Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter
BLANCK erinnert
daran, dass man den Antrag aus ratsöffentlichen Verwaltungsausschuss immer
wieder gestellt habe. Alle Ratsmitglieder sollten die Möglichkeit haben, über
das Protokoll hinaus zu erfahren, was im VA verhandelt werde. Dies dürfte die
Verwaltung vor keine logistischen Probleme stellen, zumal er erwarte, dass sich
die Teilnahme auf jene Punkte beschränke, die das einzelne Ratsmitglied in
besonderem Maße interessiere. Das häufig gehörte Argument, man vertraue seinen
Beigeordneten und könne sie über den Inhalt bei Interesse ja befragen, sei
gerade ein Grund für den ratsöffentlichen VA, da bei gegenseitigem
Vertrauen nichts dagegen spreche, alle Ratsmitglieder an der Sitzung teilhaben
zu lassen. Er sehe keine Argumente, die gegen den Antrag sprächen. Bürgermeister
DR.SCHARF merkt an,
dass der Antrag durch wiederholtes Stellen nicht besser werde. Der Antrag sei
nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung berechtigt, er sei jedoch schon in
der Vergangenheit aus guten Gründen stets abgelehnt worden. Alle Fraktionen
hätten über Mandate und Grundmandate die Möglichkeit, ihre Vorstellungen
einzubringen und durch diese und durch die Niederschriften alle notwendigen Informationen
zu erhalten. Der demokratische Informationsfluss sei dadurch gewährleistet. Beigeordneter
DÖRBAUM vertritt
die Auffassung, man solle an Bewährtem festhalten, wenn nicht deutliche Gründe
für eine Änderung vorlägen. Er vermöge solche Gründe nicht zu erkennen. Er sei
in seiner langjährigen Tätigkeit im Rat viele Jahre nicht Mitglied im
Verwaltungsausschuss gewesen und er habe in dieser Zeit für sich keine
Informationsdefizite festgestellt. Wichtig sei, dass die Transparenz in der
Fraktion gegeben sei und man gemeinsam die Sitzung vorbereite und anschließend
die Fraktionsmitglieder informiert würden. Ratsherr
MEIHSIES macht
deutlich, dass es kein Informationsdefizit in seiner Fraktion gebe. In vielen
anderen Städten, Landkreisen und Samtgemeinden werde die erweiterte Transparenz
durch einen ratsoffenen Verwaltungsausschuss erfolgreich praktiziert. Diese
Transparenz wünsche er sich auch für die Stadt Lüneburg. Er glaube nicht, dass
Inhalte aus den nichtöffentlichen Sitzungen des VA verstärkt in der Öffentlichkeit
ausgeplaudert würden, zumal durch den guten Draht der Verwaltung zur Presse
ohnehin immer wieder Themen schon vor der Sitzung in der Presse diskutiert
würden. Er würde eine Ablehnung des Antrages bedauern, da dadurch Ratsfrauen
und Ratsherren erster und zweiter Klasse bestehen blieben. Beigeordnete
SCHELLMANN hat
Verständnis für die wiederholte Antragstellung. Sie sei selbst früher für einen
ratsoffenen Verwaltungsausschuss gewesen. Sie habe jedoch die Erfahrung
gemacht, dass Themen nicht durch die Verwaltung an die Presse weiter gegeben
würden, sondern durch Mitglieder des Verwaltungsausschusses, die sich nicht an
die entsprechenden Vereinbarungen hielten. Aufgrund dieser schlechten
Erfahrungen halte sie die jetzt bestehende Regelung für gut. Es sei die
Verpflichtung der Mitglieder des VA, ihre Fraktionsmitglieder über die Inhalte
zu informieren. Ratsherr
RIECHEY unterstützt
den Antrag auf einen ratsöffentlichen Verwaltungsausschuss, die vorgebrachten
Argumente dafür seien schlüssig. Ihm sei aus den Beiträgen nicht klar geworden,
was gegen den Antrag spreche. Es sei kein Argument, zu sagen, man habe es schon
immer so gemacht. Wenn ohnehin bereits jetzt Informationen an die Presse
weitergegeben würden, sei auch dies kein Grund, eine Erweiterung des
Verwaltungsausschusses abzulehnen, zumal alle Ratsmitglieder eine
Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet hätten. Der Gesetzgeber habe sich
diese Überlegungen auch gemacht und aus gutem Grund diese Option in der
Niedersächsischen Gemeindeordnung eingeräumt. Er habe kein überzeugendes
Argument gehört, daher solle man sich überlegen, ob es nicht jetzt an der Zeit
sei, mit dieser Tradition zu brechen und mehr Transparenz zuzulassen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen 9 Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen und der Fraktion DIE LINKE, den Antrag abzulehnen. (01
R) |
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