Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem VA mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 121 „Baucentrum Mölders“ einschließlich Begründung wird beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Zusätzlich sind der Inhalt der Auslegungsbekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 2
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