mit Parkscheibenregelung vorgesehen. Sofern nach Aufstellung eines Bebauungsplans der Verkauf der jetzigen Parkplatzfläche an der Straße Am Schützenplatz erfolge, wäre die vorgeschlagene Parkraumbewirtschaftung wieder aufzuheben. Die jetzt vorgeschlagene Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolge aus heutiger Sicht daher nur für einen Übergangszeitraum.

 

Ausschlaggebend für die Festlegung der Höchstparkdauer von 2 und 4 Stunden in den vorgenannten Bereichen sei insbesondere die Vermeidung der Nutzung der Parkmöglichkeiten als Dauerparkplatz für Pendler, da dies nicht mit den eigentlichen Zielen der Parkraumbewirtschaftung vereinbar sei. Im Hinblick auf die Parksituation mit mehreren stadtnahen Parkhäusern sei die angesetzte Höchstparkdauer daher sachgerecht.

 

In der Frommestraße habe sich das Parkraumangebot nach der bedingt durch die Senkungsschäden vorgenommenen baulichen Einschränkung erheblich verringert. In dem verbleibenden Straßenbereich bestehe in dieser Straße sowie im weiteren Umfeld eine recht hohe Nachfrage nach Bewohnerparkmöglichkeiten und durch die entstandene Sackgassenlage ohne Wendemöglichkeit kein Interesse an einer entsprechenden Belastung durch Parksuchverkehr.

 

Durch die unmittelbare Nähe des Parkhauses „Am Rathaus“ mit ganztägigem Betrieb stehe weiterhin ausreichend Parkraum zur Verfügung. Mithin sei es sachgerecht, die gebührenpflichtige Kurzparkzone entsprechend aufzuheben und in ein Bewohnerparken für den Bereich B umzuwandeln.

 

Für die neu zu bewirtschaftenden Parkplätze Am Schützenplatz und Pulverweg seien weitere Parkscheinautomaten anzumieten, deren Kosten im Jahr pro Parkscheinautomat mit 1.700,00 € angesetzt werden müssten. Eine Erhöhung der Einnahmen durch die Bewirtschaftung könne bei beiden Parkbereichen mit jeweils 3.000,00 € im Jahr angenommen werden. Für die vorgeschlagene Ausgliederung der Frommestraße aus der Parkraumbewirtschaftung sei der Kostenansatz wieder um einen Parkscheinautomaten mit 1.700,00 € zu verringern.

 

Für den zurzeit im Bau befindlichen Parkplatz St.-Ursula-Weg auf dem ehemaligen Avacon-Gelände sei zunächst die Ausweisung einer Parkregelung unter Auslegung der Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden vorgesehen. Damit solle u. a. auch gewährleistet werden, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und auch wieder abholen könnten.

 

Die Beschilderungskosten lägen für den Parkplatz St.-Ursula-Weg bei ca. 300,00 € und seien im Kostenansatz für die Baumaßnahme zur Herstellung des Parkplatzes (Bereich 72) enthalten. Die Neubeschilderung Am Schützenplatz und die Umbeschilderung des Parksteifens Pulverweg für die Bewirtschaftung seien aus dem Altmaterialbestand des Betriebshofes vorgesehen.

 

Ratsfrau Schellmann fragt nach, warum im St.-Ursula-Weg eine Parkdauer von zwei Stunden notwendig sei, wenn dies eigentlich nur Eltern ermöglichen solle, Kinder zur Schule zu bringen oder abzuholen.

 

Frau Wermuth entgegnet, dass auch die Möglichkeit bestehen solle, Einkäufe in der Nähe zu erledigen.

 

Stadtrat Moßmann ergänzt, dass es dort zusätzlich auch noch die Musikschule gäbe und man den Vorschlag, so er denn genehmigt würde, umsetzen werde und dann die Entwicklungen beobachten müsse. Ggf. müsse man bei entsprechendem Handlungsbedarf das Thema dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutieren.

 

Ratsherr Dr. Scharf möchte vor dem Hintergrund, dass Parkgebühren die Erhaltung von Parkplätzen und –häusern decken sollten, wissen, wie hoch der Jahresüberschuss an Einnahmen aus Parkgebühren der Parkhäuser ist.

 

Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Parkhausbewirtschaftung im Fachbereich 8 angesiedelt sei und im Bereich 32 der gebührenpflichtige Teil im öffentlichen Verkehrsraum. Stadtrat Moßmann sagt zu, im übernächsten Verkehrsausschuss entsprechende Informationen zu liefern.

 

Ratsherr Blanck erkundigt sich nach den zwei neu anzuschaffenden Parkautomaten. Er möchte wissen, ob diese die Möglichkeiten zur Ausgabe von überzahltem Restgeld gäben.

 

Stadtrat Moßmann und Frau Wermuth geben an, dass dies nicht der Fall ist.

 

Ratsherr Stark spricht sich dafür aus, die erste Viertelstunde frei parken zu können.

 

Der Vorsitzende verweist entsprechende wirtschaftliche Diskussionen in den Haushalt und macht deutlich, dass es die Entscheidung eines jeden Einzelnen sei, in der Innenstadt gebührenpflichtig zu parken.

 

Ratsherr Meißner hält die geplante Anpassung/Erhöhung der Parkgebühren für angemessen und vertretbar.

 

Ratsfrau Schellmann gibt zu bedenken, dass die geplante Erhöhung für Rentner eine recht hohe finanzielle Belastung darstellen könnte.

 

Stadtrat Moßmann verweist in diesem Zusammenhang auf das im letzten Jahr beschlossene Haushaltssicherungskonzept, in welchem 266.000,00 € vorgesehen seien als Einspareffekt zumindest für die Entgelterhöhung der Parkhäuser. Bei einer möglichen Erhöhung der Parkgebühren in den Parkhäusern durch die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH könne dies bei fehlender Anpassung bedeuten, dass ein Parken in der Innenstadt sogar kostengünstiger wäre als in den vorhandenen Parkhäusern.

 

Ratsherr Dr. Scharf ist der Meinung, dass man es sich so einfach nicht machen könne, da Personen von außerhalb, die mit dem PKW nach Lüneburg kommen und mit der Bahn weiterfahren möchten, immer auf das Parkhaus am Bahnhof angewiesen seien und nicht auf Parkplätze in der Innenstadt zurückgreifen könnten.

 

Herr Huber stellt die Frage, warum die Erhöhung zum 01.02.2014 und nicht bereits zum 01.01.2014 erfolgen solle und warum am Samstag die gebührenpflichtige Zeit nur bis 14 Uhr bestehe.

 

Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Umstellungsphase durch den Aufsteller der Parkscheinautomaten etwas mehr Zeit in Anspruch nähme, da er über die Weihnachtszeit mit weniger Personal arbeite. So habe auch die Umsetzung der Satzungsänderung etwas mehr Vorlaufzeit.

 

Frau Wermuth erläutert zum 2. Teil der Frage, dass es sich hierbei lediglich um eine Übernahme der bisherigen Regelungen handele, um noch weitergehende Änderungen/Einschnitte zu vermeiden, zumal die Geschäftsöffnungszeiten am Samstag auch sehr unterschiedlich seien.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dies weiterhin zu prüfen und zu beobachten.

 

Beschluss:

Die Neufassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfes wird bei drei Enthaltungen beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                          8

Nein-Stimmen:               -

  Enthaltungen:              3

   
    26.09.2013 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beigeordneter PAULY verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsbereich

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Gegenstimmen der Gruppe FDP/RENTNER folgenden Beschluss:

 

Die Neufassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfes wird beschlossen.

 

(32)

Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitgliedschaft der Hansestadt Lüneburg im Verein "HanseVerein - Verein zur Förderung des internationalen Städtebunds DIE HANSE e.V."  
Enthält Anlagen
VO/5314/13  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Antrag auf Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 30.5.1991 i. d. F. der achten Änderungssatzung v. 26.11.2009  
VO/5323/13  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Außerplanmäßige Ausgabe Dachsanierung Salzmuseum  
Enthält Anlagen
VO/5343/13  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderungen      
Ö 14  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen      
Ö 15  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)