Bürgerinformationssystem

Auszug - Initiative zur Erwerbsarbeit von schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 12.08.2013, eingegangen am 13.08.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2013    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5279/13 Initiative zur Erwerbsarbeit von schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 12.08.2013, eingegangen am 13.08.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt die Überweisung des Antrages in den Sozial- und Gesundheitsausschuss.

 

Ratsherr SALEWSKI teilt mit, dass in Lüneburg im Juli 2013 3.298 Menschen und davon 1.020 Menschen länger als 12 Monate arbeitslos gewesen seien.

Mit der Agentur für Arbeit, mit dem Jobcenter und dem Landkreis Lüneburg sollen Gespräche über Möglichkeiten zukünftiger, öffentlich geförderter Beschäftigungen geführt werden. Das SGB II, das SGB III, die neuesten Erklärungen des Deutschen Städtetages u. ä. sollen dabei Berücksichtigung finden.

Als Option habe die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen die Beschäftigungsgesellschaft im Antrag erwähnt. Andere Regionen zeigen auf, dass diese Möglichkeit umsetzbar sei.

Er merkt an, dass die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen nicht in Konkurrenz zu vor Ort befindlichen Initiativen und Aktivitäten treten wolle. Sie möchte die schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden in ein sinnvolles Beschäftigungsverhältnis mit dem Ziel einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bringen.

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN hebt hervor, dass die CDU-Fraktion jede Bemühung, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, unterstütze.

Im Gegensatz zur Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen möchte die CDU-Fraktion vor Gründung einer Beschäftigungsgesellschaft die Fragen, für wen und was gemacht werde, geklärt wissen. Laut Stellungnahme der Verwaltung sei die Gründung einer Beschäftigungsgesellschaft unter der Trägerschaft des Jobcenters zur Zeit rechtlich nicht umsetzbar. Zudem müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt unterzubringen. Daher solle mit den vor Ort Handelnden über deren Erfahrungen Gespräche geführt werden.

Ihr sei wichtig, im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie Jugendhilfeausschuss die Experten zu versammeln und mit ihnen zu beraten.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erklärt, dass aufgrund der schätzungsweise 400.000 Menschen, die mittelfristig nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, obwohl sie nach dem SGB II erwerbsfähig seien, diese Initiative sehr wichtig sei. Unabhängig von der konjunkturellen Lage und Entwicklung dürfen besonders arbeitsmarktferne Menschen nicht dauerhaft von der gesellschaftlichen Teilhabe in den Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.

Sie spreche sich für den Änderungsantrag der CDU-Fraktion aus, da er eine Bestandsaufnahme und die Auflistung möglicher fehlender Maßnahmen enthalte.

 

Beigeordnete SCHMIDT berichtet, dass es mehr als 3.000 Langzeitarbeitslose in der Hansestadt Lüneburg gebe und einige Projekte auslaufen werden. Der Bundesrechnungshof habe die Arbeit des Jobcenters massiv kritisiert. Die Langzeitarbeitslosen stellen 35 % der Arbeitslosen dar und nur 15 % der Langzeitarbeitslosen konnten an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen. Daher könne man sich nicht auf die Jobcenter verlassen und müsse selbst Möglichkeiten finden, bei denen die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Sie appelliert auch an Wohlfahrtsverbände und andere, um nach Möglichkeiten für Initiativen für Langzeitarbeitslose zu suchen.

 

Beigeordneter PAULY erläutert, dass in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Berlin der öffentliche Beschäftigungssektor geplant werde, an dem sich die Hansestadt Lüneburg orientieren könne. Die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen für öffentliche Aufgaben, die zusätzlich anfallen, entfalte für den Beschäftigten, für die Hansestadt und für das Jobcenter einen Nutzen.

Er wünsche sich, dass sich über Projekte, die in anderen Kommunen praktiziert werden, erkundigt werde sowie eine gute Beratung in den Fachausschüssen, um eine schnellstmögliche Umsetzung zu gewährleisten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt dar, dass nur 23 % der Langzeitarbeitslosen vermittelt werden können und 20 % eine Umschulung absolvieren. Laut der Bundesanstalt für Arbeit von August 2013 sei die Lage von Ungelernten am Arbeitsmarkt weiterhin schwierig.

Es müsse der dritte Arbeitsmarkt aufgebaut werden, um Ungelernten ohne Führerschein eine Chance bieten zu können. Dies müsse kommunal organisiert werden. Dafür werde zusätzliche Arbeit und Beschäftigung geschaffen und keine regulären Arbeitsplätze abgebaut.

Die Lebenshilfe habe ein Projekt für zusätzliche Arbeit (z.B. Kurparkreinigung), welches im Jahr zirka 60.000 € koste, die Bundesanstalt für Arbeit stelle jedoch nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Bundesanstalt und die Bundesregierung müssen die EU-Mittel und ihre Mittel anders verteilen. Der Beschluss zur Abschaffung der 1-€-Jobs müsse zurückgenommen werden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN äußert, dass nach Aussage von Oberbürgermeister Mädge der Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen abgeändert werden müsse. Zu einer rechtlichen Prüfung sei die Hansestadt Lüneburg nicht befähigt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE versteht den Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen dahingehend, dass die Hansestadt Lüneburg den Prüfauftrag erhalte, zusammen mit dem Landkreis Lüneburg eine Beschäftigungsgesellschaft zu bilden und über die Finanzierung mit dem Jobcenter und der Bundesanstalt für Arbeit Gespräche zu führen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erklärt, seinen Antrag auf Überweisung auf den Jugendhilfeausschuss auszuweiten.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen wird zusammen mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion in den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie Jugendhilfeausschuss überwiesen.

 

(V, 501, 53)