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Vorlage - VO/2154/06  

 
 
Betreff: Erhaltungssatzung "Rotes Feld";
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KlangAktenzeichen:62 kg-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Rote Feld wird von großen Grundstücken mit vornehmlich freistehender Einzelhausbebauung geprägt.

Noch heute besitzt der Stadtteil den Charakter einer Gartenstadt mit typischer Architektur und großzügig angelegten Garten- und Freiflächen.

 

Grundsätzlich sollten die Grundstücke durch zusätzliche Bebauung auf den rückwärtigen Gartenflächen nicht weiter verdichtet werden.

 

Bewohner des Wohngebietes "Rotes Feld" haben sich schriftlich an die Stadt gewandt, da sie durch derzeitige Bauvorhaben den Charakter als Villenviertel mit großzügigen Zier- und Nutzgärten gefährdet sehen.

Auch im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wurde über den Erlass einer Erhaltungssatzung für das Gebiet diskutiert.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Zweckmäßigkeit einer Erhaltungssatzung für das Rote Feld abzuwägen. Da dies grundsätzlich positiv beschieden wurde, ist ein Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen, um die in § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB bezeichneten Belange zu wahren. Mit Inkrafttreten dieser Satzung würden der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht unterliegen.

 

Aufgrund eines vorliegenden Aufstellungsbeschlusses können nach Maßgabe des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anträge auf Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage innerhalb des Geltungsbereiches, soweit sie nach Landesrecht genehmigungs-, zustimmungs- oder erlaubnispflichtig sind, entsprechend § 15 Abs. 1 BauGB bis zur Dauer von 12 Monaten zurückgestellt werden, wenn zu fürchten ist, dass die Verfolgung des mit der Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB angestrebten Ziels durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt im Norden von der Kefersteinstraße zwischen Uelzener Straße und Gravenhorststraße, von der Gravenhorststraße zwischen Kefersteinstraße und Feldstraße, von der Feldstraße zwischen Gravenhorststraße und Volgerstraße; im Osten von der Volgerstraße zwischen Feldstraße und Kefersteinstraße, von der Kefersteinstraße zwischen Barckhausenstraße und Wilschenbrucher Weg, vom Wilschenbrucher Weg zwischen Kefersteinstraße und Lessingstraße; im Süden von der Lessingstraße und von der Goethestraße zwischen Volgerstraße und Uelzener Straße (einschließlich der Straßenfläche der Goethestraße und der Grünfläche zwischen Volgerstraße und Grabenhorststraße); im Westen von der Uelzener Straße zwischen Goethestraße und Kefersteinstraße.

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Rotes Feld (219 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, eine Erhaltungssatzung nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB auszuarbeiten.