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Sachverhalt: Die vorliegende Betriebsabrechnung 2005 (Anlage 1) weist als
jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 1.067 T€ aus. Der
Ergebnisvortrag aus 2003 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem positiven
Gesamtergebnis von rd. 651 T€. Die seit dem 01.07.2005 gültige getrennte
Abwasserbeseitigungsgebühr wurde im Jahr 2004 über eine 2jährige
Gebührenkalkulation auf der Basis des BAB 2003 für die Jahre 2005 – 2006
ermittelt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich. Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung ist darauf
hinzuweisen, dass bisher noch kein vollständiges Gebührenjahr unter der
getrennten Gebühr abgerechnet wurde. Aus diesem Grund wird der
Gebührenbedarfsberechnung eine 2jährigen Kalkulation zugrunde gelegt. Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Niederschlags- und Schmutzwasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Stadt Lüneburg“ vom 10.03.2005. Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung sind insbesondere
folgende Kosten- und Erlöspositionen erwähnenswert: PersonalkostenDie in der Betriebsabrechnung ausgewiesenen Personalkosten
in 2005 i.H.v. rd. 2.485 T€ sind im Vergleich zu 2004 um ca. 128 T€ gesunken
und eine Steigerung in den kommenden Jahren ist lediglich in Höhe von
Anpassungen/Umsetzung des TVöD bzw. Veränderungen der
Sozialversicherungsbeiträge zu erwarten. Entgelte an die AGLDie Entgelte an die AGL sind im Jahr 2005 im Vergleich zum
Vorjahr um rd. 147 T€ gesunken. In den kommenden Jahren ist lediglich eine
geringe Steigerung zu erwarten. Entwässerung von öffentlichen FlächenDieser
Betrag auf der Erlösseite entlastet die Gebührenkalkulation der
Abwasserbeseitigung um den Anteil der Niederschlagsentwässerung von
öffentlichen Straßen und Plätzen. Im Vergleich zu den Jahren einer gemeinsamen
Gebühr zu der Kalkulation im Rahmen einer getrennten Gebühr erhöht sich der
Betrag um rd. 400 T€ und entlastet in gleicher Höhe den Gebührenhaushalt. Unter Berücksichtigung der angeführten Positionen und der
positiven Gesamtentwicklung wird empfohlen, die Gebühren für die Abwasser- und
Niederschlagsentwässerung wie folgt zu senken:
Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende
Gesamtergebnisentwicklung der Abwasserbeseitigung erwartet (detailliert in
Anlage 2):
Die Ergebnisentwicklung der
Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen und dient in der
Gebührenbedarfsberechnung als Basis zur Ermittlung der getrennten Gebühren. Trotz der positiven
Gesamtergebnisse in den Jahren 2007 und 2008, die nicht zuletzt auf dem
positiven Vortrag und der entsprechenden Ergebnisverzinsung aus 2005
zurückzuführen sind, darf nicht außer Betracht gelassen werden, das noch kein
vollständiges Gebührenjahr auf Basis der getrennten Gebühr abgerechnet wurde.
Eine Verlängerung des Kalkulationszeitraumes ist daher nicht zu empfehlen. 2.
Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Die dargestellte Gebührenbedarfsermittlung mit den
Änderungen der Gebührensätze für die Schmutzwasserbeseitigung und die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung ist in die Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung einzuarbeiten. Zusätzlich zur Änderung dieser Gebührensätze wird
vorgeschlagen, den § 12 Abs. 5 der Abgabensatzung wie folgt zu ergänzen: (5) Maßgebend für die Gebühr sind die zu Beginn des Erhebungszeitraumes bestehenden
Verhältnisse. Veränderungen an der überbauten und befestigten
(versiegelten) Grundstücksfläche, die zur Ermittlung der
Niederschlagswassergebühr herangezogen wird (Gebührenmaßstab), werden mit
Beginn des auf den Eingang der Änderungsanzeige folgenden Kalendermonats
gebührenwirksam. Ferner soll § 15 mit dem Zusatz der Änderung der
Gebührenpflicht ergänzt werden. Begründung: Mit Einführung der zentralen Niederschlagswassergebühr zum
01.07.2005 wurde davon ausgegangen, dass eine Flut von Änderungsanträgen
aufgrund von durchgeführten Entsiegelungen oder zusätzlichen Versiegelungen
eingehen würde. Um diese Änderungsanträge, die jeweils neue Abgabenbescheide
erforderlich machen, bewältigen zu können, hatte man für die Anfangsphase
vorgesehen, dass alle innerhalb eines Kalenderjahres eingehenden
Änderungsanträge erst zum 01.01. des Folgejahres gebührenwirksam werden.
Inzwischen kann aber festgestellt werden, dass die erwartet hohe Anzahl an
Änderungsanträgen nicht eingetroffen ist. Diese Vorgehensweise ist im übrigen
in der Vergangenheit auch häufig auf Kritik seitens der Gebührenpflichtigen
gestoßen. Daher wird vorgeschlagen, die Vorschrift des § 12 Abs. 5 wie
dargestellt zu ändern. Aufgrund dieser Ergänzung werden Änderungsanträge
zeitnah umgesetzt und bei der nächsten Fälligkeit zum darauffolgenden
Quartalstermin abgerechnet. Die Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung ist als Anlage 5 beigefügt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die bisherigen Gebührensätze den neuen Gebührensätzen (fett gedruckt, rechts) in der Textform der Änderungssatzung gegenübergestellt. Berechnungsbeispiele zur vorgesehenen Gebührenveränderung
sind als Anlage 4 beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: -
Betriebsabrechnungsbogen (BAB) – Teil 1 -
Betriebsabrechnungsbogen (BAB) – Teil 2 -
Gebührenbedarfsberechnung Gesamt -
Gebührenbedarfsberechnung Kostenträgerrechnung -
Berechnungsbeispiele - Satzungsänderung zur 13. Änderung der Satzung der Stadt
Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für
die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom
23.02.1984 in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 27.04.2005 Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2005 für die
Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Die Gebührenbedarfsberechnung für
2007 bis 2008 sowie der Gebührensenkung für die Entsorgung von Schmutzwasser um
-0,06 €/m3 Abwasser auf 1,10 €/m3
Abwasser und der Entsorgung von Niederschlagswasser um -0,04 €/je
Berechnungseinheit und Jahr auf 0,40 €/je Berechnungseinheit und
Jahr wird zugestimmt. Die
in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 13. Änderung der Satzung der
Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen
für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom
23.02.1984 in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 27.04.2005 wird
beschlossen. |
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