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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ beschlossen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet - Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen Am 25.03.2021 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg für denselben Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr. 01/2021 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist am 12.04.2021 in Kraft getreten. Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf der 2 Jahre automatisch außer Kraft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 153 IV dauert noch an. Die Sicherung der Planung ist weiterhin erforderlich, daher soll die Veränderungssperre Nr. 01/2021 um ein Jahr verlängert werden. Zum Stand des Bauleitplanverfahrens wird in der Sitzung vorgetragen. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen.
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01/2021 sowie die Satzung über die Veränderungssperre einschl. ihres Geltungsbereiches sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ als Satzung.
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