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Vorlage - VO/2123/06  

 
 
Betreff: Abwasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2005 und Gebührenbedarfsberechnung 2007 bis 2008
- Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sporleder, Jens
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Sporleder, Jens
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
28.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2005 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 1.067 T€ aus. Der Ergebnisvortrag aus 2003 sowie die Ergebnisverzinsung führen zu einem positiven Gesamtergebnis von rd. 651 T€.

 

Die seit dem 01.07.2005 gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde im Jahr 2004 über eine 2jährige Gebührenkalkulation auf der Basis des BAB 2003 für die Jahre 2005 – 2006 ermittelt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung ist darauf hinzuweisen, dass bisher noch kein vollständiges Gebührenjahr unter der getrennten Gebühr abgerechnet wurde. Aus diesem Grund wird der Gebührenbedarfsberechnung eine 2jährigen Kalkulation zugrunde gelegt.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Niederschlags- und Schmutzwasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Stadt Lüneburg“ vom 10.03.2005.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung sind insbesondere folgende Kosten- und Erlöspositionen erwähnenswert:

 

Personalkosten

Die in der Betriebsabrechnung ausgewiesenen Personalkosten in 2005 i.H.v. rd. 2.485 T€ sind im Vergleich zu 2004 um ca. 128 T€ gesunken und eine Steigerung in den kommenden Jahren ist lediglich in Höhe von Anpassungen/Umsetzung des TVöD bzw. Veränderungen der Sozialversicherungsbeiträge zu erwarten.

 

Entgelte an die AGL

Die Entgelte an die AGL sind im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 147 T€ gesunken. In den kommenden Jahren ist lediglich eine geringe Steigerung zu erwarten.

 

Entwässerung von öffentlichen Flächen

Dieser Betrag auf der Erlösseite entlastet die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung um den Anteil der Niederschlagsentwässerung von öffentlichen Straßen und Plätzen. Im Vergleich zu den Jahren einer gemeinsamen Gebühr zu der Kalkulation im Rahmen einer getrennten Gebühr erhöht sich der Betrag um rd. 400 T€ und entlastet in gleicher Höhe den Gebührenhaushalt.

 

Unter Berücksichtigung der angeführten Positionen und der positiven Gesamtentwicklung wird empfohlen, die Gebühren für die Abwasser- und Niederschlagsentwässerung wie folgt zu senken:

 

  • Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,16 €/m3 Abwasser auf 1,10 €/m3 Abwasser (Senkung um 5,17%)

 

  • Entsorgungsgebühr für Niederschlagswasser von 0,44 €/Berechnungseinheit und Jahr auf 0,40 €/Berechnungseinheit und Jahr (Senkung um 9,09%)

 

Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende Gesamtergebnisentwicklung der Abwasserbeseitigung erwartet (detailliert in Anlage 2):

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

Prognose

Kalk.

Kalk.

Kalk-Summe

Jahr

2004

2005

2006

2007

2008

2007 - 2008

Einnahmen

10.017.343

10.567.156

10.946.066

10.411.400

10.458.900

20.870.300

Ausgaben

10.112.266

9.500.203

9.737.930

9.931.590

10.147.523

20.079.113

Jahresbezogenes Ergebnis

-94.923

1.066.953

1.208.136

479.810

311.377

791.187

Vortrag aus Vorvorjahr

-1.105.385

-425.801

-1.319.413

650.855

-186.110

464.745

Ergebnisverzinsung

-119.105

9.703

-74.833

66.713

-3.508

63.205

Gesamtergebnis

-1.319.413

+650.855

-186.110

+1.197.378

+121.759

+1.319.137

 

Die Ergebnisentwicklung der Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen und dient in der Gebührenbedarfsberechnung als Basis zur Ermittlung der getrennten Gebühren.

 

Trotz der positiven Gesamtergebnisse in den Jahren 2007 und 2008, die nicht zuletzt auf dem positiven Vortrag und der entsprechenden Ergebnisverzinsung aus 2005 zurückzuführen sind, darf nicht außer Betracht gelassen werden, das noch kein vollständiges Gebührenjahr auf Basis der getrennten Gebühr abgerechnet wurde. Eine Verlängerung des Kalkulationszeitraumes ist daher nicht zu empfehlen.

 

 

2. Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung

 

Die dargestellte Gebührenbedarfsermittlung mit den Änderungen der Gebührensätze für die Schmutzwasserbeseitigung und die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung ist in die Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung einzuarbeiten.

 

Zusätzlich zur Änderung dieser Gebührensätze wird vorgeschlagen, den § 12 Abs. 5 der Abgabensatzung wie folgt zu ergänzen:

 

(5) Maßgebend für die Gebühr sind die zu Beginn  des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse.

 

Veränderungen an der überbauten und befestigten (versiegelten) Grundstücksfläche, die zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr herangezogen wird (Gebührenmaßstab), werden mit Beginn des auf den Eingang der Änderungsanzeige folgenden Kalendermonats gebührenwirksam.

 

Ferner soll § 15 mit dem Zusatz der Änderung der Gebührenpflicht ergänzt werden.

 

Begründung:

 

Mit Einführung der zentralen Niederschlagswassergebühr zum 01.07.2005 wurde davon ausgegangen, dass eine Flut von Änderungsanträgen aufgrund von durchgeführten Entsiegelungen oder zusätzlichen Versiegelungen eingehen würde. Um diese Änderungsanträge, die jeweils neue Abgabenbescheide erforderlich machen, bewältigen zu können, hatte man für die Anfangsphase vorgesehen, dass alle innerhalb eines Kalenderjahres eingehenden Änderungsanträge erst zum 01.01. des Folgejahres gebührenwirksam werden. Inzwischen kann aber festgestellt werden, dass die erwartet hohe Anzahl an Änderungsanträgen nicht eingetroffen ist. Diese Vorgehensweise ist im übrigen in der Vergangenheit auch häufig auf Kritik seitens der Gebührenpflichtigen gestoßen.

 

Daher wird vorgeschlagen, die Vorschrift des § 12 Abs. 5 wie dargestellt zu ändern. Aufgrund dieser Ergänzung werden Änderungsanträge zeitnah umgesetzt und bei der nächsten Fälligkeit zum darauffolgenden Quartalstermin abgerechnet.

 

Die Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung ist als Anlage 5 beigefügt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die bisherigen Gebührensätze den neuen Gebührensätzen (fett gedruckt, rechts) in der Textform der Änderungssatzung gegenübergestellt.

 

Berechnungsbeispiele zur vorgesehenen Gebührenveränderung sind als Anlage 4 beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

- Betriebsabrechnungsbogen (BAB) – Teil 1

- Betriebsabrechnungsbogen (BAB) – Teil 2

- Gebührenbedarfsberechnung Gesamt

- Gebührenbedarfsberechnung Kostenträgerrechnung

- Berechnungsbeispiele

- Satzungsänderung zur 13. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 27.04.2005

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnung (BAB) - Teil 1 (17 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnung (BAB) - Teil 2 (21 KB)      
Anlage 3 3 Gebührenbedarfsberechnung Gesamt (17 KB)      
Anlage 4 4 Gebührenbedarfsberechnung Kostenträgerrechnung (17 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 4 Berechnungsbeispiele (85 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 5 Satzungsänderung (27 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsabrechnung 2005 für die Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für 2007 bis 2008 sowie der Gebührensenkung für die Entsorgung von Schmutzwasser um -0,06 €/m3 Abwasser auf 1,10 €/m3 Abwasser und der Entsorgung von Niederschlagswasser um -0,04 €/je Berechnungseinheit und Jahr auf 0,40 €/je Berechnungseinheit und Jahr wird zugestimmt.

 

Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 13. Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 27.04.2005 wird beschlossen.