Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10516/23  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
09.03.2023 
Abgesagt: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ beschlossen.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet

-          Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen

Am 25.03.2021 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg für denselben Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr. 01/2021 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist am 12.04.2021 in Kraft getreten.

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf der 2 Jahre automatisch außer Kraft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 153 IV dauert noch an. Die Sicherung der Planung ist weiterhin erforderlich, daher soll die Veränderungssperre Nr. 01/2021 um ein Jahr verlängert werden. Zum Stand des Bauleitplanverfahrens wird in der Sitzung vorgetragen.

Die Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen.

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01/2021 sowie die

Satzung über die Veränderungssperre einschl. ihres Geltungsbereiches sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf

Anlage 2 Geltungsbereich

Anlage 3 Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf (136 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereich (311 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2021_Satzungsentwurf (137 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ als Satzung.

 

 

Stammbaum:
VO/10516/23   Verlängerung der Veränderungssperre 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/10516/23-1   2. Verlängerung der Veränderungssperre 01/2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage