Der
Rat der Stadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, eine Erhaltungssatzung nebst
zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
auszuarbeiten.
14.12.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Erhaltungssatzung nebst zeichnerischer
Darstellung des Geltungsbereiches gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB auszuarbeiten.