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Vorlage - VO/10516/23-1  

 
 
Betreff: 2. Verlängerung der Veränderungssperre 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SchmidtBezüglich:
VO/10516/23
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Nimmerjahn, Alina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
25.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
02.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
04.04.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ beschlossen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet

-          Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen

Am 25.03.2021 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg für denselben Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr. 01/2021 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Diese ist am 12.04.2021 in Kraft getreten.

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Weil das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 153 IV innerhalb der zweijährigen Geltungsdauer nicht abgeschlossen war, hat der Rat am 23.03.2023 die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB um ein Jahr bis zum 10.04.2024 beschlossen.  

Der Entwurf des zugrundeliegenden Bebauungsplans Nr. 153 IV lag in der Zeit vom 08.01. bis zum 07.02.2024 öffentlich aus. Aufgrund der im Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen sind absehbar einzelne festsetzungstechnische Änderungen am Planentwurf notwendig. U.a. soll die Bauweise konkretisiert werden, um die geplante grundstücksübergreifende Bebauung rechtssicher gewährleisten zu können. Zudem soll dem nordöstlichen Flurstück 120/51 eine eigene Zufahrtsmöglichkeit an der Horst-Nickel-Straße eingeräumt werden. Eine erneute Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern ist erforderlich. Weil die Grundzüge der Planung von den Änderungen nicht berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 4a Abs. 3 BauGB nicht durchzuführen.    

Aufgrund der erneuten Beteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans innerhalb der ablaufenden Geltungsdauer der Veränderungssperre nicht möglich. Die Sicherung der Planung ist weiterhin erforderlich, daher soll die Veränderungssperre Nr. 01/2021 nochmals um ein Jahr verlängert werden.

Die 2. Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß §§ 14 Abs. 1, 17 Abs. 2 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen.

Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01/2021 sowie die Satzung über die Veränderungssperre einschl. ihres Geltungsbereiches sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf

Anlage 2: Geltungsbereich

Anlage 3: Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf

Anlage 4: Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf (137 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereich (268 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf (137 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf (133 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt 

die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01/2021r den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 IVHanseviertel / Adolph-Kolping-Straße als Satzung.

 

Stammbaum:
VO/10516/23   Verlängerung der Veränderungssperre 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage
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