Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2104/06  

 
 
Betreff: Änderung der Musikschulsatzung zum 01.01.2007
- Anpassung der Grundgebühr und der Ermäßigungssätze zu Gunsten des Musikateliers -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Petersen
Federführend:Bereich 43 - Musikschule Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
30.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nur durch die Einführung einer ergänzenden Unterrichtsversorgung innerhalb des „Musikateliers“ (siehe Broschüre / Anlage) ist es der Musikschule seit 1998 gelungen, den gewünschten Fächerkanon weiterhin uneingeschränkt anbieten zu können.

 

Für die Zahlungspflichtigen im Musikatelier besteht jedoch ein finanzieller Nachteil, da auf Grund der separaten Abrechnung und des privaten Vertragsverhältnisses keinerlei Ermäßigungen unter sozialen oder pädagogischen Aspekten eingeräumt werden konnten.

 

Der Nachteil wurde bisher in Kauf genommen, führte jedoch zunehmend zu Unmut bei den Betroffenen und darüber hinaus zu einer kaum noch problemlos zu realisierenden Unterrichtseinteilung von Seiten der Musikschulverwaltung. Dieses insbesondere, da etliche Unterrichtsfächer nur noch über das Musikatelier angeboten werden können.

 

Die Leitung der Musikschule und auch der Elternbeirat begrüßen ausdrücklich weiterhin die Beibehaltung des „Musikateliers“, da hierdurch z.B. Wartelisten so gut wie nicht mehr existieren.

 

Auf Grund der aktuellen Entwicklung (Schülerzahlen im Musikatelier / Haushaltskonsolidierungskonzept / Wiederbesetzungssperren) ist es ein dringendes Anliegen, dass eine Teilnahme am Unterricht im Musikatelier künftig zu keinen finanziellen Nachteilen führen sollte.

 

Um eine Gleichbehandlung (Musikschule - Musikatelier) zu realisieren, werden allerdings zusätzliche Mittel erforderlich, da das festgeschriebene Budget der Musikschule für die Befriedigung zusätzlicher Ansprüche im Bereich der Ermäßigungen nicht ausreicht.

 

Es wird daher einvernehmlich zwischen Musikschulleitung und Elternvertretung eine moderate Reduzierung der Ermäßigungssätze auf 20 % / 50 % / 60 % für das 2. / 3. / 4. (und weitere) Kind/er und eine Anhebung der Grundgebühr um lediglich 1,00 € im Monat vorgeschlagen. Die hierdurch neu zur Verfügung stehenden Mittel sollen zweckgebunden ausschließlich zur Finanzierung von Ermäßigungen für Familien dienen, die mehrere Kinder an der Musikschule unterrichten lassen.

 

Weitergehende Sozialermäßigungen bleiben unangetastet und werden weiterhin in Höhe von 100 % bzw. 50 % gewährt.

 

Mietinstrumentengebühr:

Die bisherige Praxis der Berechnung (3 Monate kostenfrei / danach mindestens 9 Monate zahlungspflichtig) hat sich nicht bewährt, da viele Nutzer/innen sich z. B. bereits weit vor Ablauf der Mietvertragsdauer ein eigenes Instrument anschaffen. Es soll künftig nur die tatsächliche Nutzungszeit berechnet werden. Dieses bei unveränderter Gebühr.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen stellen sich wie folgt dar und erscheinen in der Änderungssatzung grau unterlegt:

 

Monatliche Grundgebühr:

1.1 Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug            bisher:                       neu:

  1.1.1 Kinder und Jugendliche                                                15,00 €                       16,00 €

  1.1.2 Erwachsene                                                                 28,00 €                       29,00 €

           nach Vollendung des 18. Lebensjahres

 

1.2 Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

  1.2.1 Kinder, Jugendliche                                                      16,00 €                       17,00 €

  1.2.2 Erwachsene nach Vollendung d. 18. Lebensjahres    29,00 €                       30,00 €

 

 

Ermäßigte Gebührensätze:

Für Geschwister, die gleichzeitig an der Musikschule unterrichtet werden, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren                                                                        bisher:                        neu:

für das zweite Kind für das erste Fach um                30 %                            20 %,

            für das dritte Kind für das erste Fach um                   60 %,                           50 %,

            f. d. vierte u. jedes weitere Kind f. d. erste Fach um 70 %                            60 %.

 

 

Gebühr für die Überlassung eines Mietinstruments:

 

Bisher

Abteilung B (frei innerhalb der Probezeit) ab 4. Monat (monatlich)     6,- €

Abteilung C (frei innerhalb der Probezeit) ab 4. Monat (monatlich)   11,- €

 

Neu

Abteilung B  (monatlich)                                6,- €

Abteilung C  (monatlich)                              11,- €

 

Weitere, lediglich redaktionelle Änderungen sind ebenfalls grau unterlegt dargestellt, der entfallende Text erscheint zum Vergleich jeweils direkt unter der Neufassung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Broschüren Musikschule / Musikatelier

Änderungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aenderung_musikschulsatzung (48 KB) PDF-Dokument (36 KB)    
Anlage 2 2 Musikatelier Flyer 1 (319 KB)      
Anlage 3 3 Musikschule Flyer (160 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung wird zugestimmt.