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Auszug - Parkscheibenpflicht Volgerstraße (Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.08.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.09.2013    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5276/13 Parkscheibenpflicht Volgerstraße (Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.08.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

Im Quartier „Rotes Feld“ seien fast flächendeckend Parkregelungen mit einer Aufteilung von Bewohnerparken und Kurzparkzonen (mit Parkscheibe) sowie zwischengelagerten kleinen ungeregelten Flächen für Besucher getroffen worden.

Der geregelte Bereich liege von Ost nach West zwischen den Straßen Rotenbleicher Weg und Schillerstraße. Die südliche Grenze liege grundsätzlich je nach Straßenverlauf in der Kefersteinstraße und der Lessingstraße. In der Barckhausenstraße werde auf Grund der abschnittsweisen dichten Bebauung (große Mehrfamilienhäuser) das Bewohnerparken ab der Lessingstraße bis zur Goethestraße wieder weitergeführt.

In der zur Zeit ungeregelten Volgerstraße sei die Anfrage von einem Anlieger und einer Arztpraxis an den Bereich Ordnung herangetragen worden, ob die Möglichkeit bestehe, wie in den anliegenden Straßen des Quartiers eine Bewohnerparkregelung und Kurzparkzonenausweisung vorzunehmen, um den Bewohner, Patienten, Kunden und Besuchern Parkraum zu gewährleisten. Der Straßenbereich werde als eine der verbleibenden Parkmöglichkeiten so gut wie flächendeckend von Berufspendlern genutzt.

Mit Einrichtung einer Kurzparkzone für 4-5 Parkplätze begrenzt auf eine Parkdauer „Mo.-Fr., 8-18 h, 2 Std.“ - wie in den anderen Straßen des Quartiers zugunsten von Bewohnern und anliegenden Geschäftstreibenden - sei die erste Maßnahme für diesen Lückenschluss in der Parkregelung durchgeführt worden. Folgen solle die schriftliche Befragung aller Bewohner und Hauseigentümer hinsichtlich einer Bewohnerparkregelung auch in diesem Bereich. Entsprechend den Vorgaben der VwV-StVO § 45 sei eine Aufteilung in 50 % Bewohnerparken und 50 % Kurzparkbereich in der Zeit von 8:00-18:00 Uhr angedacht.

Die Kurzparkzone sei mittig angelegt worden, da im Straßenzug 2 Arztpraxen, 1 Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberater und 1 Versicherungsgesellschaft ansässig seien.

Dort parkenden Fahrzeuge seien nach Aufstellung der Beschilderung vom Verkehrsaußendienst des Bereiches Ordnung zu kurzfristig nach deren Einrichtung verwarnt worden, da die in jedem Fall übliche Benachrichtigung des Betriebshofes nach Aufstellung der Schilder gefehlt habe. Die 4 ausgesprochenen Verwarnungen seien von den ausstellenden Mitarbeiter selber noch im Rahmen ihrer Bestreifung des „Roten Feldes“, ohne dass diese die Fahrzeugführer erreicht haben, abgenommen worden. Für die Ausstellung der Verwarnungen könne ein Arbeitsaufwand von ca. 10 – 15 Min. und ein Kostenaufwand für Material von ca. 8 Cent angenommen werden.

 

Ratsherr WEBERSINN möchte wissen, welche Gesamtkosten entstanden seien.

 

Stadtrat MOßMANN erklärt, dass keine Kosten außer den Personalkosten für eine Stunde angefallen seien.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)