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Vorlage - VO/5318/13  

 
 
Betreff: Bestimmung des Wahltages für die Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg und des Wahltages für eine mögliche Stichwahl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.09.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte wird nach § 80 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von den Bürgerinnen und Bürgern nach den Vorschriften des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) über die Direktwahl gewählt. Die achtjährige Amtszeit des Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg läuft am 31.10.2014 ab. Nach den Planungen der Landesregierung zur Synchronisierung der Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten mit der Wahlperiode der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen würden die mit Amtszeitbeginn am 01.11.2014 zu wählenden Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten für sieben Jahre gewählt, um eine synchrone Kommunalwahl im Jahr 2021 zu ermöglichen. Gemäß § 45 a in Verbindung mit § 45 b Abs. 2 Nds. Kommunalwahlgesetz bestimmt die Vertretung den Wahltag. Nach § 80 Abs. 2 NKomVG muss die Wahl innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers erfolgen.

 

Damit wäre die Wahl theoretisch ab dem 01.05.2014 möglich. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Wahl mit einer weiteren Wahl zusammenzulegen, um den finanziellen und organisatorischen Aufwand zu reduzieren. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Zusammenlegung von Wahlterminen die Wahlbeteiligung höher ausfällt. Die Europawahl findet am 25.05.2014 statt. Daher wird vorgeschlagen, für die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten diesen Tag zu bestimmen.

 

Das Land Niedersachsen hat darüber hinaus wieder die Stichwahl eingeführt. Gem. § 45 g Abs. 2 Satz 3 NKWG findet eine Stichwahl statt, wenn keiner der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Die beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, stellen sich dann erneut zur Wahl.

 

Gemäß § 45 b Abs. 3 Satz 1 NKWG findet die Stichwahl grundsätzlich am zweiten Sonntag nach der Wahl statt. Gemäß § 45 b Abs. 3 Satz 2 NKWG kann die Vertretung für die Stichwahl einen anderen Sonntag bestimmen, wenn besondere Umstände dies erfordern. Zweiter Sonntag nach dem vorgeschlagenen Direktwahltermin ist Pfingstsonntag, der 08.06.2014 und somit ein hoher christlicher Feiertag. Das Pfingstwochenende und die Pfingstferien nutzen viele Bürgerinnen und Bürger für Kurzurlaube und andere Aktivitäten. Das wird erheblichen Einfluss auf die Wahlbeteiligung haben und es wird schwierig sein, für diesen Tag ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen. Da der Wahltag der Stichwahl mit dem Pfingstsonntag zusammen treffen würde, ist eine Verlegung aus den vorgenannten Gründen gerechtfertigt.

 

Daher wird vorgeschlagen, den Tag der Stichwahl auf den darauf folgenden Sonntag, den 15.06.2014, festzulegen.

 

Der Landkreis Lüneburg verfährt ebenso bezüglich der Termine für die Direktwahl und einer möglichen Stichwahl einer Ländrätin oder eines Landrates.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Als Wahltag für die Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg für die Amtszeit ab dem 01.11.2014 wird der 25.05.2014 bestimmt, für eine mögliche Stichwahl der 15.06.2014.